Großes Problem mit Autokauf(vertrag)

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Vice City, 20. November 2010 .

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  1. 20. November 2010
    Hey..
    ich hab mir letzten Sa ein Auto gekauft, für 4600 Euro, inklusive neuem Tüv. Der Händler meinte, er macht also den Tüv neu.Kaufvertrag wurde auch schon geschrieben.
    Habe auch schon 200 Euro Anzahlung gemacht.
    Im Laufe der Woche habe ich von ihm erfahren, dass das Auto nicht durch den Tüv gekommen ist, weil der Querlenker und die Spurstange ausgetauscht werden soll. Er meinte, er lässt das von einer Werkstatt richten. Nach dem Eintreffen der Ersatzteile wurde beim Einbau laut seiner Aussage festgestellt, dass die Hinterachsaufhängung( angebliche Bmw Krankheit, und der Tüv hats nicht gesehen ) Risse hat und somit nicht verkauft werden kann, da die Reperatur um die 3700 Euro kosten würde. Das hat er mir gesagt,ob das stimmt, weiss ich nicht -.-
    Jedenfalls sagt er, dass er das Auto jetzt verschrotten lassen muss weil pi pa po.
    Ich weiss nicht ob er lügt, vllt ist das blos ne Ausrede, weil der den Querlenker + Spurstange bezahlen muss und er das nicht will. Jedenfalss kotzt mich das SO dermaßen an, ich will Entschädigung. Endlich mal nach 6 Monaten ein Auto gefunden und jetzt so ne !
    Was würdet ihr tun?

    Edit: "Vertrag " sah so aus:
    Leerer Zettel beschriftet mit:
    Bmw 320i E46 für 4600 Euro inkl neuem Tüv + Winterreifen

    Unterschrift + Stempel des Autohauses
     
  2. 20. November 2010
    AW: Großes Problem mit Autokauf(vertrag)

    Hast du denn was unterschrieben? Und hast du erstmal deine 200€ anzahlung wieder zurück?
     
  3. 20. November 2010
    AW: Großes Problem mit Autokauf(vertrag)

    ja die 200 Euro bekomme ich zurück...unterschrieben hab ich nix...also es war kein kaufvertrag den ich unterzeichnet habe.ich hab nur einen "vertrag" bekommen auf dem seine unterschrift war. außerdem gab es einen zeugen, dass wir uns für den kauf geeinigt haben.
     
  4. 20. November 2010
    AW: Großes Problem mit Autokauf(vertrag)

    Hast du Lack gesoffen? Du hast nichts ausgegeben und nichts bekommen. Hört sich gut an. Such dir 'nen anderes Auto. Nur weil jetzt was kaputt ist, an einem Teil, das dir nicht einmal gehört, meinst du, du hättest ein Recht auf Entschädigung? Geh mal raus die Hirnmasse durchlüften. Wetter ist gut.
     
  5. 20. November 2010
    AW: Großes Problem mit Autokauf(vertrag)

    So ein Quatsch..., das Wetter ist gar nicht gut!

    Aber creative hat Recht. Du willst Geld für ein Produkt welches dir nicht mal gehört hat?
    Du sagtest ja das du den KV nicht unterschrieben hast, also war/ist das Auto auch noch im Besitz des Händlers!
     
  6. 20. November 2010
    AW: Großes Problem mit Autokauf(vertrag)

    ich würd mir lieber erstmal Sorgen um 200€ machen, die du wohl noch erst bekommen musst (hoffe ich mal für dich). Außerdem was ist das für ein Autohaus, dass die so einen "Vertrag" gibt?

    Wenn du nichts unterschrieben hast, gehörts dir auch nicht
     
  7. 20. November 2010
    AW: Großes Problem mit Autokauf(vertrag)

    Du kannst weder eine Entschädigung noch sonst irgendetwas verlangen.


    Da du keine "Quittung" für deine 200€ hast würde ich mir darüber erstmal mehr Gedanken machen
     
  8. 20. November 2010
    AW: Großes Problem mit Autokauf(vertrag)

    doch habe eine
     
  9. 20. November 2010
    AW: Großes Problem mit Autokauf(vertrag)

    dann sei froh das du deine 200EUR wieder siehst.der gibt dir keinen penny - was auch berechtigt ist.
     
  10. 20. November 2010
    AW: Großes Problem mit Autokauf(vertrag)

    sag mal welches bj hatte dieser bmw?

    und welcher motor?



    hinterachse kann reisen.. ab mitte 2000 wurden die hinterachsen verbessert..
    allerdings ab 325 bzw 328 können die achsen kaputt gehen.. alels drunter ist meiner meinung nach zuwenig ps, damit da was reisst..

    gruß

    einfach weiter suchen^^
     
  11. 20. November 2010
    AW: Großes Problem mit Autokauf(vertrag)

    bj 99, 320i mit 150 ps und megageilem m paket für schlappe 4000=(sportsitze,teilleder,harman kardon,m fahrwerk,m kit
    150tkm
     
  12. 20. November 2010
    AW: Großes Problem mit Autokauf(vertrag)

    haha! ich hätte nicht gedacht, dass ich das nochmal brauchen würde:

    aber ihr habt einen kaufvertrag nach §433 BGB geschlossen. und wenn man jetzt noch 5,6 andere artikel mit einbezieht (so hauptsächlich §283 BGB) schuldet dir der verkäufer, wenn er nach einigen anderen artikeln §27X nicht zu leisten braucht (was hier wohl zu trifft), schadensersatz.

    wie dieser jetzt hier zu berechnen wäre, müsste dir aber jemand mit echtem fachwissen erklären.

    aber ein anspruch könnte bestehen!

    mfG
     
  13. 20. November 2010
    AW: Großes Problem mit Autokauf(vertrag)

    Mündlicher Kaufvertrag ist gültig und auch bindend.
    Er muss dir normalerweise das Auto geben und die Schäden nachbessern.
    Dazu ist er verpflichtet. Wenn er der Verpflichtung nicht nachkommt bist du Schadensersatzberechtigt.

    Das kann ich dir so grob sagen.
    Ich kann dir trotzdem nur empfehlen dich von nem Anwalt beraten zu lassen.

    Alle anderen Beiträge außer den von Sp4de kannste vergessen.
     
  14. 20. November 2010
    AW: Großes Problem mit Autokauf(vertrag)

    haste rechtschutz dann nimm dir einen anwalt.
    ein anwalt in der freien wildbahn wird dir sowieso 100%-ig sagen dass er gewinnt-
    es ist schade dass du dein traumauto nicht gekriegt hast. der händler hätte vor dem verkaufsgespräch sich davon überzeugen müssen in welchem zustand das auto ist!!
    wenn du das ohne neuen tüv gekauft hättest, dann wärest du jetzt der gelackmeierte.
    arglistige täuschung nennt man das.
    andererseits wenn man sich den stress ersparen will, dann nimmt man die 200 geld und wünscht dem händler die pest an den hals.
    in diesem sinne , glückliche hand bei deiner entscheidung, der olle kyndros
     
  15. 20. November 2010
    AW: Großes Problem mit Autokauf(vertrag)

    Sei froh das er dir das so gesagt hat, der hätte genauso gut sagen können " ich mach den querlenker und die spurstange neu " und dir das mit der HA verschweigen können. Hättest du sicher erst nach nem Jahr gemert, wenn die Gewährleistung nichtmehr gegriffen hätte.
     
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