Wohnen bei Freundin - wie weit erlaubt?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von 0men, 14. Juli 2010 .

  1. 14. Juli 2010
    Hallo zusammen,

    Hier erstmal eine kleine Vorgeschichte:
    Bei meiner Freundin ist eine lange Zeit vieles Falsch gelaufen. Sie hat früher im Heim gewohnt und hat mit 15 Jahren en Kind bekommen. Danach bekam sie einen Platz in einer Gruppe für betreutes wohnen mit anderen Jugendlichen die ähnliche Schicksale erlebt hatten und in jungen Jahren ein Kind bekamen. Das sieht halt so aus, das jede Frau mit ihrem Kind eine kleine Wohnung zur Verfügung hat und ein wenig Geld zum Leben hat. Im Prinzip eine Art Sozialisierung und Eingewöhnung in das spätere Leben. Es gibt Betreuer, die den Frauen zur Seite stehen und kontrollieren das alles funktioniert.
    Seit dem Einzug in diese Wohngruppe geht es Bergauf für meine Freundin, sie macht zZ ihr Fachabi in Wirtschaftsrichtung und kümmert sich mit aller Liebe um ihre Tochter - alles klappt einfach wunderbar und ich versuche sie bei allem so gut es geht zu Unterstützen!
    Vor kurzem ist meine Freundin 18 geworden und bekommt vorläufig eine kleine Wohnung bezahlt, ist halt für den Staat billiger, als ein Wohnplatz und natürlich auch ein weiterer Schritt in die Selbstständigkeit.

    Soooo...wir nähern uns meinem Problem an:
    Die Kosten für die Wohnung (Unterkunft, Heizung, Wasser) werden gröstenteils vom JobCenter übernommen, die Wohnung wurde über die THS vermittelt.
    Mieter ist dann halt meine Freundin, die mit ihrer Tochter dort wohnt.

    Zu meiner Person:
    Ich bin 20 Jahre, habe dieses Jahr mein Abitur gemacht und werde ab Oktober in Essen studieren und BaFög beziehen, wohne noch zuhause.

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    Die neue Wohnung meiner Freundin ist ebenfalls in Essen..... von daher wäre es für mich natürlich von Vortel bei ihr zu übernachten.

    - In wie weit darf ich den offiziell bei ihr schlafen bzw. wohnen?
    - Wird sowas kontrolliert?
    - Mögliche Konsequenzenfalls ich mal länger bei ihr schlafe?
    - Eure Ideen wie man die Situatn am Besten lösen kann?

    Würd das gerne vorher wissen, nicht das es da Strafen gibt!




    INFO:
    - Der Vermieter (also THS) hat gesagt es ist kein Problem, ich könnte sogar da einziehen, er bekommt ja sein Geld und am Preis würde sich nichts ändern.
    - 6 Stunden/Woche kommt eine Person von der Organisation der Wohngruppe vorbei zur Kontrolle (wird später dann auch weniger - bis garnicht mehr)


    Denke mal von daher könnte nur das JobCenter im weg stehen oder?
    Hfe ihr habt davon ein wenig Ahnung und könnt mir helfen!

    Danke im Vorraus! MfG, 0men
     
  2. 14. Juli 2010
    AW: Wohnen bei Freundin - wie weit erlaubt?

    frag doch einfach mal bei dem job center nach die deiner freundin die wohnung vermittelt haben.
     
  3. 14. Juli 2010
    AW: Wohnen bei Freundin - wie weit erlaubt?

    Ich denke mal diese "organisation", also die die deine freundin kontrollieren bzw ihr kind, wird das begrüßen. ruf doch einfach mal beim jobcenter an und frag. würd aber nich ihren namen nennen sonst gibts mit sicherheit ne kontrolle sollte es nicht gestattet sein.
     
  4. 14. Juli 2010
    AW: Wohnen bei Freundin - wie weit erlaubt?

    wenn de da offiziell einziehst kriegt sie weniger geld wahrscheinlich da ihr zusammen eine bedarfsgemeinschaft stellt, da deine freundin beim jobcenter ist.

    wenn de offiziell immernoch bei deinen eltern wohnst und dort nur schläfst weil ihr ein pärchen seit nuja gibt es nie probleme. bei den kontrollen müsst ihr halt nur schauen das dein zeug nit überall rumliegt.
     
  5. 14. Juli 2010
    AW: Wohnen bei Freundin - wie weit erlaubt?

    so ist es.
    Belass die Situation wie sie ist und mach dir keine Gedanken.
    Wenn du den Wohnsitz nicht zu ihr änderst und nicht dein ganzes Zeugs bei ihr ist, ist das kein Problem.
    Auch wenn mal jemand zur Kontrolle vorbei kommt, darf man seine Konsole, seinen Rechner und ein paar Kleidungsstücke nicht bei seiner Freundin stehen haben?
    Ich kenne viele Leute wo ein Partner noch bei den Eltern wohnt und beim andren Fächer im Schrank hat.
    Und von dir verlangen, dass du deine Zahnbürste jedes mal mit nimmst wenn du wieder nach Hause gehst, kann auch keiner.
    Erst wenn wirklich ersichtlich ist, dass du da wohnst d.h. all deine Klamotten sind da und du hältst dich so gut wie immer da auf und nie bei deinen Eltern (und dann müssen sie dir das noch nachweisen können) wirds problematisch. Aber dann bleibste mal ein paar Tage bei dir zu Hause und fertig
     
  6. 14. Juli 2010
    AW: Wohnen bei Freundin - wie weit erlaubt?

    Alles klar! Danke erstmal für die Antworten.

