Rechtslage - Diebstahl eines Bierkruges

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Beatsteak, 14. Oktober 2010 .

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  1. 14. Oktober 2010
    ich rede nicht um den heißen brei herum, habe auf dem Münchener Oktoberfest im Suff einen Bierkrug als Souvenir mitnehmen wollen. Ich habe eine Bedienung gefragt, ob ich das Glas mitnehmen darf, wenn ich auf das Pfand verzichte, Sie meinte "ok".
    Bin dann seeeehr seeeehr auffällig mit dem Glas unter der Jacke rausmaschiert und wurde natürlich aufgehalten. Zack, Personalien wurde festgehalten, es würde zur Anzeige kommen.

    Was kommt auf mich zu ? kann es zur Anzeige kommen, aufgrund meines Zustandes und wie wird das mit dem polizeilichen Führungszeugnis gehandhabt?
     
  2. 14. Oktober 2010
    AW: Rechtslage - Diebstahl eines Bierkruges

    Naja, da tut sich das Problem auf, dass du sicher nicht mehr weißt wie die Bedienung aussah die du gefragt hast.^^ Daher haste schonmal keine Zeugen.
    Ich denke das es wegen dem Krug an sich nicht ins Führerungzeugniss reinkommt, bekommst höchstens Arbeitsstunden aufgebrummt und das wars...
    Kann mir nicht vorstellen das die da so hart durchgreifen das du sonstwas machen musst.

    Oder du warst so besoffen das du unzurechnungsfähig warst.
    Waren denn die Bullen da an dem besagten Abend also haben die Türsteher oder wer dich auch immer erwischt hat die Bullen gerufen...
    Normalerweise hätten die dann ja erstmal einen Alkoholtest machen müssen um festzustellen ob du zurechnungsfähig bist oder nicht. oO

    Aber wie gesagt ich denke nicht das da was großes auf die zukommt und nen Eintrag ins Führungszeugnis gibts dafür doch sicher net. oO
     
  3. 14. Oktober 2010
    AW: Rechtslage - Diebstahl eines Bierkruges

    Polizei wurde nicht geholt, ich konnte mich noch artikulieren, war sehr ruhig und habe gefragt, ob ich denn nicht einfach HIER bei der security das Glas bezahlen könnte, nachdem sie mich erwischt haben. Mir war nicht bewusst, dass gleich Anzeige gestellt wird.
    Unzurechnungsfähig war ich nicht, ein Kumpel von mir war als "Zeuge" mit dabei, der hat genau das gleiche mitgemacht, also auch ein Glas als mitbringsel entwendet.
     
  4. 14. Oktober 2010
    AW: Rechtslage - Diebstahl eines Bierkruges

    xD hier was ganz ähnliches Re: Diebstahl und Strafrecht
     
  5. 14. Oktober 2010
    AW: Rechtslage - Diebstahl eines Bierkruges

    hmm
    einerseits kann ich mir nicht vorstellen das da was kommt... und wenn--->
    keine polizei kein beweis.
    Du kannst genauso sagen nö die haben mich verwechselt und wollten dann meinen perso und weil ich kein stress wollte u besoffen war hab ich den abgegeben..

    sooo ungefähr

    Jedoch ist auch einfacher diebstahl immernoch diebstahl ob krug oder tisch^^

    mach dir keine sorgen da kommst bestimmt drumm herum.
    nebenbei gesagt kannst die dinger auch im netz kaufen von der brauerei
    sind nich teuer
     
  6. 14. Oktober 2010
    AW: Rechtslage - Diebstahl eines Bierkruges

    Zum ersten ist das nur versuchter Diebstahl, da du mit dem Ding ja nicht entkommen bist. Davon abgesehen handelt es sich hier um einen minder schweren Fall. Ich denke auf Grund des geringen Schadens (bzw. nicht entstandenen Schadens) wird daraus nicht viel werden. Die Sache mit dem Pfand könnte ggf. auch noch zu gute kommen. Kriminelle Energie ist auch nicht vorhanden

    Du solltest es einfach genau so schildern, wie es passiert ist. Mach auf keinen Fall, dass was Juanez dir geraten hat und erzähl da noch große Stories, eh du dich versiehst steckst du damit dann tatsächlich in der .

    Gibt höchstens 'ne geringe Geldstrafe.

    Selbst das halte ich bei diesem Hintergrund für unwahrscheinlich

    //Diese Straftat kann einen allerdings über lange zeit Emotional belasten, wie ich gerade sehe:

    :lol: :lol:
     
  7. 14. Oktober 2010
    AW: Rechtslage - Diebstahl eines Bierkruges

    ist zu geringfügig. würde nichtmal beim Staatsanwalt durchkommen, wenn es überhaupt von den securities zur anzeige gebracht wird

    im großen und ganzen kann man Alex² also zustimmen.
     
  8. 14. Oktober 2010
    AW: Rechtslage - Diebstahl eines Bierkruges

    danke und zu
     
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