Drift auf Video

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von n0u-Final, 28. November 2010 .

Schlagworte:
  1. 28. November 2010
    Hallo RR team,
    Ich bin gestern so gegen 4 uhr in einem Großen kreisverkehr rumgedriftet , bestimmt 5 runden gefahren . Und dummerweise habe ich mitbekommen das die dort video kameras haben ^^ , kann man mir deshalb etwas anhängen wenn die mich mit dem video konfrontiern ?
     
  2. 28. November 2010
    AW: Drift auf Video

    Video beweiß ist kein beweiß.
    Sie können dir quasi garnichts.
    Frage mich warum das sowieso macht dort wo verkehrskam. sind aber nunja.
     
  3. 28. November 2010
    AW: Drift auf Video

    ist es verboten im kreisverkehr mehrere runden zu fahren ? bzw. n bisschen zu driften ?
     
  4. 28. November 2010
    AW: Drift auf Video

    Sag einfach du hast die Kontrolle verloren und hast versuch den wagen wieder zu beherschen das hat halt 5 runden gedauert...
    ;-)

    Und nein es ist nicht veboten mehrer runden im kreis zu fahren kann ja sein das du die ausfahrt verpasst hast
     
  5. 28. November 2010
    AW: Drift auf Video

    Naja, wird schwer das durchzuboxen wenn keine Sau in der Nähe ist (bezüglich "mehrere Runden sinnlos fahren):

    § 30 StVO Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

    (1)Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.




    Bezüglich Drifts könnte man hiermit einen ticken:

    § 30 StVO Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

    (1)Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

    Ist aber beides nix großes:

    "Sie belästigten Andere durch unnützes Hin- und Herfahren mit dem Fahrzeug innerhalb einer geschlossenen Ortschaft." ---> 20 EUR Verwarngeld

    "Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm." ---> 10 EUR Verwarngeld

    Also beides Verwarngeldtatbestände, nix mit Punkte, Kinderkram
     
  6. Video Script

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