    Hab vorhin mal beim JobCenter angerufen und die waren erstaunt das ich nachfrage.
    Das Gespräch lief dann ungefähr so ab:

    - Ich erklär ihr die Situation und frage in wie weit es erlaubt wäre dort zu nächtigen etc.
    - Sie kann mir erstmal keine Antwort geben und fragt: für 2-3 Tage oder länger?
    - Ich frage: Wo liegen denn da die Grenzen?
    - Sie: Da muss ich mal eben nachfragen,ich rufe Sie gleich zurück!

    Nach ca. 30 Minuten kam keine Antwort, also rufe ich nochmal an. Diesmal eine andere Frau am Telefon:

    - Ich: Situationn erklärt und gefragt
    - Sie: ach sie haben gerade schonmal angerufen oder? Sie haben hier eine Welle ausgelöst und alle diskutieren, nur niemand weis bescheid
    - Ich: aber ich bin doch sicher nicht der erste der fragt oder?
    - Sie: Doch! Also wir sehen das so: Sie dürfen laut Gesetz eh 6 Wochen am Stück "zu Besuch" sein. Im Prinzip sind diese 6 Wochen aber schon unterbrochen wenn sie mal ein Wochenende zuhause verbringen. Also im Prinzip können sie immer dasein.


    Scheint also so als hätten die selbst keinen Plan, von daher schließe ich auch Kontrollen von dieser Seite aus. Falls doch mal wer kommt verhalte ich mich wie ihr bereits gesagt habt. Brauche mir da wohl keine Sorgen zu machen.....

    Bin dann halt als Besucher dort und es wird wohl kaum jemand nachweisen können wie lange. Als ob jemand weis seit wann ich dort bin Werd natürlich eh auch des öfteren malzuhause sein und dort schlafen.

    MfG 0men

    BWs gehen raus
     
  7. 15. Juli 2010
    AW: Wohnen bei Freundin - wie weit erlaubt?

    Ich lass mal auf, vllt hat ja noch jemand ein paar Infos oder Tipps.

    Hab gerade auch noch ne PM bekommen:
     
  8. 15. Juli 2010
    AW: Wohnen bei Freundin - wie weit erlaubt?

    zu deinem ersten Post:

    musst du bedenken, das sich die Nebenkosten auch erhöhen, somit wird der Kaltmietepreis zwar bleiben, jedoch wird die Warmmiete höher sein, nicht das ihr einen Schrecken bekommt bei der Jahresabrechnung

    Würde mir die Aussage von der Frau, aber an deiner Stelle schriftlich geben lassen, hat sich nämlich so wie du es geschrieben hast auch deren seits seeehr unsicher angehört....nicht das du hinterher der bist, der zur Rechenschaft gezogen wird obwohl du eine "Genehmigung" hattest
     
  9. 15. Juli 2010
    AW: Wohnen bei Freundin - wie weit erlaubt?


    Ja, werd ich auch auf jeden Fall noch machen! Meine Freundin hat nächste Woche eh noch einen Termin. Werd dann wohl mitgehen und das klären, natürlich nicht mit ihr zusammen, sondern halt so das keiner merkt das wir zusammen gehören. Sicher ist sicher

    Schreib euch dann nochmal was genau drinn steht, könnte ja den ein oder anderen durchaus interessieren.
     
  10. 15. Juli 2010
    AW: Wohnen bei Freundin - wie weit erlaubt?

    Wenn ich solche Geschichten wie diese hier höre/lese bin ich echt froh, dass ich in einem Sozialstaat wie Deutschland leben... Und für genau sowas gehe ich die Grünen oder auch mal die SPD wählen

    Ich würde es an deiner Stelle glaube ich genau so machen... Bevor du einziehst erstmal richtig erkundigen und schriftlich die Zusage geben lassen dann kann auch nichts passieren. Wenn sie das nicht wollen kannst du ja immer noch nach diesem "6-Wochen-Besucherrecht" bei deiner Freundin sein
     
  11. 15. Juli 2010
    AW: Wohnen bei Freundin - wie weit erlaubt?

    Übernachte einfach als Ihr Freund da, dann gibt es kein Problem, bring nur nicht zu viele sachen mit dahin, besuch kann sie immer haben so lange sie will!
     
  12. 15. Juli 2010
    AW: Wohnen bei Freundin - wie weit erlaubt?

    An deiner Stelle würd ichs so machen!

    Ich würde dort einfach übernachten, der auch Epps arbeit abnehmen etc. und wenn sie Kontrolliert wird, sagst du einfach das es vom Vermieter (THS) genehmigt wurde.

    Da kann AFA eig. gar nix sagen.
    Bzw. falls die Agentur was sagt dann sagst du einfach du bist der ihr Freund oder so, dann klappt des meist besser.

    Fanatico
     
  13. 15. Juli 2010
    AW: Wohnen bei Freundin - wie weit erlaubt?

    Bis zu 3 Monaten darf jeder Besuch haben. Wieder ein paar Tage verschwinden und dann wiederkommen. Ist machbar, allerdings dürfen die vom Jobcenter auch Kontrollen durchführen.

    es macht nichts, wenn du sachen IN einem Koffer bei ihr deponierst. In der Wohnung selbst darf nichts von dir zu sehen sein, was daraufhindeutet, dass du da wohnst. Also, keine 2. Zahnbürste im Bad, keinen Rasierer, keine Klamotten im Schrank, keine Schuhe im Flur, keine Jacke an der Garderobe,....usw.

    Sollte dann kontrolliert werden, sind ausser den Sachen deiner Freundin keine weiteren zu sehen. Auch nicht in den Schränken.



    Gib ihr ein bisschen was dazu, bzw. beteilige dich an allem. Das wäre fair.

    Und, wie oben schon erwähnt, keine Post und nichts um/anmelden.
     
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