Gewerbe anmelden - Verpflichtungen?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Dragonknight, 23. August 2010 .

Schlagworte:
  1. 23. August 2010
    Hi,

    will vlt irgendwann ein Gewerbe beginnen. Kleine Homepage. Steht aber noch nicht fest. Da es für Gewerbebetreibende weitere Vorteile gibt, würde ich mich jetzt gerne schonmal anmelden.

    Wie sieht das aus? Gibt es Verpflichtungen? Was ist wenn ich nachher doch kein Gewerbe starte? Habe ich Nachteile wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe?
     
  2. 23. August 2010
    AW: Gewerbe anmelden - Verpflichtungen?

    Hmmm, also Gewerbeanmeldung an sich ist recht einfach. Einfach mal bei der Gemeinde nachfragen was das kostet. Die werden dir bestimmt auch beim ausfüllen helfen.

    Aber musst dann ja auch Gewerbesteuer, Einkommenssteuer und Umsatzsteuer entrichten. Umsatzsteuer fällt dabei wohl erstmal weg, solange du auf´s Jahr gesehen nicht mehr als 17.500€ Umsatz machst.

    Auf dieser Seite gibts eigentlich ausreichen Informationen : Informationen zu Gewerbeanmeldung und Gewerbeschein

    Und noch ein kleiner Tipp: Pass auf dass du ne korrekte AGB, Impressum, Rückgaberecht usw. besitzt. Sonst kann es sein das du abgemahnt wirst, was nicht gerade billig ist. Auch Produktbilder am besten selber fotografieren Hier noch ne Seite dazu: Internetrecht - Home

    Hoffe ich konnte dir helfen

    Greetz Yoshi
     
  3. 24. August 2010
    AW: Gewerbe anmelden - Verpflichtungen?

    Ich glaub du kannst bis zu 6 Monate nach Beginn ein Gewerbe anmelden, bin mir aber nicht so sicher. Auf jeden Fall will ich dir einen ganz wichtigen Tipp geben, den du beachten solltest.

    Wenn du ein Gewerbe anmeldest, dann beantrage bei deinem zuständigen Finanzamt, sofort nach Anmeldung die gesetzliche "Kleinunternehmer-Regelung" - damit sparst du dir anfangs enorme Steuern. Du kannst zwar keine MwSt. auf Rechnungen ausweisen, aber wenn du am Anfang deiner Karriere nur ein monatliches Einkommen von unter 1000,- Euro hast, dann lohnt es sich schon, diese Regelung zu beantragen. So kannst du jährlich 17.300,- Euro ohne Umsatzsteuer einnehmen.

    Verpflichtungen gehst du soweit nur die allgemein, gesetzlich geltenden ein. Du musst eben dann jeden Monat (im 1. Wirtschaftsjahr) deine Abrechnungen machen. Ab dem 2. Jahr dannje Quartal.

    Wünsch dir viel Erfolg bei deinem Vorhaben.

    @Yoshi_Bros.: Es sind nur noch 17.300,- Euro und das gilt nur mit der o.g. Regelung!
     
  4. 24. August 2010
    AW: Gewerbe anmelden - Verpflichtungen?

    KA ob das von der Stadt abhängt, aber das war bei mir Automatisch der Fall. Die Regel tritt automatisch in Kraft, sofern du unter 17.300 Euro bleibst.

    Dennoch musst du jedes Jahr ein Steuererklärung machen, sofern du das jetzt nicht schon machen musst. Dementsprechend solltest du deine Unterlagen beisammen halten. Als Student oder Schüler war man ja davon eig. immer befreit, naja das ist dann pasee. Obwohl das eig. nur 2 Seiten sind, die du Ausfüllen musst.
     
  5. 24. August 2010
    AW: Gewerbe anmelden - Verpflichtungen?

    steuererklärung sollte kein Problem darstellen. Eine Steuererklärung mache ich eh jährlich, da ich meines Wissens Fahrkosten geltend machen kann, die dann später bei Verdienst mit angerechnet werden können. Kann ich ja dann zusammen denke machen?!

    Also kann ich aus eurer Sicht beruhigt ein Gewerbe anmelden, auch wenn die geplante Website vielleicht nie online gehen wird ohne einen Nachteil (außer etwa 20€ Anmeldung) zu haben?
    Wie sieht es mit der Abmeldung aus?
     
  6. 24. August 2010
    AW: Gewerbe anmelden - Verpflichtungen?

    Sicher kannst du das, auch wenn es nichts werden sollte. Dann schreibst halt bei deinen Umsatz- und Vorsteueranmeldungen einfach ne NULL - manche von denen sind sogar so nett, wenn du bei deinem zuständigen Finanzamt anrufst und sagst, dass du überhaupt keine Einnahmen hattest, dass die alles auf NULL setzen und du nicht mal eine Abrechnung ausfüllen musst - aber der Fall ist eher selten, trotzdem ist mir das schon passiert

    Vergiss aber bitte nicht die Kleinunternehmer Regelung, die erspart dir echt viel Ärger und Geld! Ich glaube nicht, dass die automatisch zu einer Anmeldung hinzukommt, ich musste sie damals extra beantragen.

    Dennoch, weiterhin viel Erfolg!

    ~edit:

    Eine Abmeldung ist denkbar einfach, du gehst zu deiner Gemeinde oder Stadtverwaltung und beantragst die Abmeldung deines Gewerbes - ich glaub das kostet 10,- Euro
    Dann schreibt dich nochmal das Finanzamt an, weil die wissen wollen, ob das Gewerbe "veräußert" (also verkauft oder verpachtet - weiss der Geier) wurde. Ist ein kurzes Formular, dass du halt bestätigst, dass du das Gewerbe aufgegeben hast. Weiter kann es sein, dass die nochmal kommen und eine Endabrechnung haben wollen... aber ich denke, wenn du denen sagst, das du in den letzten Monaten deiner Selbstständigkeit nichts eingenommen hast (und auch deswegen das Gewerbe aufgelöst hast), dann musste höchstwahrscheinlich nichts mehr nachreichen.
     
  7. 27. August 2010
    AW: Gewerbe anmelden - Verpflichtungen?

    Hey, ja du hast Verpflichtungen.
    Einmalige:
    Anmeldung 22€(in meinem Fall)
    Abmeldung 22€(in meinem Fall)

    Müll: ca. 40 Euro im Jahr

    Kosten nachfragen! Sind unterschiedlich von Stadt zu Stadt und Region.

    Zusätzlich eventuelle Steuern wie schon genannt wurden. Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer.
     
  8. Video Script

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