Unterhaltspflicht für Tochter, die ausgezogen ist?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Sir Dunk-A-Lot, 28. Juli 2010 .

Schlagworte:
  1. 28. Juli 2010
    Moinsen,

    Ich habe da eine Frage zur Unterhalstpflicht meiner Mutter gegenüber meiner Schwester, aber zuerst muss ich die "Geschichte" erzählen
    Also meine kleinen Sis ist letztes Jahr 18en geworden und vor 3 Monaten hat sie sich mit meiner Ma gestritten und ist ausgezogen. Der Vater ist über alle Berge und außerhalb Deutschlands, was bedeutet, dass er keine Alimente zahlt. Meine Mutter ist zum Zeitpunkt des Auszuges meiner Schwester arbeitslos gewesen und ist es momentan immer noch. Zum ersten September bekommt sie jedoch eine Stelle und möchte wissen was sie an meine Schwester zahlen muss, da das bis jetzt vom Staat bezahlt wurde.
    Muss sie überhaupt was bezahlen? Zahlt der Staat was an meine Sis? Hab da sone "Düsseldorfer Liste" gefunden aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich nach der richten muss.
    Ahja, zu erwähnen ist, dass meine Sis noch einen Schulausbildung macht.


    Hat jemand ne Ahnung ?

    Greez
     
  2. 28. Juli 2010
    AW: Unterhaltspflicht Frage

    Also normalerweise ist es so, da deine Schwester Volljährig ist und auf eigenen Wunsch ausgezogen ist, ist deine Mutter nicht verpflichtet ihr Unterhalt zu bezahlen.

    Die Düsseldorfer Liste ist nur für die Männer gedacht. An dieser Liste wird der Unterhalt ermittelt der bezahlt werden muss.

    Schulausbildung hin oder her... deine Schwester hat kein Anspruch auf Unterhalt, da sie eben schon volljährig ist.

    Wenn sie eine Berufsausbildung machen würde, könnte sie Wohngeld beantragen, dass sich auf das Einkommen der Eltern (bzw. das deiner Mutter) richtet.

    Aber ein anderer Fall ist mir nicht bekannt, das sie etwas bezahlen muss, bzw. das sie Anspruch auf etwas hat.
     
  3. 28. Juli 2010
    AW: Unterhaltspflicht Frage


    Kompletter Blödsinn, was du da schreibst!

    Natürlich KANN die Mutter dazu angehalten werden, an die Tochter zu zahlen und zwar dann:

    - wenn - ausser der Tochter - auch die Mutter sagt, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist und die Tochter dann ALGII beantragen müsste.

    - Könnte auch sein, dass sie Unterstützung beim Jugendamt findet ( unter 21 Regelung ).

    In beiden Fällen wird geprüft, wie hoch das Einkommen der Eltern, bzw. der Mutter ist.

    Die Düsseldorfer Tabelle gilt für ALLE Elternteile, sofern sie in Einzelfällen überhaupt greift. Normal wird dadurch der Barunterhalt für das Kind an den Elternteil gezahlt, bei dem das Kind lebt.
    Wenn sie mit 18 weder zur Schule geht, noch sich in irgendeiner Form in der Ausbildung befindet, dann hat sich das mit dieser Art von Unterhalt erledigt.

    Wer nach dem Motto : *ich bin 18 und hab keinen Bock mehr auf zu Hause, will ne eigene Wohnung*, der knallt schnell auf die Bremsbacken.

    Dieser Anspruch besteht nämlich nicht ( ausser, man verdient eigenes Geld und kann die Kosten selbst voll übernehmen ).

    Und wenn Mutti dann sagt: * Das Kind hat hier sein Zimmer und kann bei mir wohnen ...* , dann gibts auch nichts.

    Natürlich gibt es Ausnahmen aber das sind wirklich Härtefälle, bei denen nicht selten Gewalt im Spiel ist.

    Deine Schwester ist vor 3 Monaten ausgezogen....wo lebt sie seitdem und wovon???

    Wenn eure Mutter weiss, wieviel sie verdient, kann sie sich ruhig beim JA erkundigen, ob sie unterhaltspflichtig WÄRE. Die Auskunft bekommt sie dort ziemlich schnell und unkompliziert.

    Wenn die Tochter nicht mehr zu hause wohnt und noch Kindergeld bezieht, dann steht ihr Dieses auch zu.
     
  4. 28. Juli 2010
    AW: Unterhaltspflicht Frage

    kann meinem vorposter auch nur nochmal bestätigen. was du hier verzapft ist reinster unsinn!

    die düsseldorfer tabelle gilt für beide elternteile. sie wird jedes jahr vom gericht festgelegt und enthält den "selbstbehalt". wie der name schon sagt, ist darin geregelt, wieviel man "selber behalten" kann. es wird bei ca. 900 € liegen, die deine mutter selber behalten darf. mit dem rest muss sie ihre verpflichtungen zahlen. (bsp: nettoverdient: 1500€ => 600 frei für unterhaltszahlungen)

    aber wenn es deiner schwester zumutbar ist, bei deiner mutter zu wohnen, dann muss sie da wohnen - und bekommt nichts!
     
  5. 28. Juli 2010
    AW: Unterhaltspflicht Frage

    Also meine Sis hat ne Zeitlang bei ihrem Freund gewohnt und ist jetzt vor 2 Wochen in eine eigene Wohnung gezogen, die eben von der Stadt dann bezahlt wurde.
    Angenommen meine Mutter verdient 1200 Euro müsste sie dann 300 Euro abgeben? Wird gar nicht drauf Rücksicht genommen, dass ich noch bei ihr wohne?!
    Okay, sagen wir mal sie gibt 300 Euro ab an meine Schwester, was passiert denn dann mit ihr? 300 Euro reichen ja nicht um Wohnung zu bezahlen etc. Zahlt dann der Staat was dazu?

    Schon mal danke für die Antworten, Bws sind soweit raus!
    Greez
     
  6. 28. Juli 2010
    AW: Unterhaltspflicht für Tochter, die ausgezogen ist?

    das kann man so allgemein nicht sagen. Auf jeden Fall wird berücksichtigt, dass eure Mutter ja auch Unkosten hat:

    Miete,..Fahrtkosten,...

    dann kommts drauf an, wie alt du bist und ob du auch Einkommen hast ( Kindergeld ist auch Einkommen )

    Was Pfändungen angeht, hat eine Einzelperson , die arbeitet, Anspruch auf einen Freibetrag in Höhe von 950,00 ( oder waren es 970,00 ? ).

    Es geht hier aber nicht um Pfändungen und auch nicht um eine Einzelperson, da du ja auch noch da bist.

    Ich würde einfach mal bei der Arge nachfragen oder du schreibst dein Problem ( kopieren ist leichter ) einfach mal hier rein:


    Arbeitslosen und Sozialhilfe Diskussionsforum

    die sind gar nicht so verkehrt und es sind Profis dabei. Kannste anonym und ohne Anmeldung machen.
     
  7. 29. Juli 2010
    AW: Unterhaltspflicht für Tochter, die ausgezogen ist?

    Komm drauf an wie viel deine Mutter verdienen wird.Wenn sie das limit nicht über schreitet dann muss sie nichts zahlen.Ich glaube das liegt so ungefähr bei 900-1000EUR

    Gruß
    darksidedance

    Hoffe es hilft dir ein bisschen weiter
     
  8. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.