Bußgeldbescheid falsch?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Mietze, 6. Oktober 2010 .

  1. 6. Oktober 2010
    Tach,

    ich hab nen Bußgeldbescheid bekommen in dem folgendes steht:

    Sie überschritten die zulässige Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 10 km/h
    Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h
    Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 60 km/h


    Irre ich mich, oder haben die vergessen, die Toleranz abzuziehen?

    Eigentlich sagen die doch zuerst, dass man um beispielsweise 13 km/h überschritten hat. Nach Toleranzabzug (3 km/h) müsste es aber unter "Festgestellte Geschwindigkeit" 50 + 13 - 3 = 60 sein, oder?
     
  2. 6. Oktober 2010
    AW: Bußgeldbescheid falsch?

    Muss nich unbedingt, also mein Bußgeldbescheid war genau so formuliert wie deiner, und das hat auch so gestimmt. Musst ja eigentlich selber wissen wie schnell du dran warst.

    Wurde letztens mit ungefähr 180 innerorts gelasert, bin aber geflüchtet. Bis jetzt ist noch nix gekommen, aber bin mal gespannt was dann im Brief steht ^^
     
  3. 6. Oktober 2010
    AW: Bußgeldbescheid falsch?

    Hehe, kenne ich =D

    Ist bei uns auch so, die Straße ist schon 2 spurig, aber die Autobahn beginnt erst einen Kilometer danach

    Dein Bußgeldbescheid ist richtig. Legt euch mal "richtige" Navis zu Mit schönen Zusatzfunktionen...
     
  4. 6. Oktober 2010
    AW: Bußgeldbescheid falsch?

    Ja. 63 km/h wurden gemessen, festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug ist damit 60km/h. Ganz normaler BGB, den wirst noch öfter erhalten
     
  5. 6. Oktober 2010
    AW: Bußgeldbescheid falsch?

    Liest du auch was du schreibst bzw zugeschickt bekommst ?

    Da steht doch alles oder was versteh ich falsch ?
     
  6. 6. Oktober 2010
    AW: Bußgeldbescheid falsch?

    Er meint es müsste so stehen:

    Allerdings ist es ein bisschen verwirrend geschrieben muss man schon sagen. Sie sollten in den ersten Satz entweder schreiben (nach Toleranzabzug) oder (ohne Toleranzabzug).

    Aber hat so schon seine Richtigkeit
     
  7. 6. Oktober 2010
    AW: Bußgeldbescheid falsch?

    ich würde sowieso mal einspruch einlegen. statistisch gesehen ist jeder zweite bußgeldbescheid rechtswidrig. angemerkt: die verjährungsfrist bei verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt 3 monate.

    kleine rechnung: der bescheid wurde dir nach 4 woche zugesendet. du legst nach 1m5/2 wochen einspruch ein. jetzt müssen sie ermitteln, ob auch wirklich du gefahren bist. das kann u.U. lange dauern, sodass die frist verjährt ist.

    sollten sie allerdings sicher sein, dass du das bist, bekommst du auch noch die "ermittlungskosten" aufgebrummt.

    im übrigen ist der bescheid - auch bei missverständlicher schreibweise - so richtig. bedenken hätte ich beim bestimmtheitsgrundsatz.
     
  8. 6. Oktober 2010
    AW: Bußgeldbescheid falsch?

    Ja das kann sein.....

    Naja wenn man sons keine Probleme hat.......ich frag mich manchmal wie man sich über sowas Gedanken machen kann.....is doch völlig rotz egal, weils eh nichts ändern wird....

    Noch so einer der sonst nichts zu tun hat Ohhhhh man
     
  9. 6. Oktober 2010
    AW: Bußgeldbescheid falsch?

    schon einmal von formalen und materiellen fehlern gehört, die den bescheid möglicherweise rechtswidrig machen?

    alter grundsatz: wenn man keine ahnung hat, einfach mal ...
     
  10. 6. Oktober 2010
    AW: Bußgeldbescheid falsch?


    Ja sicher, ich mach mir den übelsten Stress wegen 3 km/h, sorry da hab ich andere Sachen zu tun ....


