Telekomvertrag fristlos kündigen wegen Umzug?

Dieses Thema im Forum "Netzwerk, Telefon, Internet" wurde erstellt von Dr. Gute Antwort, 4. Dezember 2010 .

  1. 4. Dezember 2010
    Hi Leute,

    weiß jemand, wie es sich mit Telekom Verträgen verhält? Ziehe dieses WE in eine WG, 30km weiter weg, wo ich auch studiere, habe in meiner jetzigen Wohnung aber noch einen laufenden Telefon Vertrag mit DSL und Telefon Flat. Kann ich dieses Vertrag fristlos kündigen oder muss ich warten, bis der Vertrag ausläuft?

    Gruß, Don Kfa
     
  2. 4. Dezember 2010
    AW: Telekomvertrag fristlos kündigen wegen Umzug?

    Offiziell ist ein Umzug kein Kündigungsgrund. Könnte mir nur vorstellen, dass die Telekom da kulanter ist als die anderen Anbieter.
     
  3. 4. Dezember 2010
    AW: Telekomvertrag fristlos kündigen wegen Umzug?

    Glaub ich nicht, die schalten dir deinen Anschluss dann halt neu in der neuen Wohnung. Aus dem Vertrag wirst aber wohl nicht rauskommen, allein schon weil sie dir ja bestimmt nen Modem/Router zur Verfügung gestellt haben usw.

    MfG, SpectrumX!
     
  4. 4. Dezember 2010
    AW: Telekomvertrag fristlos kündigen wegen Umzug?

    richtig. Umzug ist kein Kündigungsgrund.
    Versuche es über die hotline, sei net und freundlich dann kannste vllt eine chance haben. falls nicht, (ich weiß auch nicht wie wichtig der es ist) kannst du dich vllt gegen eine geringere gebühr freikaufen.

    andere antworten wirste hier nicht bekommen, da es bei manchen gemacht wird und bei anderen nicht.

    eine frage wie die gerade drauf sind =)


    viel glück
     
  5. 4. Dezember 2010
    AW: Telekomvertrag fristlos kündigen wegen Umzug?

    Hi,

    sobald du umziehst musst du deinen alten Vertrag mitnehmen (wenn noch Restlaufzeit drauf ist). Ziehest du aber in eine WG oder zu einer anderen Person die schon einen Anschluß hat, dann kannst du vorzeitig aus dem Vertrag raus. Du musst nur von dem Anschlußinhaber die Kundennummer, Telefonnummer mit einer Meldebescheinigung von dir an der neuen Adresse der Telekom vorlegen, dann geht es.
    Wenn du ein Modem von der Telekom hast, dann bestimmt ein gemietetes und das kannst jeder Zeit zurück geben.

    Cu
    Death-Punk
     
  6. 4. Dezember 2010
    AW: Telekomvertrag fristlos kündigen wegen Umzug?

    BGH: Umzug kein Grund für vorzeitige DSL-Kündigung - ComputerBase

    Vielleicht hilft dir das
     
  7. 4. Dezember 2010
    AW: Telekomvertrag fristlos kündigen wegen Umzug?

    Bis November diesen Jahres war dieser Sachverhalt noch sehr umstritten. Jetzt hat der BHG verbraucheunfreundlich entschieden und gesagt, dass dass ein Umzug kein Kündigungsgrund ist. (siehe Link von Darkstar)
     
  8. 4. Dezember 2010
    AW: Telekomvertrag fristlos kündigen wegen Umzug?

    Kündigungsgrund: Nein.

    Wird es trotzdem klappen: Ja, wahrscheinlich auf Kulanzbasis deines Providers.

    Es wäre nur ein Kündigungsgrund wenn du dort hin ziehst, wo dir dein Anbieter diese nicht Leistung erbringen kann. (z.B. bist bei KabelBW und ziehst nach Hamburg)

    Bei geringerer Leistung müsste natürlich der Vertrag "runtergestuft" werden.

    Da dies aber alles anscheinend nicht der Fall ist, musst du auf die oben geschrieben Kulanz hoffen. > Hotline anrufen, freundlich schildern und schauen was fürn Kundenberater du bekommst

    Andere Möglichkeit wäre den "Vertrag" mitnehmen, falls ihr in der WG noch kein Internet etc. habt.
     
  9. 4. Dezember 2010
    AW: Telekomvertrag fristlos kündigen wegen Umzug?


    eben da sagt doch das neue urteil, dass das kein kündigungsgrund ist.
    der provider mit dem du ja einen 24 monate vertrag hat, kann ja nichts dazu dass du in ein gebiet ziehst, in denen sie ihr angebot nicht liefern können, so dass argument der richter.
    Du hast ja für einen Anschluss an einem bestimmten Ort unterschrieben, dass liefern sie dir. wenn du weg ziehst ist es also dein problem. alles andere ist kulanz, wobei die telekom dort mit der kulanteste provider ist.

    das urteil is mMn zu oberflächlich gefällt, aber man muss sich momentan eben danach richten (macht ja keinen sinn den vollen betrag zu zahlen, wenn ich den anschluss nicht nutze, daher sollte man nur einen bestimmten betrag zahlen müssen zb 1/3)
     
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