POST vom Deutschen Zentral Inkasso *drive2u*

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Final1988, 22. September 2010 .

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  1. 22. September 2010
    Servus zusammen,


    ich wollte mich mal erkundigen, was ich genau machen soll.... ich habe gehört, dass man diese Rechnungen/Mahnungen einfach ignorieren kann.

    Jetzt bin ich mir aber nicht sicher - Sie kamen auf dem Postweg zu mir erst eine Mahnung dann eine Klageschrift(immernoch Zentral Inkasso) - bisher habe ich nicht reagiert und habe auch nichts weiter dagegen gemacht.

    Den Beitrag letztes Jahr von Sat.1 gesehen, jedoch was tun?

    Danke für eure Hilfe.

    Gruß
     
  2. 22. September 2010
    AW: POST vom Deutschen Zentral Inkasso *drive2u*

    Ignoriere, nicht zahlen, abwarten.
    Erst Reagieren wenn etwas vom Gericht kommt.
     
  3. 22. September 2010
    AW: POST vom Deutschen Zentral Inkasso *drive2u*

    jo selbst wenn was vom rechtsanwalt kommt ignorieren.
     
  4. 22. September 2010
    AW: POST vom Deutschen Zentral Inkasso *drive2u*

    sehr oft 'nen fake. hast wohl nicht so richtig aufgepasst wem du alles deine adresse gibst?
    auf KEINEN Fall zahlen!!
    hab bissl gegoogelt, kannst ja mal hier nachschauen:

    Forum - 123recht.net
    News, Tipps und Infos gegen Abzocke: Opendownload.de-Abzocke - Das ZDF-Magazin WISO berichtet

    Gruß
     
  5. 22. September 2010
    AW: POST vom Deutschen Zentral Inkasso *drive2u*

    Hi,

    dafür gibts Mülleimer

    Aber wenn du Lust hast, kannst ja diesen Musterbrief von Sat1 zurückschicken!

    Spoiler
    Ihre Zahlungsaufforderungen (Rechnungsnummer: xxx - xxxxxxxx)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit erkläre ich Ihnen gegenüber, dass ein Vertrag mit dem von Ihnen behaupteten Inhalt mit mir nicht zustande gekommen ist.

    Eine Erklärung in Ihren allgemeinen Bedingungen oder versteckt auf der Internetseite, wonach die Dienstleistung kostenpflichtig ist, ist nach
    § 305c BGB als überraschend zu bewerten.
    Eine solche Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut nicht Bestandteil des Vertrags.
    Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen wegen Irrtums und arglistiger Täuschung nach §§ 119, 123, 142 BGB an.
    Höchst hilfsweise widerrufe ich meine Erklärungen gemäß §§ 312 b, 312 d, 355 BGB. Da ich nicht über mein Widerrufsrecht informiert worden bin, konnte ein Fristablauf nicht beginnen.

    Ich behalte mir vor, die Verbraucherzentrale und auch die Staatsanwaltschaft über Ihre Aktivitäten zu informieren. Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.
    Ihre Webseiten wurden gespeichert und können gegen Sie verwendet werden.
     
  6. 22. September 2010
    AW: POST vom Deutschen Zentral Inkasso *drive2u*

    Klageschrift wie süß. Wenn sie ernst machen sollten, würde ein MAHNBESCHEID vom Gericht kommen. Zuvor sollte man sowieso niemals reagieren.
     
  7. 24. September 2010
    AW: POST vom Deutschen Zentral Inkasso *drive2u*

    Buuuullshit, du hast auch von nichts ne Ahnung oder? Peinlich peinlich..

    Wenns ein seriöses Inkassounternehmen ist schreiben sie dich vorher an um dir Kosten zu ersparen und ggf. eine Vergleichszahlung oder Ratenzahlung anzubieten. Wenn die Forderung gerechtfertigt ist und du auf Post vom Gericht wartest kostet das, denn Mahnbescheide kosten, und die Kosten darf das Inkassobüro bei einer gerechtfertigten Forderung auf dich abwälzen.

    Wenns nen Abzock Unternehmen ist wird niemals Post vom Gericht kommen, wegen den schon oben genannten Gründen...
     
  8. 24. September 2010
    AW: POST vom Deutschen Zentral Inkasso *drive2u*

    verdammt oft ein fake

    du kannst mal die inkassounternehmen/rechtsanwälte die, die Post verfasst haben googlen, normalerweise findet man immer irgentwas von denen...

    gruß
     
  9. 24. September 2010
    AW: POST vom Deutschen Zentral Inkasso *drive2u*

    was willst denn du? google doch einfach mal nach Unternehmen bevor du hier nur Müll verzapfst! das is weder seriös noch finde ich irgendeinen positiven Beitrag im Netz drüber, also halt mal bitte schön den Rand...
     
  10. 24. September 2010
    AW: POST vom Deutschen Zentral Inkasso *drive2u*

    Hömma du Hampelmann wieso soll ich denn irgendwas Googlen, entweder er packt in den eröffnungspost die Sachlage rein, auch worum es geht, oder nicht. Und wenn er es nicht tut bewerte ich das Unternehmen ersteinmal neutral.

    Und die Aussage vom B0B ist einfach mal nur falsch. Und da mir seine beschränkten Post schon in anderen Threads aufgefallen ist kam der etwas "aggressivere" erste Satz.
     
  11. 24. September 2010
    AW: POST vom Deutschen Zentral Inkasso *drive2u*

    solange es nicht vom moskau inkasse ist brauchst du dir keine sorgen machen, ab in mülleimer damit

    das sind typische bauernfänger methoden
     
  12. 24. September 2010
    AW: POST vom Deutschen Zentral Inkasso *drive2u*

    ignorieren ist auf jeden fall schlecht. was du machen solltest, ist schriftlich per einschreiben mit rückschein der forderung widersprechen und einen gerichtlichen mahnbescheid einfordern.
    danach, sofern die forderung ungerechtfertigt ist, ist meist schluß, da der mahnbescheid kosten für das inkassounternehmen verursacht.
    solltest du nicht widersprechen, kann es durchaus sein das das inkassounternehmen einen schufaeintrag vornehmen lässt.
     
  13. 24. September 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: POST vom Deutschen Zentral Inkasso *drive2u*

    wie schön, dass sich alle hier einig sind denke mal 5 gleiche Meinungen reichen ansonsten google/sufu:

    Vertragsfallen - RR:Board

    Gruß + closed
     
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