Kostgeld zu hoch?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von pe4nut xD, 16. Dezember 2010 .

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  1. 16. Dezember 2010
    Hallo leute
    ich kenne mich in dem bereich nicht gut aus und wollte mal ein paar sachen nach fragen

    also ich (19) und meine freundin (18) wohnen mehr oder wenieger zusammen bei meiner freundin zu hause bei ihrem alleinerziehendem vater

    da wir beide arbeiten gehen ist es ja kla das wir kost geld zahlen
    aber nun ist die frage was angemessen ist unser tag beginnt morgends um 3 und sind abends um 7 wieder zu hause also fahllen nicht viele zuzüglichen kosten an.
    Der dad meiner fruendin will aber so viel haben das meiner freundin z.b zzg alle abgezogener kosten am ende 40 euro übrieg bleiben die sie für den monat hat
    will keine genauen lohn und abzugsangaben machen aber st lohn beträgt 7,70 euro

    wir bezahlen 150 euro für sein auto mit das wir es mit benutzen aber bekommen es nicht
    bazhlen für mittag essen pro essen 6 euro auch wenn es mal nix gibt reste vom tag davor und meistens gibts dann noch nudeln mit ketchup dosensuppen oda sowas da der dad nicht immer bock hat zum kochen(seit 4 monaten krank geschrieben wegen operationsgründen) und im kühlschrank liegt auch nicht mehr als brot butter und ein paket salami also müssen wir das meist auch noch selber kaufen

    zahlen wir es nicht schmeißt er uns raus und baut das schloss aus ( er ist vollzeitbeschäftiegt und hat ein netto lohn von 2000 euro )

    gut bei mir ist das was anderes er ist nicht verpflichtet mich hier auf zu nehmen und habe auch ein elternhaus zu dem ich gehen kann aber das ist auch nicht meine frage sondern meine frage ist es

    ist das rechtens was der dad meiner freundin macht mit ihr oda kann man da irgend wie vor gehen und auf was kann man zurück greifen

    darf er sie raus schmeißen wenn sie nix bezahlen würde oda wenieger bezahlen würde oda wie lauft das genau hab schon mal gegoogelt aber bin nur auf sachen gestoßen die nicht auf diese sachen zu treffen

    bw sind für gute hilfe dabei mfg
     
  2. 16. Dezember 2010
    AW: kostgeld?!

    Um welchen Betrag handelt es sich denn insgesamt welches ihr bezahlt??
    Rechne mal alles aus damit man einen überblick hat wieviel ihr bezahlt, bzw. lese ich es nicht deutig raus aus deinem text.

    Und ihr bezahlt das Auto für 150€ im Monat und er lässt euch damit nicht fahren?
     
  3. 16. Dezember 2010
    AW: kostgeld?!

    Okay, da stellen sich mir persönlich jetzt wirklich ein paar Fragen.

    Versteht deine Freundin sich nicht so gut mit ihrem Vater?
    Ich meine Kostgeld ist ehrlich gesagt vollkommen ok.
    Wenn ihr euch schon keine eigene Wohnung leisten könnt und bei ihm wohnt und seine Bedingungen akzeptiert habt, dann ist das jetzt auch euer Problem.
    Wenn deine Freundin doch gut mit ihrem Dad klar kommt, wieso redet sie nicht mal ganz in Ruhe mit ihm?
    Sie geht einfach mal abends mit ihm alleine weg (oder falls das operationstechnisch eben nicht geht, bleibt sie mit ihm alleine in der Wohnung während du dich mal ne Weile rar machst) und versucht mal einen neuen Tarif auszuhandeln.
    Da du ja keine Angaben über euren Verdienst machen möchtest kann man nicht unbedingt beurteilen ob die 40EUR von deiner Freundin viel sind oder nicht.
    Weil dein "Restgeld" zählt da ja auch noch zu und wenn ihr gemeinsam 120EUR oder mehr im Monat übrig habt für "einfach so", dann ist das tatsächlich immer noch mehr als manch anderer Auszubildender / Student hat!
    Und da weiß ich wovon ich rede!

