#1 18. Oktober 2010 Moin RRler, ich war eben beim Sportmediziner der mich erst punktieren und mir anschließend Krankengymnastik verschreiben sollte im Auftrag von meinem Chirurgen, der mich am 10.11 am Knie operieren wird. Da hat mich der blöde Sportmediziner angelächelt und meinte: "wenn Sie Krankengymnastik brauchen, dann soll ihnen der Chirurg das verschreiben". Ich weiß natürlich auch den Grund, den er mir danach auch natürlich gesagt hat aber da war ich anderer Meinung. Man weiß, dass die Ärzte ja ein bestimmtes Budget haben, welches sie für ein Quartal brauchen, das ist mir klar, jedoch sind Zivildienstleistende davon befreit oder irre ich mich? Kann doch nicht sein, dass sich diese Budgetierung nur auf die Artzneimittel beschränkt, sprich Tabletten und co.?! Muss doch auch für Krankengymnastik gelten oder? Greetz Sir Dunk-A-Lot + Multi-Zitat Zitieren
#2 18. Oktober 2010 AW: Sind nun Zivis von Budgetierung befreit? Du bist davon nicht befreit, die Kosten übernimmt nur jemand anders, in Deinem Fall das Bundesamt. + Multi-Zitat Zitieren