eBay: Erstattung bei zu später Lieferung?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Blubberbob, 3. November 2010 .

  1. 3. November 2010
    Jaa liebe RR'ler, nu hab ich auch mal wieder ein Problem ^^

    Es geht um folgendes:

    Ich habe bei eBay nen Reinigungsgerät verkauft, der Käufer hat den Artikel für 200 € erstanden.
    Direkt nach der Auktion hat er das Geld via PayPal überwiesen. Das alles war am 21.10.

    Sooo als Versandart hab ich halt Standardpaket angegeben, eBay fügt dann automatisch den Zusatz "Versandfertig innerhlab von 4-5 Werktagen" ein.....

    So nun konnte ich allerdings aus beruflichen Gründen (Überstunden schieben, Montage etc,) das Paket nicht zeitig verschicken, das habe ich dem Verkäufer auch früh genug mitgeteilt, kein Einwand seinerseits (also er hat auf die Mail nicht geantwortet).

    Am 29.10, bin ich dann endlich dazu gekommen das Paket zu verschicken, am 02.11. (also gestern) ist es dann eingetroffen.

    Jetzt schreibt mir der Käufer das er unbedingt das Reinigungsgerät brauchte, und sich wegen dem späten Versand nun übers WE ein Leihgerät besorgt hat welches 25 € kostete. Er verlangt nun von mir das ich ihm die 25 € erstatte, ist das alles rechtens oder nicht ? Also muss ich zahlen oder kann ich das getrost lassen.



    Um mal kurz 1-2 Sachen klarzustellen, es geht nicht wirklich um die 25 €, sondern nur ums Prinzip, wenns sein muss überweis ich das Geld.....

    eBay will ich erstmal nicht kontaktieren da ich schlechte Erfahrungen mit deren Support gemacht habe.


    So BW geht natürlich klar und so
     
  2. 3. November 2010
    AW: Problem mit eBay-Käufer

    du hast doch ne beweis email, das du den käufer rechtzeitig kontaktiert hast. also was soll dir passieren?
     
  3. 3. November 2010
    AW: Problem mit eBay-Käufer

    Sehe ich auch so, außerdem wo kommen wir denn hin, wenn jede solche Forderungen stellt?
    "Ich brauchte das Auto schon am WE und musste mir eins leihen, jetzt erstatten sie mir die 200 Euro"
     
  4. 3. November 2010
    AW: Problem mit eBay-Käufer

    Die 25 Euro solltest du aufkeinenfall zahlen. Der will dich wohl verarschen. Das ist eben das Risiko bei Privaten Verkäufern. Keine Garantie! Und wenn er sowas wirklich dringend gebraucht hatdann versuch ich doch so ein Ding nicht bei Ebay zu kaufen, da ich es mir sofort ausleihen würde.
    Das einzigste was er jetzt machen kann ist dir eine schlechte BW reinzuhauen, aber wäre irgendwie auch total affig.
    Der "Deal" ist gelaufen du hast das Geld und er die Ware, da kann er dir nichts anhaben.
     
  5. 3. November 2010
    AW: Problem mit eBay-Käufer

    Völliger Schwachsinn, was der Käufer da von dir verlangt. Wer nicht lesen kann muss auch mal in den sauren Apfel beißen.
    Bei eBay steht zwar, dass man sich dazu verpflichtet in einer bestimmten Zeit zu verschicken, aber rechtlich bindend ist das dennoch nicht.
    Dumm nur, dass man wegen sowas schnell ne schlechte Bewertung bekommt.
     
  6. 3. November 2010
    AW: Problem mit eBay-Käufer

    Naja, wenn es nicht um´s Geld, sondern um´s Prinzip geht, würde ich es erstmal probieren freundlich zu regel.
    Für wirklich notwendig erachte ich eine Zahlung nicht, aber viele inkl. mir achten bei ebay nunmal auf positive Bewertungen. D.h. wenn der Käufer nicht zu besänftingen ist, würde ich ihm halt 15 euro anbieten. Tut nicht weh, tut dem Geschäft aber gut.

    Ehrlich gesagt ist eine Versandzeit von über einer Woche auch unzufriedenstellend, die Umstände interessieren dabei keine Sau. Nicht böse gemeint aber Du kannst es sicher nachvollziehen.
     
  7. 3. November 2010
    AW: Problem mit eBay-Käufer

    Ich würde es auch erstmal freundlich probieren und das Geld runterhandeln.
    Der Käufer ist höchstwahrscheinlich nur auf das zusätzliche Geld aus, was höchstgradig Asozial ist, wie ich finde, und ich denke, er wird deswegen darauf eingehen.
    Es kommt halt drauf an, wieviel Bewertungen du ansonsten hast.
    Wenn du sehr viele hast, macht diese 1 negative Bewertung nicht viel aus. Wie heißt es so schön: "Ausnahmen bestätigen die Regel"!
    Hast du allerdings nur wenige Bewertungen würd ich es tunlichst vermeiden, negative Bewertungen reingedrückt zu bekommen, da es die Vertrauenswürdigkeit doch stark negativ bei den potentiellen Käufern drückt.
     
  8. 3. November 2010
    AW: Problem mit eBay-Käufer

    da du das wohl nicht eingehalten hast, bis du im verzug (§286 BGB), es bedarf keiner mahnung seitens des gläubigers wg. §286 II Nr. 2. damit bist du nach §280 II schadensersatzpflichtig.

    dass er nicht auf deine email geantwortet hat, kann man dem gläubiger wohl nicht zum nachteil auslegen.
     