    Alter Grundsatz: Wenn man keine Freunde hat, geh zurück in Keller ...

    Man, ich mein, wenn es um ne Differenz von ich sag mal 100 € geht, da würd ich mir auch vielleicht die Mühe machen das anzufechten (wobei ich denke das man dich auslachen wird), aber doch nicht bei 3 km/h welche die Strafe von 10 € auf 15 € erhöhen ....

    Wie gesagt, ich hab besseres mit meiner Zeit anzufangen, du anscheinend nicht, aber darum gehts ja wohl auch nicht ....

    Es geht um die Tatsache das dort EINDEUTIG steht NACH TOLERANZABZUG und damit is die Sache gegessen....

    Was ihr da "macht" ist typisch deutsch sag ich mal (keine Angst bin auch deutscher), alles muss penibel aufgeschrieben sein, damits passt, ihr scheisst wahrscheinlich auch nur wenn grad Norm-Klopapier vorhanden ist ......
     
  11. 6. Oktober 2010
    AW: Bußgeldbescheid falsch?

    Oh hat man keine Argumente, dass man unsachlich wird

    Es geht hier nicht um die 3 km/h, sondern um den kompletten Bescheid, der damit rechtswidrig wäre. Wenn du dich gerne verarschen lassen willst, dann tu das. Wie gesagt: Jeder zweite Bescheid ist rechtswidrig.

    Und ein Fax mit "Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom xxx ein" dauert ja auch Jahre, ne

    Ich denk eher du bist typisch deutsch: Lässt sich verarschen und ist ihm auch noch egal...
     
  12. 7. Oktober 2010
    AW: Bußgeldbescheid falsch?

    Jop genau, und zack verlangen die kein Geld mehr von dir ..... Wach mal auf aus deiner Traumwelt....

    Er (oder sie ^^) ist zu schnell gefahren (was er/sie ja auch gar nicht bestreiten will) und gut is .....einfach mal den Rock ausziehen und dafür grade stehen was man getan hat....


    Ich hab ja auch gesagt wenns um ne satte Fehlentscheidung geht oder es sich um größere Summen handelt und man weiss oder denkt, dass das gar nicht so gewesen ist, würde ich auch dagegen vorgehen...aber doch nicht so mein Lieber....



    Jap genau, so sind die Deutschen, denen ist alles egal, deswegen wird auch wegen jedem Rotz ne Anzeige erstattet oder ähnliches, aber ist ja egal.....wie gesagt, wach aus deiner Traumwelt auf und gut ist .....macht euch das Leben nicht schwerer als es vielleicht schon ist ....



    Und es geht auch nicht um "nicht vohandene" Argumente, du willst es einfach nicht wahrhaben, dass es unsinnig ist ...


    Um mal kurz auf das Thema zurück zu kommen: Bescheid ist so in Ordnung, zahl die und gut is
     
  13. 7. Oktober 2010
    AW: Bußgeldbescheid falsch?

    meine güte, wie kann man so dumm und stur zu gleich sein?

    wenn du schon nicht bescheid weißt dann lass dich doch von jemanden der ahnung hat belehren?!

    der gute bob hat nämlich vollkommen recht, nicht jeder vorstadtbulle hat die regeln drauf wo man lasern darf und wo nich und machts einfach per zufall und wenn man nicht den mund aufmacht (so wie ziemlich jeder) dann bekommt man auhc die strafe auferlegt, obwohl man sie hätte gar nicht zahlen müssen

    kleines beispiel: es wurden vor jahren mal einige schilder umgestaltet und da man ja nicht von heute auf morgen alle schilder in der brd austauschen kann geschah dies nur nach und nach und überall wo menschen geblitzt wurden und wo noch das alte schild stand (80km waren es glaub ich) und sie zu schnell gefahren sind (egal wie schnell) wurden sie geblitzt ist ja wohl klar, jedoch haben die klugen widerspruch eingelegt und sie haben recht bekommen denn die alten schilder waren nicht mehr gültig somit haben sie keine ordnungswidrigkeit/straftat begangen andere die ihr maul nicht aufgemacht haben, mussten zahlen

    ich wette du bist einer der letzteren ^^
     
  14. 7. Oktober 2010
    AW: Bußgeldbescheid falsch?

