Sonderziehungsrecht - Seefracht

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von b3sh11, 24. November 2010 .

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  1. 24. November 2010
    Hey Leute,

    kurze Frage zu den Sonderziehungsrechten (=SZR) bei der Seefracht. 1SZR = ca. 1,2 EUR

    In meinem Buch steht der Satz :
    "[...] haftet der Verfrachter für Verlust oder Beschädigung der Güter in jedem Fall höchstens bis zu einem Betrag von 666,67 SZR [...] oder die Einheit oder einen Betrag von 2 SZR für das Kilogramm des Rohgewichts der verlorenen oder beschädigten Güter, je nachdem welcher Betrag höher ist."


    Wenn bei einer Lieferung von beispielsweise 500 Hemden, 50 Hemden (Rechnungswert: 2000 EUR + 20 EUR Verpackungskosten) verloren gehen, berechne ich dann die Kosten, die der Verfrachter zu tragen hat so:

    50 Stck. x 2 SZR = 100 SZR ?


    Oder muss er hier 666,67 SZR zahlen, weil kein Kilogramm angegeben ist und so auch die 2000 EUR etwas mehr abgedeckt werden ?


    Bei den restlichen Transportarten werden ja bei Verlust/Beschädigung der Ware einfach 8,33 bzw. 17 SZR je KG berechnet...




    // edit erledigt

    Danke und Gruß
     
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