Ebay - mein verkauf zurücknehmen

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von PoweRanga, 11. November 2010 .

  1. 11. November 2010
    Hey liebe Leuts : )

    Ich habe einen Artikel bei Ebay für 6.10euro verkauft aber möchte diese wieder zurückziehen (private gründe)

    am 6.11.10 war verkaufsende .. nun will der käufer seinen rechtsanwalt einstellen .. darf er das ? wenn ja, wie mache ich das wieder gut ?

    HILFE schnell bitte
    bw is drin !danke euch !
     
  2. 11. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen

    Ja, du hast verloren

    ihr seit beide einen Kaufvertrag eingegangen und du verletzt deine Pflichten, wenn du den Verkauf verweigerst

    Deswegen wird er VORALLEM mit einem Anwalt gewinnen.

    Vielleicht ist er ja kulant und lässt mich sich reden ( der Käufer )

    mfG
     
  3. 11. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen

    vielen dank, habe auch eben die AGBs gelesen ;
    ; /
     
  4. 11. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen

    klar darf er das du hast es ja nunmal schon verkauft und hast doch deine "rechte" damit abgetreten, so sehe ich das...

    würde ich genauso machen wenn man mit Käufer nicht reden kann ist schon doof und bei einem Teil was 6€ kostet oO? son aufwand..
     
  5. 11. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen

    lol Junge streng die Birne an. Dein Kind ,Cousin oder Vater ist draufgetretten. Dein Hund hats gefressen . Es wurd geklaut.
     
  6. 11. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen

    hättest von anfang an sagen sollen dass dir der artikel kaputt gegangen ist und du ihn deshalb nicht mehr verkaufen kannst...aber da er ja anscheinend schon bescheid weiß dass es andere gründe sind, hast du wohl pech gehabt
     
  7. 11. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen

    nicht ganz er hat sich verpflichtet seine rechte abzutreten. macht er dieses nicht kann es folgen haben. welche kann ich nicht sagen, aber für 6,10 wird niemand zum anwalt rennen. da bekommst ehr ne schlechte bewertung.

    also geld zurück buchen und sagen dass du es nicht verkaufst. soll er doch zum anwalt gehen. wenn er das tut bekommst du wahrscheinlich n schreiben dass du doch bitte den artikel rausrücken sollst.
    dann musst du es halt machen
     
  8. 11. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen

    "lol Junge streng die Birne an."

    Dir ist schon klar, das er auf den Gegenstand hätte aufpassen müssen und es dem Käufer recht egal sein kann, was passiert ist?
     
  9. 11. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen

    Nö war bei meinem Kollegen auch so. Da konnte der Anwalt au nix machen. Streng du deine an. Biste nen kack Anwalt oder was.
     
  10. 11. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen

    Du kannst auf jeden Fall probieren, dem Käufer davon zu überzeugen, daß das Teil kaputt gegangen ist.
    Ob er dir das glaubt..... keine Ahnung.

    Denke mir, daß du ne wertvolle Sache für 6 Euro verkauft hast und dir nun in die Hosen machst

    Naja rechtlich hast du da wenig Chancen.

    Versuche es sich mit ihm zu einigen, ODER aber das wäre schon fast Betrug, verschicke es unversichert und behaupte, daß es dann auf dem Postweg verloren gegangen ist.

    .
     
  11. 11. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen


    Für 6,10€ wird keine Rechtschutzversicherung greifen. Jedenfalls nicht, wenn der Wert der Ware den ahnlichen Wert hat wie der Kaufpreis. Also müsste er das alles aus der eigenen Tasche bezahlen. Die ersten Briefe von einem Anwalt sind zwar nicht sonderlich teuer. Aber das ganze muss er ja bezahlen und vor Gericht geht das ganze auch nicht. Also sollte das ganze ohne Anwalt ablaufen.



    Das doofe ist, dass die Post oder sonstige Versandunternehmen ja nachschaun können, ob eine Lieferung von xyz aufgegeben wurde. Kann man sich natürlich immer rausreden und sagen wurde über Freund, Freundin, Bekannte ect. verschickt. Ist halt die Frage wie lange die so eine "History" führen.
     
  12. 11. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen

    So ein it, streng du deine Birne nochmal an. Wenn eine Lieferung nach §275 I BGB unmöglich wird, ist der Schuldner nach §§ 280, 283 BGB zu Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendunsgersatz verpflichtet.
    Da brauchste keinen Anwalt, da reicht schon 1 Semester Jura.

    Der besagte Anwalt hatte einfach keinen Bock wegen dieser lapalie vor Gericht zu gehen....
     
  13. 11. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen

    Wenn man etwas nicht gerade als versichertes Paket verschickt, kann doch kein Mensch nachprüfen, wer da wo was an wen abgeschickt hat oder irrre ich mich da jetzt?
     
  14. 11. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen

    dann ist er aber in der beweispflicht und das wird schwer. nur wenn er versicherten versand anbietet und der käufer wählt den billigeren päckenversand ist er fein raus, ansonsten würde ich nie ohne nachweis versenden
     
  15. 11. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen

    Wollte das jetzt nur allgemein wissen.
    In diesem Fall hier ist die Sache ja klar. Der Kaufvertrag ist verbindlich zustande gekommen.
     