    Das ist natürlich alles falsch. Die Verjährung wurde bereits durch die Anordnung unterbrochen, sodass du hier wohl nicht mehr in die Verjährung kommen wirst. Den Fahrer haben die bereits ermittelt, weil du ja einen konkreten Vorwurf bekommen hast durch den BGB. Einspruch führt wohl nur dazu, dass das ganze ans Gericht weitergeht. "Ermittlungskosten" fallen dabei natürlich keine Ahnung, nur die Gerichtskosten + Zeugengelder.

    Der Grundsatz gilt...
    Stichwort ist hier btw. "heilbarer" Fehler.

    Zahl das Ding und gut ist.
     
  15. 7. Oktober 2010
    AW: Bußgeldbescheid falsch?

    Gut, wie ich merke hast du meine Aussage nicht verstanden, aber darfst gerne nochmal probieren es zu raffen .....wer wohl hier zu den letzteren gehört


    Ich halt mich da jez raus, hier wird ja eh nur kreuz und quer herumgequatscht.
     
  16. 7. Oktober 2010
    AW: Bußgeldbescheid falsch?

    Zeig mir bitte mal den Paragraphen, in dem drin steht, dass die Anordnung (welche eigentlich?? Mweinst du den Einspruch??) die Verjährung unterbricht? Dass der Bescheid selber der Auslöser der Verjährung ist, sollte wohl jedem klar sein!? Die Verjährung kann nicht "gestoppt" werden, so wie du das hier darstellst.

    wer sagt denn, dass in meinem beispielsfall der fahrer ermittelt wurde? aber auch wenn es schon sicher der fahrer sein sollte, ist das bild in 70% der fälle noch nicht beweissicher, d.h. die Behörde muss sich noch anderweitig (Bürgermeisteramt, polizei) informieren. In min. diesen - wie auch von mir ausgedachten - Fälle, muss ein weiterer Bildabgleich gemacht werden, ansonsten wäre es Verfolgung Unschuldiger. Und das kann seine Zeit dauern.

    wieso sollte das sofort vor gericht? zumeist wird dem betroffenen noch eine anhörung geschickt, bevor das ganze an das gericht weitergeleitet wird.

    weiter: "heilbar" sind nur formale Fehler. Wenn jedoch dem Betroffenen nicht klar ist, was Sache ist, oder der Bescheid inhaltlich falsch ist, ist es ein materieller Fehler und damit nicht heilbar! Vgl. § 45 VwVfG.

    Und wieso soll ich das Ding bezahlen? Es geht hier immer noch um "Mietze"
     
  17. 7. Oktober 2010
    AW: Bußgeldbescheid falsch?

    § 33 Unterbrechung der Verfolgungsverjährung
    Anordnung des Anhörungsbogen (wohl gemerkt, die ANORDNUNG) unterbricht die Verjährung bereits. Und du siehst, die Verjährung KANN gestoppt werden.
    Das Prinzip, Sachen in die Verjährung zu treiben, klappt am besten, wenn Fahrer ungleich Halter. Alles andere wird schwer

    Erstmal ist die Zeit egal, da die Verjährung ausgesetzt ist. Ich sag dir jetzt, wie das Ding abläuft (und nein, es liegt keine Verfolgung unschuldiger vor): Er legt Einspruch ein, mit der Begründung "ich wars nicht" --> Sachbearbeiter holt sich die Bilder vom Personalausweis --> erkennt auf dem Blitzfoto (das übrigens entgegen landläufiger Meinung größtenteils gestochen scharf ist) und dem Bild auf dem Personalausweis, dass es die gleiche Person ist --> Einspruch wird abgewiesen und das Ding geht an den Staatsanwalt --> auch der erkennt die gleiche Person und eröffnet die Hauptverhandlung --> auch der Richter erkennt die gleiche Person und du zahlst (natürlich auch Gerichtskosten + Zeugengelder)

    Das Ding geht bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid immer vor Gericht, wenn die Bußgeldstelle oder der Staatsanwalt nicht selber einstellen wollen. Da hier der Fahrer = die ermittelte Person ist, stellt das keiner ein. Sorry, aber so leicht kommt man da nicht raus. Folglich gehts vor Gericht, was mMn aber unnötiges Geldverbrennen ist in dem Fall.
    Und nein, der Anhörungsbogen kommt vor dem BGB.

