#2 14. Dezember 2010 AW: vorübergehender Ausstieg aus der KFZ-Versicherung Da musst du zum Straßenverkehrsamt, dein Auto abmelden und im Februar wieder anmelden. Die Haftpflich ist eine Pflichtversicherung und muss laufen, solange ein Fahrzeug angemeldet ist, deswegen geht das nur über eine Abmeldung.
#3 15. Dezember 2010 AW: vorübergehender Ausstieg aus der KFZ-Versicherung jap so siehts aus, stillegung erfolt mit der abmeldung
#4 15. Dezember 2010 AW: vorübergehender Ausstieg aus der KFZ-Versicherung die frage ist ob es sich dann überhaupt lohnt, da das ab- und anmelden auch wieder geld kostet
#5 15. Dezember 2010 AW: vorübergehender Ausstieg aus der KFZ-Versicherung ...eben, das kostet inzwischen auch nicht schlecht Geld. Ich würde eher mal versuchen mit der Versicherung zu reden, sofern keine Direkt-Versicherung. In der Regel dauert die Mahnung mit Fristsetzung auch schon ca. 6 Wochen. Wenn Sie die dir Stundung gewähren musst du nur sicherstellen, dass auch die Deckung weiterhin läuft.