  16. 11. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen

    ja, ist allgemein so, halt bei ebay.
    @ topic:
    falls es wirklich eine sache mit persönlichem wert ist, würde ich es nicht verschicken und einfach eventuell anfallende forderungen zahlen. aber ob er wirklich wegen 6EUR zum anwalt geht... entweder jurastudent oder notorischer nörgler
     
  17. 11. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen


    Naja in den Logistikfirmen wird das ganze ja trotzdem in den Computern verbucht. Spätestens wenn das Paket gescannt wird. Nur, weil ein Paket unversichert versendet wird, gibt es ja trotztzdem eine Paketverfolgung. Es ist halt die Frage ob das ganze Rechtlich gesehen angefordert werden kann und wie lange sowas von den Firmen aufgehoben wird, dazu kommt noch ob das ganze überhaupt Gesetzlich vor Gericht zählen würde.
     
  18. 13. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen

    wenn der verkaufsgegenstand nen ähnlichen wert hat wie das geld dass du dafür bekommst dann kaufs dir halt wieder wennstes nicht hergeben willst. nen foto etc. mit persönlichem bezug wirds ja nicht sein, oder?

    denke eher dass du da n ganz mieses geschäft hast und ne menge kohle verlierst, oder? da würd ich an des käufers stelle auch zum anwalt gehen. du hast da in dem fall überhaupt keine chance, rück ihm die ware raus und gut is. wenn der wirklich zum anwalt geht hast den **** offen.
     
  19. 14. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen

    naja, schaff das ding aus der Welt... Sag es is dir am ***** gegangen, glauben wird ers dir nicht und beweisen kann ers dir aber auch nicht. Tja und dann? Du würdest es ihm ja gerne geben, aber leider is es futsch... kann man nix machen ;-)
     
  20. 14. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen

    Eigentlich kann man über den Sachverhalt nur lachen :lol: .

    Wir sprechen hier von einem Streitwert von 6 Euro, selbst wenn das von dir versteigerte das 10 fache Wert ist lohnt sich ein Rechtsstreit, allein von den Prozess und Anwaltskosten niemals.

    Von der rein rechtlichen Seite ist dein Gegenüber, der Käufer im Recht. Jedoch ist es schwer von ihm zu beweisen, dass weder die Sache kaputt gegangen ist oder irgendetwas am Kaufvertrag nicht rechtens ist.

    Daher mein Tipp an dich aus Sicht der Rechtssprechung und als Ebay-User mit Erfahrung.
    Verschicke diesen Gegenstand nicht. Nach einer Zeit wird er dir mit seinem Anwalt drohen, jedoch wird kein klar denkender Anwalt bei diesen Streitwert auf einen Rechtstreit eingehen und die Sach wird so belassen und du bekommst eine schlechte Ebay-Bewertung, was aber in diesem Fall dich wirklich nicht zu interessieren braucht.



    Also cool down und einfach mal vorerst auf den Käufer nicht reagieren und wenn er wirklich vor Gericht geht, ist das einzigste was er wirklich erwirken kann eine Vergleichszahlung/Schadensersatz für die Ware, da du immer noch mit dem Argument kommen kannst es ist dir kaputt gegangen/gestohlen, verlegt etc.
     
  21. 15. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen

    sry wenn das jetzt nicht direkt ne Antwort auf deine Frage ist, aber:

    Was zur Hölle hat einen ungefähren Wert von 6€, wird bei Ebay verkauft und ist dennoch sooo unglaublich wichtig für dich, dass du so einen Rechtsstreit provozierst ?
    Bzw. warum willst du es dann erst verkaufen ?

    Das einzige was für mich einigermaßen logisch klingt wäre, dass dir die 6 Euro für das Verkaufte nicht reichen. Aber warum sollten es dann "private Gründe" sein, weshalb du es doch behalten willst ?

    Willst du uns vllt mal etwas aufklären, wenn wir dir helfen sollen ?
     
  22. 15. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen

    ganz einfache frage. kann er den kauf zurückziehen und wenn ja wie -> muss uns nicht interessieren worum es dabei ging.
     
  23. 17. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen

    Willst du uns vllt endlich mal sagen, was das für ein "Gegenstand" für 6 EUR war!?!

    Deswegen so ein Theather ist doch lächerlich!
     
  24. 17. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen

    Ich hatte das auch mal das ich was vergessen hatte rauszunehmen , und das einfach für paar Euro verkauft wurde , was eigentlich viel mehr Wert hatte .

    Ich hab einfach nichts verschickt .
    Nichts geschrieben , und alles ist gut
     
  25. 17. November 2010
    AW: Ebay - mein verkauf zurücknehmen

    Dann hattest du auch keinen Käufer , der ein gewissen Anspruch hatte....
    evtl. Glück gehabt weil es ein Spaßbieter war oder einfach nur ein NERD der keine Ahnung von Rechten bzw Anwalt einschalten hat, oder ihm es einfach egal war ob er was bekommt oder nicht?!

    Ich als Käufer würde auf mein Recht pochen und wenn ich haben will, was ich gekauft habe und dafür beide Seiten "Unterschrieben" haben, dann würde ich es auch bekommen wollen. Ggfs Anwalt einschalten ...

    das Einzige was in diesem Fall passieren wird ist, dass der "Vertrag" "nichtig" wird und du ihm die scheiss Kohle einfach zurück zahlst (was du hättest lieber schonmal machen sollen)...

    weil wegen ~7€ wirst du nicht in den Bau landen also , lass dein Blaseninhalt wieder drin...
     
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