#1 28. November 2010 Hallo RR team, Ich bin gestern so gegen 4 uhr in einem Großen kreisverkehr rumgedriftet , bestimmt 5 runden gefahren . Und dummerweise habe ich mitbekommen das die dort video kameras haben ^^ , kann man mir deshalb etwas anhängen wenn die mich mit dem video konfrontiern ? + Multi-Zitat Zitieren
#2 28. November 2010 AW: Drift auf Video Video beweiß ist kein beweiß. Sie können dir quasi garnichts. Frage mich warum das sowieso macht dort wo verkehrskam. sind aber nunja. + Multi-Zitat Zitieren
#3 28. November 2010 AW: Drift auf Video ist es verboten im kreisverkehr mehrere runden zu fahren ? bzw. n bisschen zu driften ? + Multi-Zitat Zitieren
#4 28. November 2010 AW: Drift auf Video Sag einfach du hast die Kontrolle verloren und hast versuch den wagen wieder zu beherschen das hat halt 5 runden gedauert... ;-) Und nein es ist nicht veboten mehrer runden im kreis zu fahren kann ja sein das du die ausfahrt verpasst hast + Multi-Zitat Zitieren
#5 28. November 2010 AW: Drift auf Video Naja, wird schwer das durchzuboxen wenn keine Sau in der Nähe ist (bezüglich "mehrere Runden sinnlos fahren): § 30 StVO Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot (1)Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden. Bezüglich Drifts könnte man hiermit einen ticken: § 30 StVO Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot (1)Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden. Ist aber beides nix großes: "Sie belästigten Andere durch unnützes Hin- und Herfahren mit dem Fahrzeug innerhalb einer geschlossenen Ortschaft." ---> 20 EUR Verwarngeld "Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm." ---> 10 EUR Verwarngeld Also beides Verwarngeldtatbestände, nix mit Punkte, Kinderkram + Multi-Zitat Zitieren