#1 29. August 2010 nabend zusammen ich habe eine allgemeine frage und zwar bin ich jetzt im zweiten ausbildungsjahr als Fachkraft für lagerlogistik und meine momentane arbeitszeit ist von 4:30 bis 13uhr , die zeit hört sich hart an ist es auch am anfang aber momentan ist das super weil ich was vom tage habe ich kann in ruhe trainiern , zeit für die freundin bleibt auch und für zisch andere dinge nun zu meinem problem am anfang meiner ausbildung habe ich einen plan bekommen in welchen abteilungen ich bin von monat zu monat und jetzt würde das einfach komplett geändert und ich darf um 13uhr bis 21:30 arbeiten .... dies wurde einfach so vereinbart ohne rücksprache zu halten mit mir. geht das so einfach? ich mein wenn ich jetzt keine hobby hätte wäre es mir latte !!! nur hab sportverträge am laufen die ich bezahlt habe usw kann nichts mehr machen wenn ich so spät von der arbeit komme! hab ich ein recht was ich in anspruch nehmen kann? oder hab ich einfach pesch und muss mir einen gelbenschein holen + Multi-Zitat Zitieren
#2 29. August 2010 AW: Ausbildung Arbeitszeit die arbeitszeit wird im ausbildungsvertrag festgehalten, jegweilige änderungen müsstest du ja erst unterrschreiben bzw zustimmen. rede am besten mit deinem chef bzw ausbilder + Multi-Zitat Zitieren
#3 29. August 2010 AW: Ausbildung Arbeitszeit was soll ich sagen !!! das ich das nciht machen will , weil auch noch 6 andere azubis da sind , und die das nicht machen müssen weil die keinen blockunterricht haben so wie ich? oder mit welchen argumenten soll ich kommen ? bitte um rat + Multi-Zitat Zitieren
#4 29. August 2010 AW: Ausbildung Arbeitszeit wenn du nett nachfragst einfach mit den gründen die du oben genannt hast! wäre das beste mMn. und habe hier noch was gefunden: + Multi-Zitat Zitieren
#5 30. August 2010 AW: Ausbildung Arbeitszeit in der ausbildung auf dein Recht zu pochen war noch nie und wird auch nie eine gute idee sein. ich würde das gespräch mit deinem meister, bei einem kleinen betrieb ggfs. auch mit dem chef suchen. Meist kommt man dabei auf relativ gute alternativen wenn man freundlich aber bestimmt bleibt. + Multi-Zitat Zitieren
#6 30. August 2010 AW: Ausbildung Arbeitszeit Da steht aber meistens nur die Arbeitszeit in Stunden und nicht zu welcher Uhrzeit sie verrichtet werden muss. Kommt auch ganz drauf an, ob du volljährig bist oder nicht. Solltest du es nicht sein, darfst du meines wissens nach 20Uhr nicht mehr arbeiten, aber ich würde auch nicht direkt mit Rechten und Pflichten und dem Kram anfangen. Würde erstmal versuchen sachlich mit deinem Chef/Meister zu reden. Schilderst ihm deine Situation und dann wird das schon + Multi-Zitat Zitieren
#7 30. August 2010 AW: Ausbildung Arbeitszeit Würde genau da was du oben geschrieben hast deinem Chef sagen. Evtl. wird er Verständnis haben und dich vielleicht früher anfangen lassen. Versuchen würd ichs auf jeden Fall. Und nicht frech werden, aufregen oder auf dein (evtl. nicht vorhandenes Recht^^) bestehen + Multi-Zitat Zitieren