Mobiltelefon von der Polizei beschlagnahmt

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von sub7even, 19. Oktober 2010 .

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  1. 19. Oktober 2010
    Mahlzeit!

    Ich hatte vor knapp 2 Jahren wieder einmal eine Hausdurchsuchung wegen verschiedener Dinge, welche spielt denke ich keine Rolle. Dabei wurde mein Blackberry einkassiert, mit der Begründung, dass dies unter anderem auch ein Datenträger / Speichermedium ist. Das Handy wurde in einem Gerichtsfall als Beweismittel benutzt, da dort entsprechende Fotos zu sehen waren. Mittlerweile ist der Prozess durch, der Angeklagte wurde verurteilt und mein Handy müsste nun in der Asservatenkammer verschimmeln.

    Nun zu meinem Anliegen: Ich möchte das Handy ganz gerne wieder haben, habe ich eine Chance das Gerät wieder zu sehen? Wo muss ich einen Antrag auf die herausgabe beantragen? Ich frage euch vorab, da mein Anwalt so was nur wieder in Rechnung stellt. ^^ Bitte nur Antworten wenn ihr mit dem Thema vertraut seid, Jura-Student oder ähnliches seid. Ich bin nicht auf der Suche nach Vermutungen oder ähnlichem. Danke !!
     
  2. 19. Oktober 2010
    AW: Mobiltelefon von der Polizei beschlagnahmt

    RaidRush hat ca 20 Jura Studenten und 3 Anwälte. Ich bin der 1 Anwalt mit meinem Juraabschluss von nem schnitt 1. Meine Antwort ist: Nein. Leider wirst du dir ein neues zulegen müssen.
     
  3. 19. Oktober 2010
    AW: Mobiltelefon von der Polizei beschlagnahmt

    Sowas ähnliches hab ich mir schon gedacht. Hast du evt. noch eine Begründung worrauf diese Entscheidung aufbaut?
     
  4. 19. Oktober 2010
    AW: Mobiltelefon von der Polizei beschlagnahmt

    ja bitte eine Antwort hier drauf. Ich hatte in meinem Studium auch ein paar Rechtsvorlesungen und wenn deine Aussage stimmt, hab ich wohl nicht aufgepasst!
     
  5. 19. Oktober 2010
    AW: Mobiltelefon von der Polizei beschlagnahmt

    Hier meldet sich Anwalt Nummer 2, mein Jura Abschluss war leider nur 1.3, aber das geht ja noch. Ich stimme der Vogelgrippe vollends zu, sie hat recht. Das Ding siehst du so schnell nicht wieder.
     
  6. 19. Oktober 2010
    AW: Mobiltelefon von der Polizei beschlagnahmt

    Für mich, als allgemein Bürger der sich nicht wirklich mit dem Thema Jura auseinander setzt würde es keinen Sinn ergeben, das Handy einzubehalten.

    Es ging um zwei Bilder, welche für das Verfahren benötigt wurden. Diese Bilder wurden jedoch nicht mit dem Handy geschossen, sondern per Bluetooth geschickt. Grundsätzlich lassen sich die Bilder auch extern speichern, zur Beweissicherung ohne das dafür das Mobiltelefon nötig ist.
     
  7. 19. Oktober 2010
    AW: Mobiltelefon von der Polizei beschlagnahmt

    Du wirst dein handy nie wieder sehen..

    da es ein ausschlagkräftiges Beweismittel ist, wird es nach dem Fall vernichtet... !

    Gleiches bei meim "damals" besten Freund , dort wurde noch ne Waage + Externe Festplatten vernichtet...und mit vernichtet, meine ich vernichtet !

    mfG

    PS : Ich bin Anwalt Nummero 3
     
  8. 19. Oktober 2010
    AW: Mobiltelefon von der Polizei beschlagnahmt

    Wundert mich. Denn bei einer anderen Hausdurchsung konnte ich meine externen Festplatten wieder abholen...
     
  9. 19. Oktober 2010
    AW: Mobiltelefon von der Polizei beschlagnahmt

    ne waage, soso^^

    naja, bin zwar nicht vertraut damit, aber ich weiß, dass unternehmenskritische sachen zurückerlangt werden können-->wennde behaupten kannst, dass du das dingen unbedingt brauchst, um weiter geld zu verdienen, haste vllt. ne chance, aber lass das mal von den jurastudenten absegnen;-)...mfg coach
     
  10. 19. Oktober 2010
    AW: Mobiltelefon von der Polizei beschlagnahmt

    du könntest auch einfach mal zur nächsten polizeiwache gehen und dort nachfragen mein gott das wäre schneller gegangen als hier zu posten und auf antwort zu warten
     
  11. 19. Oktober 2010
    AW: Mobiltelefon von der Polizei beschlagnahmt

    Ich würde von den zwei Anwälten (mit der wirklich beeindruckenden Abschlussnote), gerne die Rechtsgrundlage wissen wollen.
    Vielleicht solltet ihr in der StPO genauer lesen?

    § 111k StPO - Gesetze - JuraForum.de

     
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