Was gebe ich beim Bafög-Antrag an und was kann ich weglassen

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von pilgrim, 31. August 2010 .

Schlagworte:
  1. 31. August 2010
    Hi @ all,
    da mein Studium in einem Monat beginnt möchte ich Bafög beziehen....so weit so gut.

    Nun hab ich gesehen, dass man ab 5200€ Abzüge bekommt. Ich habe noch ein uraltes(20 Jahre) Prämiensparbuch von der Sparkasse, welches aber nur weiterläuft, wen ich konstant Geld darauf einzahle und ich nichts davon abhebe. Dort sind jetzt fast 5000€ drauf.

    Auf meine Girokonto habeich momentan 750€ angespaart, wovon aber 542€ bald als Studiengebühr abgehen.

    Kann ich das Prämiensparbuch einfach weglassen, und wenn sie fragen was damit ist, könnte ich sagen, dass das Sparbuch von meiner Oma angelegt wurde und sie das ganze immer eingezahlt hat und ich deswegen von ncihts wusste?

    oder ist es sinnvoller diese 542€ einfach nciht anzugeben und bereits im Vorraus abzuziehen?




    Nun kommt noch ein 2tes Problem dazu, und zwar habe ich den [G]Bafög-Rechner[/G] genutzt, welcher mir sagt dass ich bei den entsprechenden eingaben einen abzug erhalte, weil mein vater zu viel verdient.

    Aber ich habe eine kleine Schwetser(14 Jahre, 9. Klasse realschule), jedoch weis ich nicht wo sie eingeordnet wird. Entweder bei Bafög-berechtigt oder nicht bafög berechtigt.
    Wenn sie nicht bafög-berechtigt wäre würde ich keine Abzüge bkommen, ist sie es aber bekomme ich 75€ Abzüge.
     
  2. 31. August 2010
    AW: Was gebe ich beim Bafög-Antrag an und was kann ich weglassen

    da deine schwester ja noch zur schule geht, ist sie nicht bafög berechtigt. das sparbuch würde ich nicht angeben. was keiner weiß macht keinen heiß!!!
     
  3. 31. August 2010
    AW: Was gebe ich beim Bafög-Antrag an und was kann ich weglassen

    Ich denke nicht das sie das überprüfen aber glaub mir bei geld kennt der deutsche staat keinen spass, wenn dies rausbekommen musste alles wieder zurückbezahlen und evtl noch ne strafe oben drauf. ruf einfach ma anonym beim studentenwerk oderwie das bei euch auch immer heißt an und frag wie die sache aussieht
     
  4. 31. August 2010
    AW: Was gebe ich beim Bafög-Antrag an und was kann ich weglassen

    Die kriegen das so oder so raus, ob jetzt sofort oder später und wenn es dann rauskommt, kannste ordentlich was zurückzahlen. Alles, was über den 5200 Euro Vermögen ist, soll ja erst mal aufgebraucht werden. Ob das nun sinnvoll ist oder ob nicht, lassen wir mal dahingestellt.
    Was relativ legitim wäre, wäre zum Beispiel eine Umschreibung auf deine Schwester, gesetz dem Fall, es ist möglich. Ansonsten hilft es wohl nichts und du musst das Geld wohl oder übel erst aufbrauchen.
    Ob deine Schwester nun Bafög berechtigt ist oder nicht, ist doch auch bei dem Antrag gal. Das ist nur für den Rechner interessant, der aber im Großen und Ganzen nur nen kleinen Überblick geben soll. Ich würde dem nicht zu viel Beachtung schenken, sondern lieber zusehen, dass du alle Anträge fertig machst und überall dein Vermögen vernünftig einträgst.

    PS: Im Notfall würde ich das Konto dort einfach komplett aufheben und das ganze Geld auf das Konto deiner Schwester überweisen. Das ist erlaubt.

    Gruß
     
  5. 31. August 2010
    AW: Was gebe ich beim Bafög-Antrag an und was kann ich weglassen

