Außergerichtliche Vereinbarung = Erpressung ?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von michi0r, 26. September 2010 .

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  1. 26. September 2010
    Habe mir gestern die Hand verletzt, nachdem mich ein Betrunkener angegriffen hat. Diagnose Kapselriss und Sehnenanriss des Ringfingers und Kapselriss des Mittelfingers.

    1. Ich möchte ihm eine außergerichtliche Lösung anbieten, indem er mir Schmerzensgeld überweist. Nur: Ist das nicht Erpressung?

    2. Wieviel Geld habe ich zu erwarten, wenn das ganze vor Gericht geht?

    Zeugen vorhanden, BW klar
     
  2. 26. September 2010
    AW: Außergerichtliche Vereinbarung = Erpressung ?

    Warst du bei einem Arzt? Wenn nicht würde ich das schleunigst nachholen. Würdest du Gerichtskostenbeihilfe bekommen? Wenn ja, geh zu einem Anwalt, sprich mit ihm darüber. Falls nein, würde ich trotzdem zu dem Anwalt deines Vertrauens gehen, um das Ganze formal richtig zu regeln. Wenn du ihn auf Schmerzensgeld verklagst, wird sich dessen Anwalt schon überlegen sich außergerichtlich zu einigen, da auf seinen Mandanten sonst die Zusatzkosten deines Anwalts, als auch die Gerichtskosten + Schmerzensgeld auf ihn zukommen würden.
    Ich denke, dass du mit einem Betrag jenseits der 500 Euro rechnen kannst (+Arbeitsausfall, Kosten weil du nicht Autofahren kannst etc.). [ohne Gewähr]

    Quelle: eigene Erfahrung
     
  3. 26. September 2010
    AW: Außergerichtliche Vereinbarung = Erpressung ?

    hmm... also zum Anwalt gehen wär eigentlich immer das beste
    aber ich denke mal wenn du dich mit der betroffenen Person treffen solltest
    nimmste einfach nen Kumpel mit der für dich als Zeuge fungiert
    und schon kannst du dir sicher sein das du nicht auf Erpressung vor Gericht gebracht wirst
    ich denke es ist aber auch bessr für beide Seiten es außergerichtlich zu vereinbaren oder?
     
  4. 26. September 2010
    AW: Außergerichtliche Vereinbarung = Erpressung ?

    Ich hab keinen Anwalt.... Ich zeige jemanden an, da werd ich den wohl nicht brauchen. War beim Arzt, ja.
     
  5. 26. September 2010
    AW: Außergerichtliche Vereinbarung = Erpressung ?

    das ist keine erpressung. ihm bleiben ja das gerichtliche verfahren und eventuelle rechtsfolgen erspart.
     
  6. 26. September 2010
    AW: Außergerichtliche Vereinbarung = Erpressung ?

    denke mal als der typ am nächsten morgen aufgewacht ist hat er es schon wieder aufirgendeine art bereut und hofft auf eine aussergerichtliche einigug da ihm dadurch die zusätzlichen kosten erspart bleiben und dass wichtigste für ihn, den eintrag ins polizeiliche führungszeugniss bzw evtl. die strafe die er bekommt (freiheitsstafe, bewährung, arbeitsstunden und zusätzliches bußgeld) erspart bleibt.
     
  7. 26. September 2010
    AW: Außergerichtliche Vereinbarung = Erpressung ?

    Der Typ ist so ein hinterhältiges Charakterschwein, dass er es nicht einsehen wird, denke ich.
     
  8. 26. September 2010
    AW: Außergerichtliche Vereinbarung = Erpressung ?

    Naja wenn er es nicht einsehen wird, und sich nicht auf eine außergerichtliche Vereinbarung einlässt (oder meint mit 50 euronen wäre er fein raus), dann bleibt dir ja immer noch der Weg übern Anwalt.

    Wenn du länger Schmerzen hast, bzw eingeschränkt deine Hand benutzen kannst, dann könnte das aber auch ne ordentliche Summe schmerzensgeld ergeben. Aber habe da nur Erfahrung von 2 Kumpels denen es so ging.

    Sofern du Zeugen hast und der Arzt das aufgenommen hat, dann sitzt du so oder so am längerem Hebel.
     
  9. 26. September 2010
    AW: Außergerichtliche Vereinbarung = Erpressung ?

    Naja du kannst ihn ja anrufen und sagen das du beim Arzt warst und das ganze jetzt geklärt haben willst und was er dazu meint. Sag ihm das du das nicht so stehen lassen willst weil er dich schließlich verletzt hat. Dann wirst du schon sehen was er meint. Entweder er möchte ne Außergerichtliche Lösung. Oder er stellt sich stur. Du darst auf keinem fall sagen das du es mit Geld klären würdest weil dann ist es Erpressung. Wenn er es machen will kannst ja drauf eingehen.
     
  10. 26. September 2010
    AW: Außergerichtliche Vereinbarung = Erpressung ?

    Wieso möchtest du das?
    Nunja, du wirst deine Gründe haben also zu der Frage
    Ob es gleich erpressung ist weiß ich nicht, aber es ist nicht der seriöse weg und darum würde ich dir davon abraten!

    Sicherer ist es doch den seriösen Weg zu nehmen.
     
  11. 26. September 2010
    AW: Außergerichtliche Vereinbarung = Erpressung ?

    Du sagst du hast keinen Anwalt, das ist kein Problem - geht zur nächsten Kanzlei und du hast deinen Vertreter. Wie gesagt, wenn dir nicht genügend Geld zur Verfügung steht, kannst du immernoch Gerichtskostenhilfe beantragen. Geh zum Anwalt - du wirst (wahrscheinlich) mehr Geld bekommen, als wenn du es "einfach so" regelst und außerdem hat dann alles seine (rechtliche) Ordnung.
     
  12. 26. September 2010
    AW: Außergerichtliche Vereinbarung = Erpressung ?

    Durch eine außergerichtliche Vereinbarung ersparst du ihm eine möglich Vorstrafe. Das solltest du ihm klar machen. Besonders wenn er schon eine Vorstrafe o.Ä. hat.

    Für die Höhe des Schmerzensgeldes kannst du googlen, es gibt genügend Tabellen dafür im Netz.

    Übrigens: Für die Geltendmachung von Schmerzensgeld und evtl. Schadensersatz braucht man eigentlich keinen Anwalt. Ich würde Strafanzeige stellen (wenn er nicht einverstanden ist) und dann ein Adhäsionsverfahren betrieben.

    Mehr Infos dazu: Adhäsionsverfahren
     
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