Frage zum ALG II Antrag

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von p0lakkb0Y, 6. September 2010 .

Schlagworte:
  1. 6. September 2010
    Hallo Community,

    habe eine Frage zum ALG II Antrag die ich auch per Email an ein Caritasverband vor ca. 5 Min gesendet habe , werde diesen hier deshalb Einfügen also nicht wundern aufgrund der Ansprache mit SIE

    --------

    Sehr geehrte Damen & Herren,

    ich habe eine Frage bezüglich des ALG II Antrages.

    Ich und meine Freundin möchten gerne den ALG II Antrag anstellen da ich zurzeit Leiharbeiter bin aber warscheinlich meinen Job verliere , seit 2 Wochen arbeite ich nicht mehr da kein einsatz vorhanden ist und ich nicht Mobil bin , ich habe bei einem ALG 2 Rechner den Ewersbeinkommen von Brutto 1200 mit Abzügen 980 € (STK 1 ) angegeben.
    Ich weis aber nicht ob ich diesen Angeben muss da ich ja ab nun bzw. nächsten Monat kein EInkommen mehr erhalte.

    Zudem möchte ich Fragen wieviel uns zusteht und was wir einzeln bekommen:

    Momentane Situation


    Ich und meine Freundin leben zurzeit in einer gemeinsamen Wohnung.
    Diese beträgt 75cm² wir haben 2 Zimmer 1 Küche und 1 Bad. Wir wohnen in HESSEN.

    Wir sind beide volljährig ( ich 19 meine Freundin 20 Jahre) , meine Freundin ist im 7.Monat Schwanger und erhält momentan Monatlich 158,58 € ALG I.
    Da uns das aber dann ab nächsten Monat nicht reichen wird will ich wissen was wir beide bekommen wenn wir den ALG II Antrag ausfüllen ( einzeln ) Wir stehen beide im Mietvertrag drin.

    Die Kosten der Wohnung


    Die Kosten der Wohnung betragen Miete: 420€ Wasserkosten: 20€ ( Die Wasserkosten werden durch 4 geteilt , Vermieter wohnt unter uns) Heizkosten sind uns noch nicht bekannt , da wir noch nicht mit der Heizung geheizt haben.

    Stromkosten: 50€ / Wohnungsgröße: 75²

    Meine Fragen dazu sind:

    Bekommen wir beide ALG II in gesunder Maße so das wir damit leben können?
    Wir uns unsere Wohnung bezahlt ?
    Muss ich bei meinem ALG II Antrag mein Erwerbseinkommen angeben , obwohl ich es ab nächsten Monat nicht mehr erhalte?
    Muss meine Freundin ab Oktober Mutterschutz beantragen , wenn sie ALG II erhält?
    Wieviel ALG II bekommen wir Pro Kopf?
    Wenn das Baby da ist , muss ein neuer Antrag gestellt werden?


    Ich hoffe Sie können mir helfen und meine Fragen beantworten , ich freue mich auf eine positive Rückmeldung und danke ihnen schonmal im Vorraus für die Zeit die Sie sich genommen haben.

    Mit freundlichem Gruß
    XXXXX
     
  2. 6. September 2010
    AW: Frage zum ALG II Antrag

    Wenn du einfach mal hingehen würdest, dann wüsstest du das alles meiner Meinung nach.

    Klar wird euch die Miete bezahlt und natürlich ändert sich alles wenn deine alte abgeferkelt hat, aber dafür gibts nen extra blatt wo du ausfüllen kanst WAS sich da verändert und und und...

    Wie viel Geld ihr pro Kopf bekommt liegt mehr oder weniger am Ort wo ihr wohnt.... keine Ahnung wie das läuft.

    Aber mal ehrlich... warst du schonmal beim Amt und hast wenigstens den Antrag abgeholt?
     
  3. 6. September 2010
    AW: Frage zum ALG II Antrag

    Ja die Anträge habe ich ausgefüllt , für mich Für Freundin und Extra Anträge für Meine Freundin aufgrund Schwangerschaft und Baby beim Amt war ich schon 2 Mal bei Caritas auch aber die konnten mir am Anfang nur wenige Informationen geben aufgrund dessen weil ich arbeiten war.

    Da ich heute nicht zum Amt komme da es um 12 zu macht bei uns (ARGE) und ich das abgeben wollte muss ich das morgen früh machen und wollte mich trotzdem vorzeitig Informieren um weningstens ein paar Fragen abzuklären.

    Wollte es erst gar nicht machen aber warum nicht wenn zeit dafür ist .
     
  4. 6. September 2010
    AW: Frage zum ALG II Antrag

    Warum siehst Du das so selbstverständlich, dass das Amt zahlt? Unter 25 Jahren ist erstmal garnichts Pflicht.


