#1 12. August 2010 Hallo, habe heute eine Mahnung von einem bekannten Versandhaus bekommen die sich auf ca. 90EUR beläuft. Allerdings ist diese nicht nachvollziehbar, es wird kein Artikel oder sonst was angegeben, lediglich Zahlungsaufforderung vom 8.2009. Allerdings kam in der Zwischenkeit keine Mahnung oder dergleichen, da ich der Meinung war alle Kosten gezahlt zu haben. Gab damals ein großes durcheinander mit Rücksendungen wegen plötzlich nicht mehr gegebenen Rabatten... einige Artikel habe ich auch behalten. Nicht das ich ein Problem hätte das zu zahlen, aber haben die ein Recht nach auf einmal 12 Monaten mit einer Mahnung zu kommen? Außerdem kann ich garnicht nachvollziehen wofür ich zahlen muss? Gruß + Multi-Zitat Zitieren
#2 12. August 2010 AW: Mahnung vom Versandhaus es gibt doch zu 99% eine kundenhotline, ruf dort einfach an, wenn sie was kostet schick ihnen eine mail mit deinem problem und ob sie dir sagen können, wofür das ist. + Multi-Zitat Zitieren
#3 12. August 2010 AW: Mahnung vom Versandhaus Die einfachste Variante wäre bei dem Versandhandel anzurufen und nachzufragen. Rechtlich ist zumindest der Zeitraum völlig korrekt (eine Verjährung greift noch nicht §194 BGB). Fraglich ist jedoch, warum du (anscheinend) keine Rechnungen bekommen hast über noch offene Posten. Deswegen - Versandhandel anrufen und nachfragen was da für angeblich offene Posten sind. + Multi-Zitat Zitieren
#4 12. August 2010 AW: Mahnung vom Versandhaus Überprüfe mal Kundennummer und Konto, vielleicht will dich ja auch nur wer abziehen . grüz KK + Multi-Zitat Zitieren
#5 12. August 2010 AW: Mahnung vom Versandhaus Richtig, also die vom Versandhaus auf der Mahnung. Normalerweise melden diese sich bereits nach einem Monat wenn noch was offen ist. Auch gibt es bei Online-Versandhäusern oftmals Kundenkonten, auf welchen man die einkäufe verbucht sind. + Multi-Zitat Zitieren