#1 22. Oktober 2010 Hallo, ich hatte vor einen Minijob auszuüben und würde dann etwa 290 € monatlich machen (auf 400 Basis). Meine Eltern beziehen allerdings, Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag. Nun meine Frage, wie würde sich mein Einkommen auf die Zuschläge vom Staat auswirken? Ich hoffe mir kann jemand helfen Lg + Multi-Zitat Zitieren
#2 22. Oktober 2010 AW: Sohn Mini Job soweit ich weiss darfst du einen betrag im jahr verdienen den du glaub ich nicht mal erreichst wenn du jeden Monat 400EUR verdienst ohne das deine Eltern weniger Kindergeld etc bekommen hatte vor kurzem das selbe problem weil ich zu einem 400EUR-Job noch einen Minijob hab und eben auch angst hatte das dann etwas anderes gestrichen wird wenn dus wirklich genauer wissen willst kann ich morgen mal meine mum fragen falls ichs ned vergess aber ich glaub nicht das du dir da mit den 290EUR im monat gedanken machen musst! greetz ilovevalla + Multi-Zitat Zitieren
#3 22. Oktober 2010 AW: Sohn Mini Job wenn du weniger als 400 euro im monat verdienst musst du keine steuern bezahlen, bekommst weiterhin kidnergeld (solange du zur schule gehst) und kannst auch weiterhin über deine mutter hin krankenversichert bleiben. ins wohngeld wird jedoch der betrag nochmal verrechnet Hier ist ein Forum mit Antwort, zudem kannst du deinen eigenen Fragen stellen + Multi-Zitat Zitieren
#4 23. Oktober 2010 AW: Sohn Mini Job Die würden sich garnicht auf das Kindergeld o.Ä. auswirken,denke ich. Hab selber nen Job auf 400EUR Basis und meine Eltern bekommen immernoch alles,wobei die aber eben keine Hartz IV Empfänger sind und beide arbeiten ^^ Muss auch keine Steuern zahlen. Nen Typen den ich kenne, der musste seinen 400EUR Job kündigen weil die Eltern sonst weniger HARTZ IV Geld bekommen sollten.Und das würde sich für ihn dann nicht lohnen weil die Eltern dann seinen Lohn haben wollten weil die wegen dem weniger Geld bekommen würden + Multi-Zitat Zitieren
#5 23. Oktober 2010 AW: Sohn Mini Job Ich habe die genaue Grenze grad nicht im Kopf, aber solange du 7xxxEUR im Jahr nicht überschreitest, verändert sich da auch nix! + Multi-Zitat Zitieren
#6 23. Oktober 2010 AW: Sohn Mini Job grenze liegt momentan für alle einkünfte (also inkl bafög aber ohne taschengeld) bei 8004 euro. + Multi-Zitat Zitieren
#7 23. Oktober 2010 AW: Sohn Mini Job google mal nach dem Begriff "Bedarfsgemeinschaft" da dürften viele Infos stehen die für didch relevant sind. Ist das eigentlich ein seriöser Nebenjob? Ich frage nur weil ich vor kurzem auch einen neuen Nebenjob auf 400 EUR basis anfangen wollte und schon bei dem Vorgespräch danach gefragt wurde ob ich in einer "Bedarfsgemeinschaft" das heißt halt ob meine Eltern Geld vom Staat beziehen, lebe. Wenn man eben in dieser bedarfsgemeinschaft wohnt (weiß jetzt halt nicht wie alt du bist denn dieser begriff kann erst bei deiner Volljährigkeit zu treffen glaube ich) kann es halt bei dir zu abzügen kommen. + Multi-Zitat Zitieren
#8 24. Oktober 2010 AW: Sohn Mini Job Ich bin 17 Jahre. Bei dem Job handelt es sich um einen Job als Kommissionierer bei einem seriösen Autoersatzteil Großhändler. Dake für die Antworten + Multi-Zitat Zitieren
#9 24. Oktober 2010 AW: Sohn Mini Job Richtig, wenn du TE also diesen Betrag überschreitest (Brutto natürlich!) dann wird dir Kindergeld gestrichen oder gekürzt. Deswegen habe ich auch mit meinem Minijob aufgehört weil ich schon bald an der Grenze bin und keine Lust habe, dass meinen Eltern das Kindergeld fürs ganze Jahr abgerechnet wird. Bei mir wirds noch so richtig knapp passen (Lehre etc.) + Multi-Zitat Zitieren
#10 25. Oktober 2010 AW: Sohn Mini Job nix brutto. zve zählt. also zu versteuerndes einkommen. was im falle einer selbstständigkeit nach abzügen wie betriebsausgaben und bei nicht selbstständiger tätigkeit nach abzug der werbungskosten bzw wenn keine gesonderten wbk vorhanden sind, der wbk-pauschale in höhe von 920€. also auch beim minijob immer an werbungskostenabzug denken! dann kann man noch mal mehr verdienen. + Multi-Zitat Zitieren