Fachabitur und Rauswurf

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von corehard, 15. Juli 2010 .

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  1. 15. Juli 2010
    guten tag,



    gehen wir mal von folgendem aus...eine person ist/hat:

    • fast 23 jahre
    • abgeschlossene berufsausbildung
    • noch 2 wochen in der vorklasse zum technischen fachabitur (ab mitte september in der 12. klasse)
    • seit einem jahr wieder bei mutter lebend (vorher schon 1 jahr allein) mutter hat die person eingeladen für die schulzeit wieder einzuziehen

    nach einem jahr merkt die mutter und die person, dass es einfach nicht mehr klappt. sie haben sich beide verändert und es ist sogar hass auf beiden seiten da, um es sachlich auszudrücken. sie wirft ihn raus mit den worten "such dir schnellstmöglichst eine eigene wohnung, ich will dich hier nicht mehr haben". das ganze ist auch nicht im afekt, sondern durchdacht und ihr ernst. da die person im moment weder bafög bekomme, noch unterhalt von seinen eltern, möchte sie gerne wissen, wie sie das bewerkstellen kann? bafög steht ihm zwar ab der 12. klasse zu, jedoch dauert da auch der antrag aufnachfrage min. bis dezember hinein. vorher sei mit keinem geld zu rechnen. kindergeld ist denke klar. die person hat auch einen nebenjob, der etwa 250EUR im monat bringt.


    MfG
     
  2. 15. Juli 2010
    AW: Fachabitur und Rauswurf

    und die frage ist da jetzt? was du mit die person mit der mutter machen kann?
     
  3. 15. Juli 2010
    AW: Fachabitur und Rauswurf

    ich weiss,dass die arge zB bei obdachlosen einen vorschuss in Bar gewährt.
    Vllt ist das in deinem Fall auch möglich.
    Wenn du anrecht auf ausbildungsförderung hast,sollte ein vorschuss möglich sein wenn du sonst unter dem minimum bist.

    viel erfolg
     
  4. 15. Juli 2010
    AW: Fachabitur und Rauswurf

    hi,

    ich bin mir zwar nicht sicher aber ich glaube Eltern müssen lediglich die erste Ausbildung finanzieren, diese ist ja schon abgeschlossen.
    Also wenn man wirklich super drigend was brauch, dann sollte man zur ARGE gehen, da wo man auch die ALG2 Anträge abgibt.
    Die kennen sich aus.
     
  5. 15. Juli 2010
    AW: Fachabitur und Rauswurf

    Auch hier gibt der Gesetzgeber wieder vor das die Mutter bei ausreichend Gehalt sein Sohn bis zum 25. Lebensjahr zu versorgen hat. Ist das nicht der Fall zur Arge gehen und ein ALG 2 Antrag stellen. Man kann den Antrag aber auch stellen wenn die Mutter ausreichend Verdient und auf die unter 25. Härtefallregelung hoffen.

    ein Auszug aus der elterlichen Wohnung wird erst dann genehmigt, wenn
    1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in die Wohnung der Eltern verwiesen werden kann
    §22 a S 2 Nr. 1 SGB II
    2. derer Bezug der Unterkunt zur Eingleiderung in den Arbeitsmak erforderlich ist oder
    §22 a S 2 Nr. 2 SGB II
    3.eine sonstiger, ähnlicher schwerwiegender Grund vorliegt
    §22 a S 2 Nr. 3 SGB II

    Wenn ein Auszug der U25 jährigen ohne Zustimmung des Amtes aus dem Elernhaus erfolgt, dann hat dies Folgen:

    U25 werden (obwohl sie nicht meh im Elternhaus wohen) weiterhin ur BG der Eltern gezählt.
    Strafregelleistng von 276 Euro, ween Ausz9ug hne Zustimmung.(§22a SGB II)
    Kein Anpuchs auf Übernahme der KDU.(§22 a S 1 SGB II)
    Kein Anspruch auf Erstertattung für die Wohnung (§23 Abs.6 SGB II)
     
  6. 15. Juli 2010
    AW: Fachabitur und Rauswurf

    Also erstens kann die >Mutter ihn erst ab dem 25 Lebensjahr rausschmeißen, vorher muss ein schwer wiegender grund vorgefallen sein und der wird vor gericht aus disskutiert.
    Bafög kann er beantragen so bald er eine eigene wohnung hat, dass geld was von der einreichung bis hin zur genehmigung "also die 3 monate warte zeit" bekommt er zurück gezahlt.
     
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