    hey, wie das mit deinem vater ist weiß ich auch nicht genau, es gibt halt 2 arten von bafög, einmal das elternabhängige und das elternunabhängige bafög. wo du jetzt konkret in deiner situation eingestuft wirst weiß ich wie gesagt nicht.
    was ich dir aber sagen kann ist, gib ALLES an was dein vermögen betrifft, wirklich ALLES.
    also bausparverträge, girokonto usw. usw. du hast einen freibetrag von 5200 EUR als vermögen und 7500 EUR darf dein auto wert sein wenn du eins hast.
    da 2006 (glaub da war das) das bankengeheimniss aufgelöst wurde kann das bafögamt alle kontoaktivitäten von dir nachvollziehen.. auch jahre zurück.
    d.h. dein konto... sofern es auf deinem namen steht werden sie früher oder später finden. wenn es nicht auf deinem namen steht brauchste das natürlich auch nicht angeben. was du außerdem auf keinen fall mach darfst ist, das du jetzt kurzfristig dein konto z.b. auf deine eltern schreibst, wenn die dahintern kommen werden sie dir das vermögen trozdem anrechen und wenn sie bis dahin schon leistungen gezahlt haben musst du alles zurückzahlen + strafe.
    was ich damit sagen will, gib einfach alles an was du hast, weil mit so welchen spielerein sind schon sehr viele auf die nase gefallen.
    achja, was du natürlich machen kannst ist, das geld einfach ausgeben... du kaufst dir n laptop, auto o.ä.. die rechnungen natürlich behalten und die bei dem antrag mit angeben, ansonstn wird dir das vermögen wieder angerechnet. insgesamt ist das natürlich trozdem recht riskant, weil wenn sie dir vorwerfen das du das geld extra ausgegeben hast um unter den freibetrag zu rutschen können sie dir villt. trozdem was kürzen (das weiß ich aber nicht genau, ist nur eine vermutung, eig. können sie es ja nicht weil du mit deinem geld ja machen kannst was du willst)
    du darfst nicht vergessen, bafög ist eine sozialleistung für menschen die ihr studium nicht selber finanzieren könnnen. wenn du mehr geld hast, so denken die halt, musst du dir dein studium vorerst selber finanzieren bis du unter die freigrenze kommst. hört sich fies an,ist aber so...
    rechtschreibfehler kannste behalten
    lg
     
  6. 31. August 2010
    AW: Was gebe ich beim Bafög-Antrag an und was kann ich weglassen

    Bei einigen Antworten wie z.B. "Was keiner weiß macht keinen heiß" würde ich hier verdammt aufpassen. Das BafÖG Amt führt einen regelmäßigen "Datenabgleich" durch bei denen die "geflossenen" Zinsen mit deinen Angaben im Antrag abgeglichen werden.

    Sind entsprechende Zinsen geflossen bekommste ein nettes Schreiben vom BaföG amt indem du alle Kontoaktivitäten all deiner Konten wiedergeben muss. Fällt dort etwas auf wird dies als "BETRUG" gewertet. Du bekommst es mit einer Rückzahlung zu tun. zusätzlich werden Falschangaben zum Vermögen an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Dann folgt erstmal ein Verfahren wegen BaföG Betrug.

    So nun dazu wie du verfahren musst:
    5000 EUR
    + 750
    ---------
    5750 EUR
    - 5200 EUR Freibetrag
    -----------
    550 EUR anrechenbares Vermögen

    Es folgt eine Bafög Kürzung von 46 EUR im Monat. Allerdings ist das beim unterschriebenen BaföG Antrag angegebene Datum maßgebend! Kurz vor dem Antrag große Summen abzuheben ist strengstens untersagt und muss schriftlich begründet werden!

    ABER: da es sich bei dir echt nur um lumpige 550 EUR handelt solltest du wie folgt vorgehen:

    - Gehe morgen zur Bank und hebe max 100 EUR ab
    - Überweise direkt die Studiengebühren
    - Kannst ja noch bei Amazon paar Bücher bestellen
    - Stelle erst DANN den BaföG Antrag.

    Wichtig ist halt das du für alles Belege hast. 100 EUR kannste doch leicht begründen. Hast dir halt Klamotten gekauft. Paar Amazon Transfere von bis zu 30 EUR kannste ebenfalls begründen mit Bücher. (Am besten Quittungen aufbewahren) Studiengebühren sind kla!..


    Also
    - nix verschleiern
    - abwarten bis alles runter ist
    - jetzt keine großen Summen mehr abgeheben! ansonsten darfste alles später nett belegen
    - wichtig! das Vermögen des Datums an dem die Formblätter unterschrieben wurden ist maßgebend.



    zu deiner 2. Frage:
    Deine Schwester ist nicht Bafög berechtigt und bringt dadurch einen netten Freibetrag von 470 EUR mit sich
     
  7. 31. August 2010
    AW: Was gebe ich beim Bafög-Antrag an und was kann ich weglassen

    hmm....also das mit meiner schwester ist schonmal nciht schlecht, allerdings, das mit dem sparbuch, das das so ein grosses problem wird, damit habe ich nciht gerrechnet. vor allem da ich im dezember wieder 312EUR einzahlen muss und ich ungefähr 300EUR Zinsen erwarte...sprich schon bin ich auf über 5600EUR. Wäre es dafür möglich, dass Konto während des Studiums, also so im November umzuschreiben?

    Achja, ist mein Bewilligungszeitraum wirklich 12 monate? ich bin von 6 monaten, sprich einem semester ausgegangen....

    Die Rechtschreibfehler tun mir leid, aber das werd ich wohl nie mehr loswerden
     
  8. 31. August 2010
    AW: Was gebe ich beim Bafög-Antrag an und was kann ich weglassen

    Nein es ist absolut verboten ein Konto "mal eben" umzuschreiben.

    Aber wo ist denn das Problem ? Es ist doch nur der Kontostand zum Zeitpunkt des Antrages maßgebend. Wenn dann im Dezember plötzlich dein Vermögen auf 5600 EUR wächst macht das erst einmal nichts aus.

    Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich über ein ganzes Jahr. Wird bei dir wegen Ersti von Oktober 2010 bis August 2011 gehen. Wichtig ist halt das es bis Mai/Juni 2011 wieder mit deinem Girokonto zusammen unter 5200 EUR ist.

    Schaffst du es denn das Konto bis Juli 2011 wieder auf unter 5000 EUR zu bringen ? Ich mein, du brauchst ja warscheinlich dann noch ein paar Bücher^^ und nen Notebook ist ja beim Studium auch nicht verkehrt oder ? ;D
     
  9. 31. August 2010
    AW: Was gebe ich beim Bafög-Antrag an und was kann ich weglassen

    wie gesagt von dem konto kann ich ncihts abheben, sonst wird es aufgelöst...ist so ein prämienspar dings....aber mir ist grad eine andere idee gekommen. und zwar fahre ich momentan ein Auto von meinem verstorbenem opa. Das auto gehört offiziel der Erbgemeinschaft. Könnte ich von diesen 5000EUR das Auto kaufen, so dass es mir gehört und ich damit eben das Sparbuch nicht mehr mir gehört? denn PKWs unter 7500EUR muss ich ja nicht angeben. Und belegen könnte ich es dann sozusagen auch, auch wenn es ein Privatkauf war.


    Grad beim surfen gefunden: Oberverwaltungsgericht entscheidet »Sparbuchfälle« - BAföG - Studis Online

    da das Sparbuch ja wirklich nciht in meinem Besitz ist, bzw. nicht ich das Geld einzahle, ist das doch genau so ein fall, oder?
     
  10. 31. August 2010
    AW: Was gebe ich beim Bafög-Antrag an und was kann ich weglassen

    Also ich kann dir dazu nur folgendes sagen: Als ich in den Semesterferien dabei geholfen habe solche Anträge zu bearbeiten kam es bei jedem 10. Antrag zu genau diesen Schwierigkeiten.

    Leider ist es für einen solchen Autokauf schon viel zu spät. Die Frage ist halt: Steht denn das Auto in der Verhälltnismäßigkeit zu deiner Ausbildung ? Sind die Anbindungen des Öffentlichen Nahverkehrs so schlecht, dass du ein Auto umbedingt brauchst ? (Fahrzeit über 2 Stunden in eine Richtung)

    Ich hätte da aber einen kleiner Insider Tip für dich Soweit ich richtig verstanden habe wirst du in einem Bundesland studieren indem es Studiengebühren gibt oder ? Kannste mir mal genau sagen um welches es sich handelt ? dann kann ich schauen obs da die selben Möglichkeiten gibt wie in NRW

    Pass mal auf: Es gibt doch zum Vermögen einen kleinen Gegensatz der sich "Schulden und Lassten" nennt Es gibt da dieses "Studienbeitragsdarlnehnen" der NRW.Bank. Diese übernehmen dann die regulären Studiengebühren von 500 EUR pro Semester. Diese 500 EUR kannste dir dann natürlich als Schulden anrechnen lassen Zum WS11 wären es also 3 * 500 EUR = 1500 EUR Schulden

    Jetzt der Witz der Geschichte: Sagt dir Kappungsgrenze etwas ? Du darfst dich pro Semester nur mit 1000 EUR staatlichen Mitteln verschulden ! bekommste also 334 EUR Bafög sind davon 162 EUR Staatsdarlehnen. Du überschreitest also durchs Bafög die 1000 EUR Schuldengrenze und dadurch wird dir das Studienbeitragsdarlehnen komplett erlassen! Aber das erst NACH dem Studium

    Du müsstes also jetzt einfach nur die 500 EUR von deinem Konto loswerden...Anschaffungen fürs Studium, Notebook usw. Dann sofort das Studienbeitragsdarlehnen beantragen (gibs auch in anderen Bundesländern!)

    Du würdest also wenn du die 500 von deinem Konto loswirst auf deinem Sparbuch nur 5000 EUR haben und Cash 0 EUR - es luppt ohne abzüge

    Zum Ende des 2. Semesters hättest du dann 1000 EUR Schulden die du dann auf dein Sparbuch gegenrechnen kannst^^ nach dem 4. Semester sinds dann 2000 EUR Schulden die du ebenfalls gegenrechnen lassen kannst. Nach dem 6. Semester sinds dann 3000 EUR... Allerdings werden dir die 3000 EUR dank dem bezogenem Bafög NACH dem Studium komplett erlassen!
     
  11. 31. August 2010
    AW: Was gebe ich beim Bafög-Antrag an und was kann ich weglassen

    also ich möchte in bayern studieren....zur fh komme ich locker mit dem roller auch hin bzw, öffentliche....sprich keine dringlichkeit..... den Rest habe ich nciht verstanden.......ich leg mich jetzt mal aufs Ohr und werde mir morgen nochmal in aller Ruhe das durchlesen
     
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