#1 13. November 2010 Hej, ich seh leider nicht durch, will ein Auto zulassen, dies war bereits in betrieb und ist derzeit abgemeldet, daher ohne kennzeichen. LABO Berlin Kraftfahrzeugangelegenheiten - Berlin.de Ist es jetzt eine "Umschreibung eines Fahrzeuges" oder Standortwechsel mit Halterwechsel" Danke + Multi-Zitat Zitieren
#2 13. November 2010 AW: Auto Zulassen - Umschreibung oder Halterwechsel? wenn das fahrzeug derzeit nicht angmeldet ist, dann ist das eine neuanmeldung! + Multi-Zitat Zitieren
#3 13. November 2010 AW: Auto Zulassen - Umschreibung oder Halterwechsel? Unter Neuzulasung steht nur fabrikneue Autos - das isses definitiv nicht + Multi-Zitat Zitieren
#4 14. November 2010 AW: Auto Zulassen - Umschreibung oder Halterwechsel? die definition der wiederzulassung kommt in frage, wenn das fahrzeug vorläufig abgemeldet bzw. stillgelegt war. da hat mein vorposter schon recht, allerdings wenn die ganze geschichte dann noch mit abgelaufenen tüv zu tun hat wird es von kosten her im grunde eine "neuzulassung. greez, kyndros + Multi-Zitat Zitieren