Verkaufspflicht in Verbrauchermärkten?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Finox, 30. Oktober 2010 .

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  1. 30. Oktober 2010
    Hallo,

    ich habe ein kleines Problem, nach dem Gesetz gilt ja das Spirituosen oder Getränke die mit Spritiuosen gemischt sind ab 18 sind und Bier, Wein und Sekt 16 egal wie viel Prozent sie enthalten. Ich habe gemerkt das viele Verkäufer das nicht wissen und ich mir schon öfters anhören müsste das z.B. Sangria ab 18 wäre und ich dann kein Sangria bekommen habe obwohl ich es ja nach Gesetz kaufen dürfte. Jetzt zu meiner Frage, gibt es eine Verkaufsplficht die den Verkäufer zwingt mir z.B. Sangria trotzdem zu verkaufen oder muss ich dann dank der Dummheit der Verkäufer leer ausgehen?

    MfG Finox
     
  2. 30. Oktober 2010
    AW: Verkaufsplicht in Verbrauchermärkten?

    ich würde mal sagen du hast da pech... der verkäufer hat nämlich iwi das recht zu entscheiden ob er dir etwas verkauft oder nicht,also in sachen spirituosen und tabak.
     
  3. 30. Oktober 2010
    AW: Verkaufsplicht in Verbrauchermärkten?

    Wenn dir ein Verkäufer etwas nicht verkaufen will dann muss er auch nicht. Die Frage ist halt wenn er es begründet, wie er das tut.

    In deinem Fall hätt ich halt einfach den Geschäftsführer sprechen wollen...
     
  4. 30. Oktober 2010
    AW: Verkaufsplicht in Verbrauchermärkten?

    Ich studiere hier in Österreich Jus (bei euch JURA), aber vllt. dürfte dir dies weiterhelfen:


    http://www.bwb.gv.at/BWB/Gesetze/Nahversorgungsgesetz/default.htm

    vgl. insb. §5/1 /2 /3 iVm §8
    wiederum iVm Jugenschutzgesetz (das wie ich weiß bei euch ja auch BundesRecht ist) [kA wie das jedoch bei euch mit Alkohl ausgestaltet ist]

    aber welche Waren dieser Paragraf mitumfasst ist auszulegen, daher solltest du wohl Fachliteratur konsultierten.
    Alkohol in vertrebaren Mengen würde ich jedoch auf jeden Fall hinzuzählen.

    *iVm = in Verbindung mit

    mfg teNTy^

    // Stoppt unbegründete Annahmen (insb. Wiederholungen), von diesen kann niemand profitieren!!!!!
     
  5. 31. Oktober 2010
    AW: Verkaufsplicht in Verbrauchermärkten?

    wer alkohol als ware eines notwendigen bedürfnisses des täglichen lebens sieht, kann eigentlich nur ein alkoholiker sein

    du sagst richtig, dass man bei diesem paragraf eben auslegen muss, was zu diesen waren zählt. wie man gesetzte auslegt müsste dir als jurastudent geläufig sein. spätestens bei der frage: "was wollte der gesetzgeber mit diesem paragraf bezwecken?", also der teleologischen auslegung, kommt man aus meiner sicht zu dem schluss:

    der gesetzgeber will, dass leute nicht im lebensmittelgeschäft verhungern oder verdursten.

    wenn nun einem sangria verwehrt wird, kann man zum stillen des durstes noch auf wasser umsteigen. alkohol ist aus meiner sich kein bedürfniss des täglichen lebens eines nicht alkoholkranken menschens.

    nun gibt es in DE meines wissens kein solches nahversorgungsgesetz, das verkäufer verpflichtet waren zu verkaufen, da will ich mich aber nicht festlegen, es herrscht jedoch vertragsfreiheit und ein vertrag kommt nur bei zwei sich deckenden willenserklärungen zustande. insofern: der verkäufer ist nicht verpflichtet dir den sangria zu verkaufen.

    achja: haben wir beiden nicht schon einmal diese im grunde genommen sinnlose diskussion schon einmal geführt?
     
  6. 31. Oktober 2010
    AW: Verkaufsplicht in Verbrauchermärkten?

    Ich studiere hier in Deutschland Jura, bei euch Jus, der Käufer muss keinen Kaufvertrag eingehen, er alleine kann entscheiden.
     
  7. 31. Oktober 2010
    AW: Verkaufsplicht in Verbrauchermärkten?

    Ich persönlich finde diese Disskusion nicht sinnlos, ich habe eine normale Frage gestellt und bekomm wieder ein paar schwachsinnige Antworten die auf mein Konto gehen. Und dieser Teil deines Beitrags "achja: haben wir beiden nicht schon einmal diese im grunde genommen sinnlose diskussion schon einmal geführt?" ist einfach überflüssig, das könnte ich als Beleidigung aufnehmen. Wenns dir das Thema nicht passt dann les es dir nicht durch und poste nicht noch deine überflüssige Meinung dadrunter!

    thx für die Antworten closed.
     
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