Azubi und Studentin - Zusammen ziehen

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von El Torrro, 2. September 2010 .

  1. 2. September 2010
    Hey

    Meine Freundin und ich würde sehr gerne zusammen ziehen.

    So das wäre ja alles kein Problem...

    doch ich bin zurzeit im 2. Semester der Physiotherapeuten ausbildung (die circa 12.000€ kostet) und meine Freundin studiert ab 1.10 wirtschaftswissenschaften und hat auch kein geld da sie dank den scheiß vorlesungszeiten keine zeit für arbeit hat..

    ich krieg für meine schule Bafög (212 € von 330 mtl gebühren).. wir beide wohnen jeweils bei unseren eltern, ich bin 18 (bald 19) sie ist 19.

    Jetzt hab ich mich mal gefragt wenn wir zusammenziehen wollen in die gleiche stadt (da wo unsere Ausbildungs/studienplätze) sind, ob man dann nicht iwie hilfe vom staat oder was auch immer beziehen könnte oder was alternativen wären ?

    Habt ihr da vielleicht ne ahnung, weil ich hab davon echt keinen plan

    Ich hoffe ich bekomme hilfreiche bzw konstruktive antworten =)

    Vielen dank schon einmal
     
  2. 2. September 2010
    AW: Azubi und Studentin - Zusammen ziehen

    deine freundin bekommt auf jeden fall schonmal mehr bafög, wenn sie nciht daheim wohnt, ausserdem gibt es zuschüsse wie bsp. wohngeld. du müsstest auch mehr bekommen
     
  3. 2. September 2010
    AW: Azubi und Studentin - Zusammen ziehen

    und wo muss ich mich da melden bzw wo kann ich mich genau erkundigen ?
    bzw wie läuft das mit wohngeldzuschuss.

    weil ich habe doch anspruch auf bafög und bin doch somit ausgeschlossen von wohngeldzuschüssen, meine freundin hingegen bekommt kein bafög weil ihre eltern gut verdienen...
     
  4. 2. September 2010
    AW: Azubi und Studentin - Zusammen ziehen

    man bekommt entweder bafög oder wohngeld
    sprich deine freundin kann wohngeld beantragen
     
  5. 2. September 2010
    AW: Azubi und Studentin - Zusammen ziehen

    Als Auszubildener hat man soweit ich weiß auch ein Anrecht auf Ausbildungsbeihilfe. Das ist dafür gedacht, wenn du in einer anderen Stadt eine Ausbildung machst und es besser wäre, wenn du dort wohnst anstatt ne lange Pendelstrecke zu machen. Musste mal nach googlen, gibt bestimmt auch diverse Regelungen, ab wann mach ABH-berechtigt ist.
     
  6. 2. September 2010
    AW: Azubi und Studentin - Zusammen ziehen

    Könnt ich theoretisch zum bafög amt daddeln und da mit denen direkt darüber sprechen und sofortige informationen abreifen ? oder geh ich da am besten wo anders hin ?

    ich werd mal sofort danach googln, danke schonmal
     
  7. 3. September 2010
    AW: Azubi und Studentin - Zusammen ziehen

    BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) ist nur für eine betriebliche Ausbildung gedacht. Aus dem Startpost geht hervor, dass der Threadersteller eine schulische Ausbildung bestreitet. Diese Ausbildungsform wird ausschließlich über BaföG, und in manchen Fällen auch über ALGII finanziert.

    Wohnt der Auszubildende/Schüler bei seinen Eltern ist der definitiv BaföG berechtigt. Zieht er allerdings aus, müssen einer dieser 3 Vorraussetzungen erfüllt werden damit dieser weiterhin BaföG beziehen kann.

    1. Er wohnt zu weit weg von seiner Ausbildungsstelle
    2. Er ist verheiratet
    3. Er hat ein Kind

    "Zu weit weg" wird hier wie folgt definiert: Du musst an mindestens 3 Tagen in der Woche (wird bei dir wohl der Fall sein) für den Hin+Rückweg samt Wartezeiten vor/-und nach dem Unterricht mindestens 2 Stunden aufbringen. Musst du ein Stück zu Fuß laufen, wird dir jeder angefangene KM mit 15 Minuten vergütet.

    Dein Bedarfssatz würde dann wie folgt aussehen: Da du aktuell den Höchstsatz von 212 EUR bekommst, würde nach deinem Auszug dein Bedarf auf 383 EUR steigen. Zusätzlich gibt es dann noch ein Mietzuschuss von max. 72 EUR.


    Erfüllst du allerdings keine dieser 3 Bedingungen, kannst du ALGII beantragen. Wäre in diesem Fall evtl. sogar besser für dich, weil diese warscheinlich als Kostenträger für deine Schulgebühren aufkommen würden. Außerdem kannst du versuchen Wohngeld zu beantragen.


    Egal ob du nun BaföG oder ALGII beziehst, steht dir noch das Kindergeld in Höhe von 184 EUR zu.


    Bei deiner Freundin ist die Situation ein wenig leichter. Als Studentin kann Sie immer und wohin sie auch will hinziehen. In diesem Fall steht ihr der Bafög Satz in Höhe von 584 EUR inkl. Mietzuschuss zu.

    Bekommt Sie wegen dem Einkommen der Eltern kein Bafög, sind diese ihr Unterhaltspflichtig und müssen für die Kosten aufkommen.

    Sie bekommt
    *kein ALGII
    *kein Wohngeld
    *...

    Ihr stehen ausschließlich BaföG (alternativ: Unterhalt der Eltern) und das Kindergeld zu.
     
  8. 3. September 2010
    AW: Azubi und Studentin - Zusammen ziehen

    super danke dir das hat mir schonmal sehr geholfen
     
  9. 6. September 2010
    AW: Azubi und Studentin - Zusammen ziehen

    Hast du oder deine Freundin auch mal in Erwägung gezogen, einen Bildungskredit zu beantragen.
    Als Studentin kann sie bei fast allen großen Banken einen Studienkredit beantragen. Ich habe das auch so gemacht, bei der Dresdner Bank. Mein derzeitiger Zinssatz liegt bei 5,6%. Klar steht niemand gerne in der Kreide, aber wo der Staat nicht hilft, muss man sich selbst behelfen und im Vergleich zu anderen Krediten sind die Zinssätze fair. Vor allem kannst du mit der Rückzahlung bis 2 Jahre nach deiner Ausbildung warten.
    Ich bin neulich auch beim Bundesverwaltungsamt auf einen sog. Bildungskredit gestoßen. Den kann man als Azubi, Schüler oder Student beantragen. Der Kredit ist an verhältnismäßig wenig Bedingungen geknüpft. Z.b. Musst du dein ersten Lehrjahr vollständig abgeschlossen haben. Aber beispielsweise ist der Kredit unabhängig vom Einkommen der Eltern und vom Bafög, das du erhältst.
    Der Kredit beläuft sich auf maximal 7200Euro bei einer maximalen Auszahlungszeit von 2 Jahren. Anschließend musst du ihn 4 Jahre nach der ersten Auszahlung in 120 Euro raten tilgen. Der Zinssatz orientiert sich am Leitzins, der bei ungefähr 2% liegt.

    Gruß
    sniper278
     
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