Kindergeldanspruch?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von J0rd4N, 29. September 2010 .

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  1. 29. September 2010
    folgende situation:

    seit februar ein 22 jaehriges 'kind', wohnhaft bei den eltern.

    betriebliche berufsausbildung bis 25.03.10,
    von 26.03.10 bis 31.03.10 arbeitslos gemeldet
    in dieser zeit durchgaengig kindergeld erhalten.

    vom 01.04.10-15.04.10 zivildienst geleistet. vom bundesamt fuer zivildienst wurde ich entlassen (nicht 'schuldhaft', also es war zwar ein grund, der in meiner person liegt, aber nichts "boeses" oder so) und nun gilt es als zivildienst fertig abgeleistet von 01.04.10-15.04.10.
    noch kein kindergeld beantragt.

    vom 16.04.10-30.09.10 arbeitslos
    noch kein kindergeld beantragt.

    ab 01.10.10 fsj
    noch kein kindergeld beantragt.

    wie sehen die zeiten ab 01.04.10 aus? bekomme ich/meine eltern da kindergeld?
     
  2. 29. September 2010
    AW: Kindergeldanspruch?

    am besten, du fragst diejenigen, die dir das Kindergeld bezahlen.
    Normalerweise ist das die Familienkasse. Außer ein Elternteil ist verbeamtet, dann läuft das über den Arbeitsgeber!
     
  3. 29. September 2010
    AW: Kindergeldanspruch?

    Du bekommst Kindergeld bis zum Alter von 25.... sofern die Einkommengrenzen eingehalten werden...
    D.h. du bekommst für die Zeit währrend deines Zivi und FSJ Kindergeld bezahlt, allerdings für die Zeit wo du "arbeitlos" warst NICHT weil da die Altersgrenze bei 21 liegt.

    greetz star*
     
  4. 30. September 2010
    AW: Kindergeldanspruch?

    wie verhaelt es sich im april? weil ich ja da haelfte zivi war und haelfte arbeitslos
     
  5. 30. September 2010
    AW: Kindergeldanspruch?

    Also während Zivi / Bund gibts kein Kindergeld, das ist nicht korrekt... Im Gegenzug wird dir die Zeit aber angerechnet, d.h. das Maximalalter für Kindergeld erhöht sich von 25. auf 26. (nicht ganz da Zivi / Bund ja keine vollen 12 Monate). Um dies zu bekommen muß aber auch ein Berücksichtigunggrund für das Kind > 18 Jahre vorliegen, wie z.B. Berufsausbildung oder auch Studium.
     
  6. 30. September 2010
    AW: Kindergeldanspruch?

    ich würd sagen einfach beantragen und sehen was passiert. ich bin student und hab um nen nachweis gebeten für die zeit meiner ausbildung die schon mehrere jahre zurück liegt, ob meine mutti sich das eingesteckt hat obwohl ich net bei ihr im haus gewohnt hab, und schwups boten die sofort an dass ich beantragen kann dass mir das nachgezahlt wird, da sie nix erhalten hat und ich auch aktuell kindergeldberechtigt bin. unerwarteter geldsegen sozusagen ^^ die leute da sind recht fit und auch bereitwillig geld auszuzahlen, hat mich ein bisschen überrascht. viel glück ^^
     
  7. 1. Oktober 2010
    AW: Kindergeldanspruch?

    also ich hab wie empfohlen einfach mal beantragt, danke fuer die hilfe!
     
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