Betrugsversuch mit Einigung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von G-POWER, 24. August 2010 .

  1. 24. August 2010
    hey leute, habe mal eine frage, ich wurde wegen einem artikel meiner meinung nach betrogen. nach langen hin und her bietet er mir jetzt 2 reparaturen an und wenn das nicht fruchtet würde er mir den betrag erstatten. alsi ich habe die ware erhalten doch sie ist defekt. dann hat er mir angeboten, dass er mir den betrag zurück erstatten und 3 tage später bekamm ich halt die oben stehende antwort.

    also ich gehe das ein aber ich möchte keine 6 monate auf die ware warten. gibt es gesetzte das er die reklamation auf dem schnellsten weg abwickeln müsste und hab ich das recht auf status der reklamation? sprich ich rufe ihn zb an wie weit die reklamation ist etc.

    vielleicht habt ihr auzüge von der stgb.. ich suche und finde nichts bzw. finde soviel und weiß nun selber nicht mehr was ich schreiben kann und was nicht.
     
  2. 24. August 2010
    AW: Betrugsversuch mit Einigung


    Fakt ist, dass du 2 Jahre Gewährleistungsanspruch hast. Bei einem Sachmangel (was hier wohl vorliegt) kannst du Nacherfüllung des Kaufvertrages verlangen. Dabei kannst du es dir aussuchen, ob du Nachlieferung (ein neues Gerät) oder Nachbesserung (Reperatur) verlangst. Zweimal musst du dem Verkäufer die Möglichkeit geben, nachzuerfüllen.

    Erst wenn die Sache danach immer noch eine Mangel aufweist, kannst du den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. damit verbunden ist, dass du dein Geld zurückerhältst.


    Was deine konkrete Frage betrifft: Du musst dem Verkäufer eine "angemessene" Frist zur Nacherfüllung setzen. Was angemessen ist, hängt natürlich immer vom Einzelfall ab (Is wohl klar, dass die Reperatur eines Autos länger dauert, als die eines Teddys z.B.).
    Wenn du mir sagen würdest, um was es sich handelt, könnte ich eine ungefäre Frist angeben.

    Im Allgemeinen ist eine 2-WOchen-Frist angemessen. Du musst den Verkäufer aber auf diese Frist hinweisen!

    PS: Es gibt kein Gesetz, in dem steht, dass es 2 Wochen sind. "Angemessen" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der durch die Rechtsprechung geprägt wurde.
     
  3. 24. August 2010
    AW: Betrugsversuch mit Einigung

    Aber Garantie gibts doch nicht bei Privatkäufen, oder? Bin mir da jetzt nicht ganz 100% sicher...

    Obs privat oder gewerblich ist, geht aus dem text nicht hervor.
     
  4. 24. August 2010
    AW: Betrugsversuch mit Einigung

    Wenn er ihm 2 Reperaturversuche anbietet, scheint es schon gewerblich zu sein. Bei einem Privaten, kann man - vorausgesetzt der Mangel wurde arglistig verheimlicht - gleich vom Vertrag zurücktreten.
     
  5. 24. August 2010
    AW: Betrugsversuch mit Einigung

    ja das war ein privat kauf.. es geht um eine soundkarte...

    so das ist meine nachricht die ich ihm zuschicken werde. soweit alles korekt? oder habe ich noch was sehr wichtiges vergessen?

    hab ich nicht auch ein recht, das ich immer infomiert werden wie der status der reparatur oder umtausch ist?
     
  6. 24. August 2010
    AW: Betrugsversuch mit Einigung

    Oje, wenn, dann würde ich erstmal die Rechtschreibfehler ausbessern.

    Wenn es ein Privatkauf ist, gelten andere Regeln (oder es wurde Garantie vereinbart), z.b. kannst du nurnoch nachbesserung und nicht mehr nachlieferung verlangen.

    Du kannst es aber trotzdem mal versuchen, vielleicht fühlt er sich beeindruckt.

    Wenn dann aber so:

    Sehr geehrter Herr XXX,

    am tt.mm.jjjj haben wir einen Kaufvertrag über "Kaufsache" (näher bezeichnen) geschlossen.

