Vertragsabschluss unter 18 Jahren?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von PdT, 6. August 2010 .

  1. 6. August 2010
    Hallo zusammen,

    ich habe gerade eine Forderung von WEB.DE erhalten über einen Betrag, welcher dem Gesamtbetrag eines 2 jährigen Premiumvertrages entspricht. Nach einiger Suche und ein paar Telefongesprächen habe ich herausgefunden, dass ich wohl vor 2 Jahren einen Probemonat für das Premiummodel eingewilligt habe, welcher jedoch, nach diesem Monat, zu einem kostenpflichtigen Vertrag wurde, da ich, nach diesem Monat, das ganze nicht schriftlich gekündigt habe.

    Jetzt die Frage, ist der Vertrag gültig, obwohl ich vor 2 Jahren noch unter 18 Jahre alt war und somit nur beschränkt Rechtsfähig war?


    mfg
    PdT
     
  2. 6. August 2010
    AW: Vertragsabschluss unter 18 Jahren?

    falls es im rahmen des taschengeld§ ist musst du es bezahlen
    wie alt warst du genau und wie viel sollst du zahlen ? bzw. wie viel kostet der spaß im monat

    ich würd an deiner stelle auf jeden fall im namen meiner eltern einen brief per einschreiben schicken in dem ich widerspruch einlege und ausführlich darlege, dass ich zum zeitpunkt des vertragabschlusses minderjährig war und, dass der vertrag somit schwebend ungültig war und du (also deine eltern) vom abschluss des vertrags erst jetzt erfahren hast als die rechnung gekommen ist

    ich weiß nicht genau wie die rechtslage aussieht, denn du bist bereits 18, aber wenn du jetzt unter 18 wärst und die rechnung erhalten hättest, würdest du sehr gute chancen haben diese summe nicht zu bezahlen

    widerspruch einlegen lohnt sich jedoch immer, vllt merken diese bauernfänger, dass du keiner bist und machen sich nicht die mühe dies weiter zu verfolgen .. oder sie bestehen darauf, versuchen kanns mans
     
  3. 7. August 2010
    AW: Vertragsabschluss unter 18 Jahren?

    Natürlich widersprechen, auch der Taschengeldparagraph wäre nicht anzuwenden, da langfristiger Vertrag. Meistens hat sichs in so Fällen nach nem Widerspruch auch schon erledigt...
     
  4. 11. August 2010
    AW: Vertragsabschluss unter 18 Jahren?

    § 108
    Vertragsschluss ohne Einwilligung

    Sollte dir weiterhelfen, auf jeden Fall nicht bezahlen.
     
  5. 11. August 2010
    AW: Vertragsabschluss unter 18 Jahren?

    Richtig. Es ist hierbei egal, ob Du 100 € Taschengeld monatlich bekommst oder nur 5 €. Das gilt definitiv nur für Kaufgeschäfte ala DVD-Recorder beim Media Markt etc.

    Zur Einwilligung über mir: Du hast mit dem Probemonat eingewilligt, dass Du - wenn Du eben nicht kündigst - einen Vertrag von über 24 Monaten abschließt. Steht alles drinnen.

    Widerspruch. Bei Rechtsschutzversicherung gleich zum Anwalt. Definitiv NICHT zahlen!
     
  6. 20. August 2010
    AW: Vertragsabschluss unter 18 Jahren?

    Du darfst max einen Vertrag abschließen der 1 Jahr läuft, z.b. eine Auslandsreisekrankenvers. da diese so günstig ist, dass sie vom tachengeld bezahlt werden kann. Wenn du darüber hinaus 18 wirst und ein solcher Vertrag weiterläuft(oft bei Bausparverträgen der Fall) muss z.b. die Bank eine neue Unterschrift von dir verlangen.

    Also du kannst diese Rechnung anfechten. Sry hab nur Beispiele aus Bank und Versicherungswelt weil ich die Rechtsgrundlagen dort durch meinen Beruf mal gelernt habe.
     
  7. 22. August 2010
    AW: Vertragsabschluss unter 18 Jahren?

    Korrekt. Lege dar, dass du bei Vertragsabschluss noch unter 18 warst und dann ist die Sache gegessen. Wenn sie mit Klage drohen - kein Problem, du bist im Recht! (Es sei denn du hast bei Vertragsabschluss angegenen, dass du schon 18 bist, obwohl du es nciht warst; da können Schadensersatzansprüche folgen!)
     
  8. 22. August 2010
    AW: Vertragsabschluss unter 18 Jahren?

    wirtschaftslehre liegt bei mir zwar schon ein bisschen zurück, aber auch ich kann dir sagen, dass du das nicht zahlen musst! du warst nicht 18, also ist der vertrag nichtig.
    aber achte drauf was B0B gesagt hat ->
     
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