    Es wird zuerst errechnet, wieviel Du in den letzten 2 Jahren gearbeitet hast, gibt's 'n gewissen Satz an Tagen, den Du gearbeitet haben musst, um ALG 1 zu erhalten. Das sind 60% vom durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 24 Monate bzw. ab Geburt des Kindes dann 68%. Solltest Du nicht genug gearbeitet haben, wirst Du im besten Fall ALG II bekommen.


    Das weitere ist dass 60m² für 2 Personen der Standard ist. Jede weitere Person bekommt eine gewisse m²-Zahl zugesprochen, das heißt: Ab Geburt des Kindes kommt ein weiterer Satz hinzu, sodass Du die Wohnung behalten dürfen solltest.


    Weiterhin wird jedes Einkommen berechnet. Der Regelsatz darf euch nicht gestrichen werden. Das heißt in dem Falle, dass Du 350,- € bekommst, deine Freundin einen anderen Satz da Kindergeld. Die Höhe des Kindergeldes v. der Familienkasse liegt derzeit beim 1. Kind bei 184,- €. Im schlimmsten Fall wird das angerechnet, bin ich mir aber nicht sicher, ob das so sein darf.


    Im schlimmsten Fall wird es mit 84,- € über der Einkommensgrenze angerechnet, also 270,- € für deine Freundin. Würde zusammen insgesamt 800 €. Das ist verdammt wenig, wenn Du guckst, wieviel abgezogen wird. Besonders jetzt, wo das Kind an der Tür klopft.


    Allem wird erst einmal eine schriftliche Kündigung vorausgesetzt. Auch gleich, wer diese Kündigung zu verantworten hat. Ist sie nicht auf deinen Mist gewachsen gibt es keine Probleme.


    Außerdem wird das alles nur so gewährt, wenn eure Eltern nicht finanzstark genug sind, euch alles zu zahlen.





    Persönlicher Tipp für euch an dieser Stelle: Dem Vermieter jetzt schon vorsichtshalber bescheid geben, dass es passieren kann, dass die Miete später kommt, da bei Dir die unverschuldete Arbeitslosigkeit vor der Tür steht und das Arbeitsamt alle Anträge momentan am bearbeiten ist.



    Weiterhin viel Glück mit dem Kind, alles Gute und Gesunde und so. Auch wenn das mit dem Kind in einer solchen Situation ein wenig verantwortungslos erscheint. Irgendwie kommt jeder über die Runden. Und such Dich lieber schnell nach neuer Arbeit um, auf Dauer fährst Du damit besser, wenn Du deinem Kind mal was bieten willst

    Alles Gute nochmals.
     
  5. 6. September 2010
    AW: Frage zum ALG II Antrag


    Natürlich zahlt das Amt! Bei mir hamse auch bezahlt. Obwohl meine Eltern nichtmal Finanzschwach sind oder so. Ganz einfach weil ich die vor vollendete Tatsachen gestellt hab. Ich hab direkt nach der Ausbildung (abgebrochen) erstmal Hartz4 bekommen, bin erst Ausgezogen und im neuen Bundesland dann erst den Antrag gestellt. Klar haben die erst was geschwafelt vonwegen hätte daheim wohnen können und so. Aber da wohn ich nunmal nicht. Blablabla.....

    Hab mich hingesetzt und innerhalb von 2monaten neue Ausbildung gefunden!

    Wie gesagt, ich hatte freiwillig abgebrochen, bin freiwillig ausgezogen und meine Eltern hätten mich auch versorgen können (wenn ich daheim geblieben wär).

    Und ich hab Geld bekommen Volle Miete (dabei einzelne person bei 60qm) bekommen und so.

    Wieso sollte jetzt der Threadstarter mit Kind und Frau und unverschuldet Arbeitslos KEIN Geld bekommen?
     
  6. 7. September 2010
    AW: Frage zum ALG II Antrag

    Dann hast Du eben Glück gehabt und bist ein Ausnahmefall. Unter 25 Jahren hast Du eben bei deinen Eltern zu wohnen, das ist gesetzlich geregelt und da gibt es überhaupt keinen Ansatz für eine Diskussion. Dass es immer wieder Einzelfälle gibt ist klar, aber generell zählt:



    Gib einfach mal bei Google "unter 25 ausziehen" oder ähnliches ein. Dann wirst Du sehen, dass es nicht umsonst soviel Thematik gibt.
     
  7. 7. September 2010
    AW: Frage zum ALG II Antrag

    Ja danke für die Anworten natürlich werde ich neue Arbeit suchen aber naja man weis ja wie das mit diesen Zeitarbeitsfirmen sind die schmeißen einen hind und her und einfach raus , das ist der hammer gestern kam noch ein Bericht von RTL dazu, wenn sie die Kohle von unserern Eltern abpumpen ist mir das egal da diese sowieso mal endlich was drauflegen können.

    Was das Kind braucht ist viel Liebe das können wir dem bieten
     
  8. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.