    Nachdem diese einen Sachmangel (§ 434 BGB) aufweist, ist es mir gem. § 437 BGB möglich zunächst Nacherfüllung (§ 439 BGB) zu verlangen. Diese Nacherfüllung möchte ich in Form der Nachbesserung gem. § 439 Abs. 1 Alt. 1 (Reperatur) erhalten. Für die Nacherfüllung setze ich Ihnen eine Frist von 3 Wochen ab Zugang der Ware, ehe ich Sie abmahne und weitergehende rechtliche Schritte einleite. Diese Frist wird gemeinhin als angemessen betrachtet.

    Wenn Sie die Kaufsache innerhalb dieser 3 Wochen in den vereinbarten Zustand bringen, sehe ich von weiteren rechtlichen Schritten ab.

    Mit freundlichen Grüßen
    XXX XXX
     
  7. 24. August 2010
    AW: Betrugsversuch mit Einigung

    dankeschön^^ ja hab sowas noch nie gemacht
     
  8. 24. August 2010
    AW: Betrugsversuch mit Einigung

    Woooot,

    nach meinem Wissenstand, und bitte fahr mich jetzt nicht direkt an, ist es die Gewährleistung, was du meinst.

    Siehe hier :

    Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie? | Rechtsanwälte Kotz - Rechtsanwälte in Siegen / KreuztalRechtsanwälte Kotz – Rechtsanwälte in Siegen / Kreuztal

    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers - diese ist nicht gesetzlich geregelt.

    Die Gewährleistung jeddoch wird nach § 437 geregelt.


    Will mehr wissen !

    Gruß
     
  9. 24. August 2010
    AW: Betrugsversuch mit Einigung

    ich danke euch allen... habe die nachricht verschickt.. werde zu sicherheit diese auch über den postweg versenden und eine kopie an meinen anwalt. wo kann ich sehen wann er die ware erhalten hat? welcher versand hat ein tracker wo man das überprüfen kann.
     
  10. 24. August 2010
    AW: Betrugsversuch mit Einigung

    Ein kleiner Tipp für s nächste mal: Verlange gleich eine Nachlieferung.

    Sobald du eine Nachbesserung "genehmigst" kommt es schnell zu solchen Umständen.

    @B0B: Garantie und Gewährleistung ist ein großer unterschied, er hat keine 2 Jahre Garantie, wenn die im Vertrag nicht vereinbart wurde. Gesetzlich hast du 2 Jahre Gewährleistung, sprich du musst dem Verkäufer beweisen, dass der Defekt schon vorlag, bevor du die Komponente benutzt hast. (Aber ich denk mal, haste grad nur verwechselt oder so )

    Verschicke das Schreiben am besten per Einschreiben zu dem Verkäufer und ggf. eine Kopie zum Anwalt.

    Aber da du nun die Nachbesserung genommen hast, hat er zwei Versuche das Gerät auszutauschen oder es zu reparieren, nach diesen Versuchen und angemessenen Fristen etc. kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn es immer noch nicht wie im Kaufvertrag vereinbart wurde funktioniert bzw. die Beschaffenheit gegeben ist.

    Du möchtest wissen wann er die Ware erhalten hat? Wozu, wenn man Fragen darf?
    Oder meinst du vielleicht den Brief? Dafür gibt es ja die Möglichkeit es per Einschreiben wegzuschicken, wenn es jetzt nur um den Brief geht^^
     
  11. 24. August 2010
    AW: Betrugsversuch mit Einigung

    Tut mir Leid, is natürlich Gewährleistung. Zivilrecht Vorlesung is schon ne Weile her

    Was willst du denn per Einschreiben wegschicken? Wenn du eine Bestätigung erhalten willst, dass er einen Brief erhalten hat, dann musst du die Postzustellungsurkunde wählen (Achtung teuer), Einschreiben hält gerichtlich nicht bestand. Du musst meiner Meinung nach aber nichts per Einschreiben wegschicken! Die Waren gilt generell nach 3 Tagen als zugestellt. Außerdem muss er doch unterschreiben, dass er die Ware angenommen hat!

    Sorry nochmal, dass ich die BEgrifflichkeiten verwechselt habe - der rest ist aber alles vollkommen richtig!
     
  12. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.