  9. 3. November 2010
    AW: eBay: Erstattung bei zu später Lieferung?

    Sign.

    Müsste so stimmen. Ich würde zwar auf 284 BGB abstellen da ja kein ausdrückliches Datum festgelegt wurde, er aber trotzdem darauf vertraut hat die Ware innerhalb der üblichen Zeit zu erhalten.

    Ergebnis ist aber das gleiche
     
  10. 3. November 2010
    AW: eBay: Erstattung bei zu später Lieferung?

    §284 geht ja nicht, da der kaufvertrag ja erüllt wurde. der käufer hat die ware erhalten. nur eben zu spät. außerdem will er das gerät auch nicht zurückgeben

    §284 geht nur anstatt des schadensersatzes statt der leistung...
     
  11. 3. November 2010
    AW: eBay: Erstattung bei zu später Lieferung?

    ah stimmt. Richtig lesen sollte der Mensch xD

    Dachte er hat sich einfach n anderes gekauft was teurer war ... hmm egal ^^
     
  12. 5. November 2010
    AW: eBay: Erstattung bei zu später Lieferung?

    kein kopf machen. du hast kein fixes lieferdatum angegeben. zum beispiel den 29.10. sondern nur 4-5 tage.

    erst muss der käufer dich mit einer mahnung in verzug setzen ... dann lieferst du ... aber das heißt noch lange nicht das du irgendwelche ausgleichszahlungen machen musst weil er sich nen leihgerät holt. das wäre nur so gewesen wenn du zugestimmt hättest das dass gerät am 29.10. sicher bei ihm ist.


    also chill dein leben
     
  13. 5. November 2010
    AW: Problem mit eBay-Käufer

    meines erachtens leider schon in gewisser weise.
    ich hatte mal ein ähnliches problem. meine bisherige versanddauer (also bearbeitungszeit) betrug bis dahin 3-4 tage, so glaube ich war auch die automatische einstellung.

    als ich ebenfalls nicht rechtzeitig zum versand kam, da ich durch einen todesfall verhindert war, habe ich genau so den käufer kontaktiert. der hat daraufhin jeden tag nach meiner mail eine anfrage gestellt, wann den nun endlich das paket kommen würde, ob es überhaupt schon losgeschickt worden sei, bzw. dass er in näherer zeit ebay einschalten würde.

    da ich dass nicht wirklich ernstgenommen habe, (habe den artikel aber trotzdem sobald wie möglich verschickt, da diese manier à la "sind wir schon daaaa?" mir gehörig auf die nerven ging) habe ich bei ebay nachgefragt und wurde dort mit einem nebensatz aus den agb abgefertigt, der quasi zugunsten der forderungen des käufers stand. habe leider nicht mehr den auszug...,

    ...allerdings sollte man als verkäufer einfach immer einen rückzieher machen in heutiger zeit, da diese bewertungssysteme einfach einen unglaublichen nachteil schaffen (keine negativen bewertungen möglich; klarstellungen etc.) - einfach immer mit drastisch erfundenen hindernissen ein paar tage abwälzen und dann halt verschicken.

    also in deinem fall: würde den herren einfach kontaktieren und ihm inhaltlich irgendetwas drastisches als vermeintliche entschuldigung vorsetzen, falls du noch nix konkretes gesagt hast, meistens appelliert man dann doch an das menschliche im käufer und du kommst um die 25 € rum.. ansonsten würd ich zahlen...
     
  14. 6. November 2010
    AW: eBay: Erstattung bei zu später Lieferung?

    ... daraus ist ein datum nach dem kalender ableitbar. somit ist keine mahnung seitens des gläubigers notwendig. der schuldner befindet sich im verzug und muss für den verzögerungsschaden aufkommen. (folgt aus §280 II iVm. §286 II Nr. 2)

    und doch... der TS muss sich "ein kopf machen"

    achja: auf jeden fall die rechnung des leihgerätes zeigen lassen!
     
  15. 6. November 2010
    AW: eBay: Erstattung bei zu später Lieferung?

    der hat ja bestimmt ned mal ne rechnung von der ausleihung zum vorzeigen!

    der hätte ja selber nachfragen können wo der artikel bleibt.
     
  16. 6. November 2010
    AW: eBay: Erstattung bei zu später Lieferung?

    ich hatte so etwas gerade in der berufsschule, es ist zumindest so ähnlich!

    daher das eine lieferfristüberschreitung entstanden ist, kann der empfänger selbstverständlich schadensersatz in anspruch nehmen.
    du als versender bist in dem falle verpflichtet ihm den entstandenen schaden zu zahlen....
    (so zumindest ist es bei frachverträgen und speditionsverträgen, ich denke da ist es so ähnlich)

    aber wie das jetzt mit der eMail ist? da du ihm ja geschrieben hast und ihm ja eigentlich rechtzeitig die mail mit der begründing wieso das paket auch später eintreffen kann, das weiss ich nicht genau.....

    - achso...auf jeden fall lass dir eine kopie von der rechnung des leihgerätes schicken.
    vorher kein geld überweisen, die rechnung dient als beweismittel......fall er keine rechnung hat, schmoren lassen und den fall als "erledigt" ansehen! ;-)

    grüße
     
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