    Nun, natürlich könnt ihr auch rechtliche Schritte bei ihrem Vater androhen, nur mal ganz ehrlich, wollt ihr das wirklich?
    Ich meine niemand zwingt euch bei dem alten Herrn zu wohnen.
    Und das kann Familie schon ganz schön kaputt machen.
    Und deine Freundin will sicher in der Ausbildung keinen seelischen Stress wegen Familienfehde.

    Dann überlegt lieber ob ihr Wohngeld/Bafög beantragen könnt und euch nicht doch was eigenes kleines sucht.
    6EUR pro Mahlzeit pro Person finde ich schon ein wenig unverschämt wenn es dann nicht mal immer was gibt oder nicht mal was vernünftiges.
    Andererseits, was wollt ihr machen? Ihr habt das ja zu Beginn so akzeptiert...
    Allerdings könnte man da auch einen Kompromiss aushandeln.
    Das Essen kauft ihr selber und kocht auch selber mal, dafür zahlt ihr halt nur noch Geld fürs wohnen...
    Also dass er euch das Essensgeld nicht mehr abzieht, weil ihr das selber kauft und kocht. Dann wäre es aber nur fair, wenn der Vater da was zu gibt, da ihr ihm ja Essen mitkauft und kocht. Aber dann zahlt ihr zumindestens nur noch für Essen was auch wirklich auf den Tisch kommt.

    So und zu dem Auto, naja.
    Wenn ihr dafür zahlt es aber nicht nutzt ist das eure eigene Schuld.
    Wenn er euch aber gar nicht erst ran lässt, dann fragt ihn doch mal warum ihr dann dafür zahlen MÜSST. Und ob es nicht praktischer wäre ihm einfach immer 10-20EUR zu geben für jede Fahrt die ihr macht...
    Kommt euch vielleicht sogar billiger...

    Mehr fällt mir jetzt auch nicht ein.
    Aber aggressiven RambaZamba da zu machen, halte ich für keine gute Idee.
    Auch wenn er euch unfair behandelt, von Familienkrach habt ihr im Endeffekt auch nicht mehr... Nacher geht das ganz nach hinten los und du siehst dann keinen von beiden wieder....

    Also lass deine Freundin mal mit ihrem Paps reden.
    Handelt neue "Tarife" aus oder beantragt Wohngeld/Bafög und sucht euch was kleines eigenes.

    Viel Erfolg!
     
  4. 16. Dezember 2010
    AW: kostgeld?!

    da ihr ja eh quasi alles elber bezahlt, könnt ihr euch von der kohle einfach ne kleine billige wohnung mieten. n auto braucht ihr ja eh nicht. oder "zieht" zu deinen eltern?
     
  5. 16. Dezember 2010
    AW: kostgeld?!

    Würde ich auch sagen. Wenn ihr euch einig seid, und beide berufstätig, spricht doch nichts dagegen eigenständig auf den Füßen zu stehen. Ich meine nichts gegen Familiensinn, aber deine Schilderung lässt eher auf Einseitigkeit schließen.(wobei man nur urteilen kann, wenn man die andere Seite auch gehört hat)

    Mitunter kommt ihr vielleicht sogar dann günstiger weg, vor allem aber lebenswerter. Es bringt nichts gegen etwas vorgehen zu wollen, was in der Natur oder Umständen des einzelnen liegt, und nicht direkt beeinflussbar ist. Es macht mehr Sinn, einsichtig für sich eine bessere Alternative zu suchen. Schließlich müsst ihr ja deswegen nicht gleich heiraten...

    Wobei man rechtlich gesehen anmerken muss, dass ihr im Sinne des Gesetzes volljährig, damit auch rechtsfähig seid. Er muss nichts, und ihr auch nicht. Wenn seine Tochter mit der Schulbildung weitermacht geht die Elternpflicht finanziell bis zum 24. Lebensjahr.
     
  6. 16. Dezember 2010
    AW: kostgeld?!

    jugendamt d

    ... ersetz Düsseldorf mit deiner Stadt oder auch nicht - ruf beim Jugendamt an und erkundige dich dort.

    Wir können hier viele Thesen aufstellen ... das Jugendamt wird dir garantiert weiterhelfen.
     
