Ausbildungsvergütung und Hartz 4

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von -Naruto-, 28. Juli 2010 .

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  1. 28. Juli 2010
    Ich habe mal eine Frage. Wie sieht es denn aus , wenn beide Eltern Hartz 4 beziehen und der Sohn eine Ausbildung begonnen hat ....wird die Ausbildungsvergütung mitangerechnet ??? Wenn er über das verdient , was für ihn beantragt wurde....also fällt der auch aus der Bedarfsgemeinschaft und kann das ganze Geld für sich behalten oder ?
     
  2. 28. Juli 2010
    AW: Ausbildungsvergütung und Hartz 4

    Nö, du bist immer noch in der BG. Das Einkommen Aller hat sich erhöht. da wird - leider - konsequent gegengerechnet.

    Selbst mit 18 hättest du zwar deine eigene Berechnung, aber aus der BG kommst du nicht raus, solange du zu Hause wohnst.

    google mal nach ALGII Rechner, dann gib dort eure Zahlen ein und das , was da rauskommt, ist schon ziemlich nahe an der Wahrheit.
     
  3. 29. Juli 2010
    AW: Ausbildungsvergütung und Hartz 4

    Hm, also ich weiß von meinem Nachbarn (Vater, Mutter, 2 Schulkinder, 1 Azubi), dass
    sein Sohn nur aus der BG rausgenommen wurde und für ihn somit kein Geld dazugegeben
    wurde. Sprich in der BG sind nun Vater, Mutter, 2 Schulkinder.

    Weiß dies, da ich ihm immer bei den Anträgen etc. helfe ...

    bb. master80
     
  4. 29. Juli 2010
    AW: Ausbildungsvergütung und Hartz 4


    100 - 200 Euro würde ich meine Eltern locker geben . Aber die Arge ist auch verflucht nochmal richtig eigenartig . oO
     
  5. 29. Juli 2010
    AW: Ausbildungsvergütung und Hartz 4

    Finde du erst mal eine Ausbildung -.-
     
  6. 29. Juli 2010
    AW: Ausbildungsvergütung und Hartz 4

    guck mal sgb ii § 9 abs 2 satz 2:
    "Bei unverheirateten Kindern, die mit
    ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die die
    Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder
    Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des
    Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners zu berücksichtigen."

    daraus kann man schliessen, dass es rueckwaertsrum nicht geht. also das einkommen des sohnes wird n i c h t bei den eltern beruecksichtigt.
     
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