#1 18. November 2010 Hallo und guten Abend Zusammen! Wie Ihr seht, bin ich neu angemeldet. Hoffe in Zukunft ggf. auch etwas zu anderen Beiträgen zu schreiben, habe jedoch erst einmal selbst ein kleines, hausgemachtes Problem. Im Prinzip ganz einfach: ich habe einen Artikel bei Ebay versehentlich falsch beschrieben. Der Artikel ist nicht defekt, allerdings ist er lackiert - das hatte ich vergessen zu erwähnen. Auktionswert rund 650,-- Euro. Aufgefallen ist mir das erst, als mich der Höchstbieter per mail kontaktierte und einen Abholungstermin vereinbaren wollte. Da kam von Ihm die Frage ob etwas kaputt sei, was ich wahrheitsgemäß verneinte, und ob das Ding lackiert ist - was ich bejaht habe. Er ging wohl davon aus der Artikel sei unlackiert. Lange Rede und kurze Frage: habe ich nun ein Problem? Soweit ich weis, kann Er ja vom Vertrag zurücktreten. Hätte ich kein Problem damit. Eine weitere Frage wäre, kann er mich zwingen im Preis nachzugeben oder ist die Sache damit erledigt, dass ich Ihm anbiete zurückzutreten? Besten Dank im voraus für Eure Hilfe :] + Multi-Zitat Zitieren
#2 19. November 2010 AW: Ebay, Artikelbeschreibung versehentlich falsch Ich würde sagen, dass das schon nett ist, wenn man ihm den Rücktritt vom Vertrag gestattet. Preislich muss man sich da auf nichts einlassen. Wenn er nach dem Kauf fragt, ob der Artikel lackiert ist, dann hätte er das auch schon vor dem Kauf fragen können (war wohl offenbar doch irgendwie was zu erahnen, sonst würde er ja nicht fragen). Du hattest ja nicht angegeben "nicht lackiert", oder? Ich bin aber kein Rechtsanwalt, ist nur meine persönliche Meinung. + Multi-Zitat Zitieren
#3 19. November 2010 AW: Ebay, Artikelbeschreibung versehentlich falsch Tip: Wenn er vom Vertrag zurück tritt, soll er das bitte ebay melden mit dem entsprechenden button damit du deine verkaufsprovision zurück bekommst + Multi-Zitat Zitieren
#4 20. November 2010 AW: Ebay, Artikelbeschreibung versehentlich falsch Hallo! Danke erstmal für Eure Antworten! Nehmen wir einmal an, Er will nicht zurücktreten und der Preisnachlass den ich gewähren würde ist Ihm zuwenig, wie geht es dann weiter? Bin ich grundsätzlich raus aus der Kiste, dadurch das ich Ihm das Rücktrittsrecht gewähre? "Nachbessern" im Sinne von Farbe runterkratzen fällt aus + Multi-Zitat Zitieren