Arbeitsrechtlich inordnung?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von sebi2005, 29. Oktober 2010 .

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  1. 29. Oktober 2010
    Folgendes:

    War bis einschließlich Mittwoch Krankgeschrieben, Montag wäre Berufsschule gewesen.
    Nun sagt meine Chefin das ich Donnerstag, Freitag, Samstag arbeiten muss (Haben Wochenendienst).
    Ist es also rechtens das ich nur einen Tag frei bekomme laut meiner Chefin?
     
  2. 29. Oktober 2010
    AW: Arbeitsrechtlich inordnung?

    wie läuft das denn sonst,
    gehst du montags zur BS und dann dienstag mittwoch donnerstag freitag arbeiten oder wie läuft das bei euch,
    bisschen mehr infos wären gut
    aber prinzipiell, würd ichs immer schlucken , nach ner krankschreibung, kommt nicht gut wenn du da jetzt gegen angehst, wegen 1 oder 2 tagen
     
  3. 29. Oktober 2010
    AW: Arbeitsrechtlich inordnung?

    Dienstplan wechselt jede Woche keine festen Arbeitstage, will auch nicht gegen angehen nur interessiert es mich ob mir 2 zustehen würden oder doch nur einer ...
     
  4. 29. Oktober 2010
    AW: Arbeitsrechtlich inordnung?

    wie alt bist du ? währe ganz hilfreich zu wissen ob du noch <18 bist
     
  5. 29. Oktober 2010
    AW: Arbeitsrechtlich inordnung?

    Nein bin schon über 18
     
  6. 29. Oktober 2010
    AW: Arbeitsrechtlich inordnung?

    Servus,

    was steht denn in deinem Arbeitsvertrag?

    5 Tage Woche?

    Ich kann es dir leider nicht rechtlich untermauern, aber im Bedarfsfall darf er dich für Samstag zum Arbeiten holen. (Nicht 4x Samstag im Monat, dann ist es kein Bedarfsfall mehr).

    LG
     
  7. 29. Oktober 2010
    AW: Arbeitsrechtlich inordnung?

    Ich seh das Problem nicht. Du hast nicht zwei Urlaubstage bekommen, sondern du warst bis Mittwoch KRANKGESCHRIEBEN. Und dein Chef hält das ja auch ein, sodass du erst ab Donnerstag wieder arbeiten musst.
     
  8. 29. Oktober 2010
    AW: Arbeitsrechtlich inordnung?

    wenn du alt genug für wochenenddienste bist, ist es völlig latte ob du 1 oder 2 tage frei hast.
    ich denke dass du schon mal am weekend gearbeitet hast, wie ist es da geregelt.du wirst max. 40 std woche haben also muß sie dir das vergüten oder freizeitausgleich.
    du hattest eine au das heißt, die "kranke zeit"war objektiv gesehen arbeitszeit,somit ist der samstag zu viel, das ist definitiv.
    ansonsten alles gut, der olle kyndros
     
  9. 30. Oktober 2010
    AW: Arbeitsrechtlich inordnung?

    Also ich frag mich was für eine Arbeitsmoral du an den Tag legst?
    Hast die Füße doch hochgelegt in der Zeit? Du machst ne Ausbildung. Sowas ist in der Regel eine Holschuld. Du willst doch was lernen oder nicht?

    Ich würde nie auf die Idee kommen da noch die Klappe gegen aufzureißen.

    BTW:
    Wenn du net weisst was in deinem Arbeitsvertrag steht, wer dann? ODer was spricht dagegen mal zu Fragen?
     
  10. 30. Oktober 2010
    AW: Arbeitsrechtlich inordnung?

    Sorry, aber red nicht so einen quark. Ausbildung ist kein Begriff dafür, dass man seine
    Rechte komplett Sausen lässt. Dazu machen die Arbeitgeber viel zu viel , als
    das man da noch ruhig alles über sich ergehen lassen muss. In 90% der Ausbildungen
    könnte man das umdrehen. Er will was lernen, aber muss Mist für die Gesellen machen,
    damit die die Füße hochlegen können. Das geht nich an! Viele Azubis müssten mal ihr
    Maul aufmachen. Und nur btw: Der Arbeitgeber steht in einer Art Bringschuld zum Azubi.
    Wobei beide Begriffe unpassend sind für das Arbeitsrecht. ^^

    BTT: Kommt hier allerdings auf deinen Dienstplan an. Sollte der diese Tage an Arbeit
    vorsehen, dann hast du sie natürlich anzutreten! Sollten sie das nicht sein und der
    AG möchte versucht dich damit "zu bestrafen" oder will das du die "verlorenen" Tage
    nachholst, wäre das nicht Rechtens! Du warst ja Krankgeschrieben und die Tage nicht
    vorsätzlich versäumt.
     
  11. 30. Oktober 2010
    AW: Arbeitsrechtlich inordnung?

    Und das weißt du woher? Schön wie du hier alle Arbeitgeber in einen Topf wirfst. Vielleicht solltest du nicht so viel Quark schreiben. Wo unterdrückt denn sein Arbeitgeber seine Rechte?
    Wo nimmst du denn bitte 90% (!) her?


    Bis man hier keine genauen Informationen über den Arbeitsvertrag (und damit auch die Dienstzeit) erhält, kann man nur spekulieren.
     
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