    Hier liegt erstmal nichtmal ein Fehler vor... und "vertippen" ist heilbar. Aber die Diskussion führt zu nichts, da ja kein Fehler vorhanden ist.
    Ich hab ja auch mit bezahlen den TE gemeint.
     
  18. 7. Oktober 2010
    AW: Bußgeldbescheid falsch?

    Das sie Unterbrochen werden kann, ist klar, doch § 33 nennt die Möglichkeiten, wenn sie unterbrochen wird. Unterbrochen heißt dann aber, dass sie von neuem beginnt (vgl. Abs. 3!) und nicht gestoppt wird! Also kann sie NICHT gestoppt werden! Außerdem haben die Verkehrsordnungswidrigkeiten noch ein paar spezielle Regelungen.

    Anordnung des Anhörungsbogen bedeutet, dass der Tag als Fristunterbrechung gilt, an dem der Anhörungsbogen angeordnet wurde und nicht der Tag, an dem er beim Betroffenen ankam. Der Anhörungsbogen ist derjenige, der dem zugestellt wird, der nicht als Fahrer in Frage kommt (Zeugenfragebogen). Also wurde in diesem Fall die Frist NICHT unterbrochen, verstanden?

    In einem muss ich dir Recht geben: In Fällen, bei denen der Fahrer zunächst nicht bekannt ist, gibt es natürlich häufiger Verjährungen. Ist aber auch nur mehr als logisch

    Ich könnte dir nun sagen, wie es wirklich abläuft, das würde mich aber zu viel Zeit kosten. Grober Überschlag: Betr. legt Einspruch ein und sagt, er war es nicht. Behörde muss schauen, ob Bild i.O.. Wenn Bild evtl. nicht reicht (undeutlich, Gesicht nicht wirklich zu erkennen, Betr. hat ein (vermeintliches) Alibi), muss die Behörde Ermittlungen anstellen. Die Kosten der Ermittlungen werden natürlich vom Betr. herausverlangt, wenn er im Endeffekt verurteilt wird. Wenn die Behörde sicher ist, dass alle Beweise reichen, dann legt sie den Einspruch der Staatsanwaltschaft vor (da Einspruchsbehörde). Hier wird zunächst Schriftverkehr geführt, bzw. das Vorverfahren eröffnet (da ja nur Ordnungswirdrigkeit, wird natürlich keine Strafanzeige gestellt und kein Richter damit beschäftigt).

    Kannst mir ruhig glauben, hab da ein wenig Praxiserfahrung ^^


    Wenn die Staatsanwaltschaft die Beweise als unzureichend befindet, wird nichts gemacht. Ich schätze, dass sind ca. 30% der Fälle


    Ob ein Fehler vorliegt oder nicht, kannst du ohne konkretes Schreiben gar nicht beurteilen (man beachte meine konjunktive Formulierung in den letzten Posts diesbezüglich). Vertippen ist - wenn dann - unbeachtlich i.S.d. § 46. Und der 46er ist auch nur bei gebundenen Entscheidungen anzuwenden.

    Es steht übrigens auch eine Nichtigkeit im Raume nach 44 I, denn dem Bescheid könnte ja der "Makel der Nichtigkeit auf der Stirn geschrieben" (Manchmal liebe ich die Rechtsprechung^^) stehen. Dann müsste dies "nur noch" offensichtlich sein.

    Wie gesagt: 50% der Bescheide sind rechtswidrig. Wieviele davon geheilt werden, ist mir leider nicht bekannt. Ich schätze aber um die 80% davon Also ist die Chance schon eher gering, etwas zu bewirken!
     
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