Frage zum Jugendschutzgesetz

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von Donkey, 10. November 2010 .

  1. 10. November 2010
    Also folgendes problem liegt vor ich habe vor nen event zu starten böse mädchen night heißt es ist ja uach egla aufjedenfall soll es ab 16 und 18 sein die 16 jährigen haben die möglichkeit nach 12 zu bleiben wenn sie eine erziehungsberechtigung mit haben .. wie dem auch sei...

    folgendes problem ist das ich stripper einladen wollte 2 kerle... die frage ist die in wie weit dürfen die mädels das sehen und dürfen sie ganz nackt sein oder nur ein bestimmter teil am besten wäre natürlich irgendiwe noch nen gesetztausschnitt bitte um schnelle hilfe danke
     
  2. 10. November 2010
    AW: Frage zum Jugendschutzgesetz

    ich habe jetzt eher weniger lust dir ein gesetz raus zu suchen, aber kann dir versichern, dass wenn deine stripper das höschen fallen lassen und ihren pullermann zur schau stellen, du jede menge ärger am hals haben wirst
    sowas geht nur wenn die veranstaltung ab 18 ist
     
  3. 10. November 2010
    AW: Frage zum Jugendschutzgesetz

    war mal auf ner abiparty einer mädchenschule..die war auch ab 16 und da warn auch männliche gogotänzer..die hatten soweit ich mich erinnere nur ne shorts an und fertig..bzw hatten am anfang nen anzug an und habens ich dann bis zu den shorts oda so ausgezogen ^^

    ganz nackt ist denke ich nicht erlaubt,wenn 16 jährige dabei sind.

    haste das übrigens auch mit den anderen veranstaltern abgesprochen ? Manche finden es nicht gut wenn 16 jährige länger als 12 bleiben..deshalb muss man vorher immer bei denen fragen (wenn du zb extra ne disse dafür mietest o.ä.)
     
  4. 10. November 2010
    AW: Frage zum Jugendschutzgesetz

    Erotik ab 16 - grafie ab 18 - dafür brauchste keinen Thread aufmachen, solltest lieber mal das Ordnungsamt anrufen.
     
  5. 10. November 2010
    AW: Frage zum Jugendschutzgesetz

    Wenn Erziehungsberechtigte dabei sind, is das doch wohl deren Aufgabengebiet zu
    bestimmen, ob Ihre Gören dabei anwesend sind oder nicht.

    Lol nach der reichen und potenten Aussage müsste sowieso da ganze I-net gesperrt werden,
    hast doch kaum noch ne möglichkeit zu surfen Ohne auf eine ****seite zu stossen.
    Is immer ganz toll, wenn ich Politisch am forsten bin und mir dann plötzlich ein paar Boobs
    ins Gesicht springen - gute Konzentrations- und Desensibilisierungs-übung auf alle Fälle.

    Jedenfalls sehe ich den Veranstalter aus der Verantwortung genommen, wenn
    er verlangt, das nach 12 Eltern bzw. EB bei sind.

    Allerdings darf der Strip dann wohl eher nicht vor 12 Anfangen - sonst is Asche,
    da ja ausdrücklich erst ab 12 Erwachsenenzeit(die Pflicht der Anwesenheit von EB's lässt darauf schließen) ausgerufen ist.

    nur mal so nebenbei, da greift das JugschG nicht, denn es liegt in der Pflicht der Eltern-EB wenn diese anwesend sind.

    §7 Anwesenheit bei Jugend gefährdenden Veranstaltungen oder in Betriebe NEIN
    (egal ob mit oder Ohne Begleitung)

    Aber was ist Jugendgefährdent ?

    Auszüge aus den JugschG



    Und noch Wichtig :
    UND

    Ausfüllen lassen


    Edit :
    grad gesehen



    grüz
    KK
     
  6. Video Script

    Videos zum Themenbereich

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