Ebay rechtsfrage

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Freakyboy, 19. Juli 2010 .

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  1. 19. Juli 2010
    Vorab, bitte nur antworten wenn man Ahnung hat.

    Mich kotzen langsam diese Leute an die sich ein iPhone 4g gekauft haben und nun Ihre verpackungen verkaufen weil Sie sich das Handy nicht einfach so kaufen könnnen und wohl etwas Geld zurück haben wollen. da findet man dann solche Artikel.

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=230498932434&ssPageName=ADME:X:AAQ E:1123

    wo folgendes Falsch ist.

    Folgende Wiedersprüche tretten auf:

    Kategorie:

    * Handy & Organizer >
    * Handys & Smartphones >
    * Ohne Handyvertrag

    Falsche Kategori


    Zustand:
    Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung.

    Ist aber geöffnet!

    OVP hat zwei Bedeutungen:

    Original Verpackung
    original Verpackt

    Und in diesem Fall ist es das original verpackt, da es nicht in der Verpackungs Kategorie ist.


    "aber ich versichere es ist alles wie beschrieben"

    Der Beschreibung ist nicht genau zu entnehmen ob es nun eine Verpackung ist oder ein original verpacktes iPhone.



    Kann ich dann einfach so einen Mist ersteigern und den penner Anzeigen (habe rechtsschutzversicherung deswegen kostet mich der spaß nichts)

    Aber wäre ich dann im recht nicht das ich den Mist dann doch noch bezahlen muss. Will das halt nur paar geier so eins auswischen, und vielleicht spricht sich das bisschen rum oder ebay gereift dann da ein damit man da nicht einfachso die leute abzocken kann. weill 50-500€ für ne Verpackung ist echt Krass
     
  2. 19. Juli 2010
    AW: Ebay rechtsfrage

    In der Auktion steht ganz klar meines erachtens nach, dass man auf die Verpackung bietet.
    Augen auf und Hirn an im Internet heißt es ja immer, erst recht wenn man von Privatpersonen kauft.

    Schreib zu ebay ne Mail wenn es dich stört dass es in der falschen Kategorie ist.
    Was willst du ihm ans Bein pissen? In diesem Fall ist es eindeutig finde ich.
     
  3. 19. Juli 2010
    AW: Ebay rechtsfrage

    für mich eindeutig, der Name unter dem es angeboten wird ist nicht ganz eindeutig aber in der Beschreibung ist eigtl alles soweit erklärt.!
    Wirste wohl auch mit deiner Rechtsschutzversicherung nicht weit kommen
    MFG
     
  4. 19. Juli 2010
    AW: Ebay rechtsfrage

    Rufst halt mal deine Rechtsschutzversicherung an und schilderst denen den Fall. Kannst ja fragen ob sie das übernehmen würden.

    Angebot ist anscheinend gelöscht worden.
     
  5. 19. Juli 2010
    AW: Ebay rechtsfrage

    OVP heißt nicht Originalverpackung.
    OVP heißt "Neu, in geschlossener Originalverpackung".

    Falsche Kategorie -> Irreführung und somit nicht nichtig.

    Grüße
     
  6. 19. Juli 2010
    AW: Ebay rechtsfrage

    "Die Originalverpackung ist die Verpackung, in der ein Produkt vom Hersteller ausgeliefert wird. Sie wird mit OVP abgekürzt."

    quelle: Originalverpackung – Wikipedia

    fail!
     
  7. 19. Juli 2010
    AW: Ebay rechtsfrage

    oh, ist der kleine 15 jährige dekz nun beleidigt, weil er nicht im Recht ist?

    Wenn du vor 7 Jahren behindert warst, dann tut es mir leid für dich. Ich war es nicht.

    Dein letztes Wort "alter" sagt schon alles über dein Alter und über dich aus..

    Aber ich merk schon. Mit Leuten wie dir kann man nicht reden.

    1. Ori/gi/nal/ver/pa/ckung, die: Verpackung, in der die Ware vom Hersteller geliefert wird.

    laut Duden

    So und jetzt geh in die Schule.. ach sorry, vergessen, es sind ja Ferien xD
     
  8. 19. Juli 2010
    AW: Ebay rechtsfrage

    Schön dass ihr diskutiert was OVP heisst, aber trägt nicht unbedingt viel dazu bei.

    an den TE, hast du zu viel Zeit oder ist dir langweilig? Das einzige was du damit erreichen würdest, wäre, dass du das Geld zurück erhälst, das Angebot gelöscht wird und vielleicht der Ersteller des Angebots mit ner kleinen Busse gebüsst wird. Davon wirst du aber nichts sehen.

    Das ganze ist relativ Aussichtslos, auch wenn es in der falschen Sparte stehen sollte, es ist genau beschrieben was du erhälst.
     
  9. 19. Juli 2010
    AW: Ebay rechtsfrage

    Q: Ebay Ratgeber

    Q: Ebay Ratgeber

    Sowas ist doch schon sehr lange bekannt... besonders bei elektronischer Ware wie PS3, Xbox, iPhone's (wobei es immernoch ken 4G gibt...) über DVD Hüllen etc.

    Lesen bildet auf "dumm" mal eben 400€ oder mehr zu bieten ohne zu lesen was man sich holt dann hat man dies auch verdient.

    Gruß
     
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