Entgeldmaßnahme -> Untermietervertrag

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Pyl0n, 8. August 2010 .

  1. 8. August 2010
    Hi,

    folgende Situation. Ich bin zur Zeit in einer Entgeldmaßnahme vom Arbeitsamt und als Ausbildungssuchend gemeldet. Das heißt ich bekomme Gehalt und Kindergeld weiter. Mein Arbeitsvertrag läuft bist zum 9.2.2011. Nun ist bei nem Kumpel ein Zimmer frei geworden. Wenn er mir jetzt ein Untermietervertrag von 1 Jahr gibt und ich nach der Maßnahme kein Einkommen mehr habe, würde dann das AA mir weiter Geld geben ? Oder müsste ich dann wieder zu meinen Eltern? (bin 18 Jahre)

    Pyl0n

    EDIT: Hab am 7.5. in dieser Maßnahme angefangen davor nur Ausbildungssuchend!
     
  2. 8. August 2010
    AW: Entgeldmaßnahme -> Untermietervertrag

    HIHO

    soweit ich weis bekommst du erst Arbeitslosengeld 1 (67% des Gehaltes welches du bekommen hattest) 1 Jahr lang weiter.
    Danach gibt es Hartz4.
     
  3. 8. August 2010
    AW: Entgeldmaßnahme -> Untermietervertrag

    Hm Okay aber wie sieht es denn damit aus das ich noch u25 bin. Müssten dann nicht meine Eltern für mich blechen? Weil noch wohne ich ja zu hause.
     
  4. 9. August 2010
    AW: Entgeldmaßnahme -> Untermietervertrag

    Ist ja egal. Wenn Du arbeitslos und unter 25 bist, musst Du halt nur zu Hause wohnen. Dein Gehalt wird Dir nicht zwingend zu 67% bezahlt sondern 60% des Durchschnittseinkommen der letzten 2 Jahre. Hast Du ein Kind, wird es auf 67% hochgestockt - aber auch nur dann. Außerdem gibt es dafür auch noch Anforderungen...

    Zuerst wird geprüft, ob Du in den letzten 2 Jahren mehr als 360 Tage gearbeitet hast. Sollte das zutreffen wird erstmal der Kündigungsgrund erfragt. Geht hieraus hervor, dass Du selbst für die Kündigung schuld bist, wird es kein ALG1 geben. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag der ausläuft weiß ich nicht, wie es geregelt wird. Wenn eine Übernahme geplant war, doch nun gescheitert ist, hast Du - sofern 360 Tage in 2 Jahren gearbeitet - ein Anspruch auf ALG1.

    Wenn nicht, bleibt Dir nichts anderes übrig, als weiterhin bei deinen Eltern zu wohnen. Diese kommen für Dich bis zum einschließlich 25. Lebensjahr auf. Ein ALG2-Satz und Kindergeld stehen Dir hierfür zu.

    Ansonsten kannst Du mit dem Teamleiter der für Dich zuständigen Personalsachbearbeiterin darüber reden, dein Hartz-IV-Satz für die Miete zu nehmen, ob dies denn genehmigt wird.
    Dann kannst Du halt Untermieter spielen und hast - wenn Deine Eltern es Dir überlassen - dein Kindergeld. Das ist keine Pflicht sondern reine Kulanz des Teamleiters Dir gegenüber.

    Weit wirst Du nicht kommen mit dem Geld, aber eine andere Möglichkeit wird es nicht geben, außer: Arbeiten.
     
  5. 9. August 2010
    AW: Entgeldmaßnahme -> Untermietervertrag

    also ich hab anfang letztes jahr ein bildungsmasnahme gemacht vom aa... da durch hatte ich dann zum 1.9.2009 ne ausbildung wo ich 3tage vor ablauf der probezeit gekuendigt wurde. dann war ich 5 monate suchend und ab 7.5 halt jetzt die entgeltmasznahme.

    sowie ich das verstanden habe wuerde ich jetzt alg II bekommen wenn diese masnahme endet. aber wohngeld zu schuss wuerde ich nicht bekommen???
     
  6. 9. August 2010
    AW: Entgeldmaßnahme -> Untermietervertrag

    Wohngeld gibt es erst, wenn ein BAB-Antrag abgelehnt wurde.

    Ansonsten: Wohngeld steht Dir nur zu, wenn Du einer Arbeit nachgehst und dein Geld für eine Wohnung nicht ausreicht, bzw. die Aufwände kaum zu ertragen sind.

    Alternativ würde noch eine Lohnaufstockung in Betracht gezogen werden können. Diese bezieht sich auf den Satz deiner Miete und deines Einkommens, sowie des Lebensbedarfs. Der Satz liegt bei 100% Mietkosten + Anteilig deines Gehalts eine Gewisse Prozentsumme. Sollte dein Einkommen aber hoch genug sein würde es diese nicht geben.

    Da Du aber zu wenig gearbeitet hast, in den letzten 2 Jahren, steht Dir leider nur der ALG2-Satz inkl. des Kindergelds vor. Das sind aber auch immerhin satte 500 € für's "Nichts tun". Du kannst höchstens woanders als Untermiete hinziehen, dies aber nicht schriftlich geltend machen und dort die Miete von Summe X zahlen. Sobald Du öffentlich ausziehst, kriegen deine Eltern kein Kindergeld, es sei denn Du gehst einer Ausbildung nach.

    Also rede am besten mit dem Teamleiter und frag ihn, ob das so in Ordnung ist, wenn Du mit deinem ALG2-Satz die Mietkosten und den Lebensbedarf selbst deckst.

    Ein ALG1-Satz würde bei Dir auch nicht viel Sinn ergeben. Ausbildung + Entgeldmaßnahme auf 60% zu setzen liegt unter dem ALG2- & Kindergeldsatz. Wäre also rausgeschmissenes Geld deinerseits.
     
  7. 9. August 2010
    AW: Entgeldmaßnahme -> Untermietervertrag

    also lohnt sich das im endeffekt nicht weil mir einfach zu wenig geld bleibt. weil mit 500 euro davon dann 150 miete dann kommt noch essen trinken usw. dazu dann bleibt mir kaum was um weg zu gehen und sonstiger luxus. aber gut zu wissen dass wenn ich nichts anderes finde alg2 bekomme.
     
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