Innenstaatssekretär verteidigt verdachtsunabhängige TK-Überwachung

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Melcos, 12. September 2006 .

Schlagworte:
  1. 12. September 2006
    Innenstaatssekretär verteidigt verdachtsunabhängige TK-Überwachung

    Peter Altmaier, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesinnenminister, sieht mit der in Brüssel verabschiedeten Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten keinen "gläsernen EU-Bürger" einhergehen. "Wir haben bereits innerstaatlich die Möglichkeit gehabt, auf solche Daten zuzugreifen", sagte der CDU-Politiker auf einer Diskussionsrunde des Berliner Senats und der Europa-Union Berlin am gestrigen Montag im Roten Rathaus. Nun sei eine europäische Regelung geschaffen worden, damit Verbindungs- und Standortdaten für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten gespeichert werden. Angesichts der Tatsache, dass Telcos immer mehr Flatrates anböten und die begehrten Informationen über die Gesprächspartner nicht mehr für Abrechnungszwecke von sich aus einige Zeit vorhalten würden, sei dies "ein sehr legitimes Anliegen".

    Gänzlich anderer Meinung war die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert. Die SPD-Politikerin warf Altmaier vor, so zu argumentieren, als ob es kein Grundgesetz gäbe. "Wir haben bisher nur bei einem Anfangsverdacht Daten gespeichert", stellte sie klar. Nun sollten künftig "ohne Straftat" und allein aufgrund einer dunklen terroristischen Bedrohung, "die nicht greifbar ist", die elektronischen Spuren der Nutzer in der EU protokolliert werden. Dies verstoße gegen die Auflagen der Verfassung, dass Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung "geboten, erforderlich, geeignet und angemessen sein müssen". Zudem fühle sie persönlich sich durch eine solche Form der "totalen Überwachung überall beeinträchtigt". In einem demokratischen Staat müssten die Bürger Freiheiten aber auch leben dürfen.

    Generell hat die Berliner Bürgermeisterin Zweifel, "dass wir uns durch die uferlose Datenspeicherung vor Terrorismus schützen". Kein rechter Trost ist es ihr da, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf Betreiben Irlands überprüft. Sie fürchtet, dass sich ein Schiedsspruch gegen die gewählte Rechtsgrundlage ähnlich wie das EuGH-Urteil zur Weitergabe von Flugpassagierdaten aus der EU an US-Behörden als Pyrrhus-Sieg für den Datenschutz erweisen könnte. In diesem Fall dürfte die pauschale Überwachungsmaßnahme ihrer Ansicht nach nämlich doch noch über einen Rahmenbeschluss und eine nationale Verordnung eingeführt werden, bei denen die Parlamente ganz außen vor bleiben würden. Dann komme es noch so weit, dass "wir die Verfassung ändern müssen, weil es von Brüssel geboten wird". Die Sozialdemokraten hatten freilich die Richtlinie an erster Stelle mit vorangetrieben, ohne dass sich in den eigenen Reihen viel Kritik Bahn brach.

    Altmaier beeilte sich zu bekunden, dass "das Grundgesetz für uns nicht zur Disposition steht". Alle Urteile aus Karlsruhe, mit denen das Bundesverfassungsgericht etwa den Kernbereich der Persönlichkeit für Strafverfolger für tabu erklärte, seien zu respektieren. "Wir brauchen aber eine öffentliche Debatte darüber, was an Datenschutz nötig ist", befand er. Die Richter in Karlsruhe könnten sich dieser nicht gänzlich entziehen. Generell befand Altmaier, dass "die Menschen sich mehr bedroht durch den Terrorismus und die internationale Kriminalität fühlen als durch den Staat." Die Politik würde kritisiert, "weil wir zuwenig Videokameras im öffentlichen Raum installieren", brachte er ein Beispiel für den Meinungswandel angesichts einer terroristischen Gefährdung, "die sich gegenüber jedermann und an jedem Ort manifestieren" könne. Konkret forderte der Staatssekretär, dass die Geheimdienste im Rahmen des umstrittenen Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) auch bei Extremismusverdacht auf die Daten Privater sowie auf die Mautdaten zugreifen dürfen sollten.

    Hansjürgen Garstka, ehemaliger Datenschutzbeauftragter Berlins, bemühte sich um eine Versachlichung der Diskussion. Er betonte, dass im Mautsystem bei TollCollect viele Daten von vornherein gleich wieder gelöscht und sich mit den übrig bleibenden kaum Straftaten aufklären lassen würden. Ähnlich verhalte es sich bei den Telekommunikationsdaten. Man müsste also fragen, "ob die Datenspeicherung von Anfang an Architekturkriterium" von Computersystemen sein solle. Diese müssten dann schon mit dem Gedanken im Hinterkopf konstruiert werden, dass die Ermittler und Nachrichtendienste möglicherweise einmal auf anfallende Daten zugreifen wollen. "Dann bliebe aber kein Lebensbereich mehr übrig, in dem nicht von vornherein die Sicherheitsbehörden ihre Interessen wahrgenommen haben", warnte Garstka. Bei vielen immer wieder aufkommenden Forderungen der Sicherheitspolitiker steht seiner Ansicht nur "ein Vollzugsdefizit dahinter". So dürfe der Bundesnachrichtendienst (BND) etwa bereits Auslandsgespräche auf Stichworte hin untersuchen, was bei Anrufen in den Libanon der erfolglosen Kofferbomben-Attentäter schon im Vorfeld hätte greifen können.

    Quelle: heise.de
     
  2. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.