  7. 16. Dezember 2010
    AW: kostgeld?!

    also meine omi vermietet in russland ein zimmer in ihrer wohnung (ist so üblich). Normalerweise dürfen die Mieter des zimmers nichts mitbenutzen,außer das Klo. Deshalb msüsen die auch eigntl ne eigene Herdplatte kaufen fürs Zimmer usw.
    Aber meine Oma machts so, dass sie dann die Küche mitbenutzen dürfen wenn sie sauber machen usw.

    Ihr könnt es doch so machen, dass ihr iwie kA.. 400EUR im Monat bezahlt als Miete sozusagen. Und wg dem Essen usw kauft ihr einfach 1x in der Woche oder im Monat ein und macht euch selbst essen... und sagt dass ihr fürs Auto net so viel bezahlen wollt, weil ihr das nie benutzt. Vorallem find ich 150EUR vieeeel zu viel oO Einmal volltanken kostet doch 60EUR oder irre ich mich? Und das reicht doch dann auch fürn Monat.

    Wenn der vater euch echt so ausbeutet ist das volld er ******* Zieht dann lieber zusammen in eine eigene Wohnung
     
  8. 16. Dezember 2010
    AW: kostgeld?!

    Gut, dann hat sich die Sache mit Familienfehde vermeiden auch erledigt.
    Ein Fall fürs Jugendamt, ganz klar!
    Und bei deiner Familie könnt ihr nicht erst mal unterkommen?
     
  9. 16. Dezember 2010
    AW: Kostgeld zu hoch?

    Wieso immer Jugendamt, die sind doch beide Volljährig?

    Ich würde sofort zum Amt für Vermeidung von Obdachlosigkeit gehen, und die Lage schildern. Ich weiß zwar nicht wie lange ihr schon zusammen seid, aber das werden die nachgewiesen haben wollen. Letztendlich bekommt ihr zumindest wahrscheinlich sofort eine Notunterkunft. Das wird nicht feudal sein, aber ich denke auch nicht schlechter als gehabt. Auf jeden Fall ein Startbrett mit amtlicher Hilfe, und die kann je nach Lage was Wert sein.

    Aber das sind alles Gedanken beruhend auf Annahmen von mir. Du müsstest einfach mehr Info geben, um echte, vor allem richtige Hilfe zu bekommen. Z.B. hat jede Gemeinde u.U. eine andere Möglichkeit oder Auffassung vom ganzen.
     
  10. 16. Dezember 2010
    AW: Kostgeld zu hoch?

    Auch jungen Volljährigen stehen gemäß § 41 SGB VIII noch Hilfen durch die Jugendhilfeträge zu.

    Und das ist immer noch besser als Obdachlosen Asyl

    Und ganz nebenbei, ich hab mit 23 auch noch Bafög bekommen und Wohngeld stand mir theoretisch auch zu. Bloß bei mir wars damals ENTWEDER Wohngeld, ODER Bafög.

    Spoiler
    Sinn des § 41 SGB VIII ist eine von der Hilfe zur Erziehung losgelöste eigenständige Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung i.S.d. Hilfe zur eigenverantwortlichen Lebensführung für junge Volljährige. Dem jungen Volljährigen soll der Übergang in die Selbständigkeit erleichtert werden.

    Anspruchsberechtigte für die Leistungen nach § 41 SGB VIII sind nicht mehr die Eltern, sondern die jungen Volljährigen selbst, die diesen Anspruch ggf. einklagen müssen.

    Bei der Volljährigenhilfe nach § 41 SGB VIII handelt es sich nicht mehr um eine Hilfe zur Erziehung, sondern um einen andersgearteten, selbständigen Anspruch des jungen Volljährigen. Die Hilfe erfolgt aber gemäß § 41 Abs. 2 SGB VIII entsprechend der Hilfen zur Erziehung. Gegen den Willen des jungen Volljährigen ist eine Hilfegewährung nicht möglich.

    Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich die jungen Volljährigen, also diejenigen, die das 18., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Der junge Mensch, der das 27. Lebensjahr vollendet hat, kann keine Hilfe mehr nach erhalten. § 41 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz SGB VIII begrenzt jedoch im Regelfall die Gewährung der Hilfe auf junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, kann aber in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus fortgesetzt werden.

    Aufgrund der Eigenständigkeit des Anspruchs knüpft die Gewährung der Volljährigkeitshilfe nicht an einen wie auch immer gearteten Erziehungsbedarf an. Notwendig, aber auch ausreichend als Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.
     
  11. 16. Dezember 2010
    AW: Kostgeld zu hoch?

    Ja da ist schon richtig, aber aus welcher rechtlichen Veranlassung, und was kommt hinten raus?

    Mit meinem Ansatz meinte ich auch nicht Obdachlosenasyl, Gott bewahre ;( . Das wäre die Alternative zu "unter der Brücke".

    Das Amt für Vermeidung von Obdachlosigkeit übernimmt bis zu einer gewissen Grenze Mietschulden aus der Vergangenheit, sichert künftige Mietzinsen falls nicht vom Mieter derzeit in voller Höhe absicherbar, vor allem aber bei der richtigen Einstufung als Notfall beim Wohnungsamt maßgebend. Unter anderem. Sofern man natürlich einen Antrag auf Sozialwohnung stellte, was die beiden ja bald als möglich machen sollten. Da gibt es auch Wege, die Ihre Lage Berücksichtigen. Das werden die Ämter nach Lage mitteilen.

    Aber Vorsicht, nicht zu blauäugig den Ämtern vertrauen, das Sozialwesen ist je nach Region auch gerne mal Feind oder gar Verschleierer, um zutreffendere und genauere Bezeichnungen zu vermeiden.
     
  12. 16. Dezember 2010
    AW: Kostgeld zu hoch?

    Da deine Freundin u25 ist und vom Gehalt her nicht allzuhoch liegt bezieht ihr Vater sogar noch die obligatorischen 150€ Kindergeld jeden Monat... also ca 1.700/ Jahr!

    Richtig guter Geschäftsmann
     
  13. 16. Dezember 2010
    AW: Kostgeld zu hoch?

    Sry aber dann find ich deine Aussage mehr als Fragwürdig...

    Du sagst deine Freundin hatte nen Netto Lohn von 650 euro und sie muss alles abgeben das Sie im endeffekt nurnoch 40 Euro hat?
    Sollte das wirklich stimmen, seid ihr beide nich sehr Helle.. sorry aber das wären 610 für den alten. Dann sollst wohl noch du zahlen?

    Also entweder seid ihr nich Helle oder die hälfte is davon gelogen. Wenn Sie angeblich 610 euro abdrücken muss, wieso mietet man sich dafür nich ne eigene Wohnung? Unterstützung zur Einrichtung gibts genug.

    610... soviel kostet bei uns nich ma ne bezahlbare 3 Zimmer Wohnung und ich wohl in nem Vorort der nich gerade günstig is

    Was ihr da machen könnt? Nix außer ausziehen oder nix mehr Zahlen.
    Wenn Ihr beide in ner Ausbildung oder nen normalen Arbeitsvertrag habt, könnt ihr net einfach "so" rausgeschmissen werden. Außerdem gibts genug Privatvermieter die Wohnungen vermieten.
     
  14. 16. Dezember 2010
    AW: Kostgeld zu hoch?

    Deine Freundin verdient in nem Monat 650 und hat dann zum "Leben" nur noch 40 EUR

    da stimmt irgentwas nicht^^

    400 / 2 = 200

    Sprich 200 EUR Miete pro person!
    (eigtl. auch schon zu viel aber ok kann man damit leben wenns passt)

    so dann hat sie immer noch 450 zum "Leben"

    6 EUR Pro Essen für euch 2 jetzt mal ganz im Ernst kocht euch doch selbst was

    täglich 6EUR das sind mal 30*6= 180 für eine Person NUR ESSEN IM MONAT HALLLOOOOO???? und dann noch Ketchup mit nudeln --> sehr delikat!

    2 Tiefkühlpizzen = ~5EUR TOP MARKEN Produkte
    Ne Suppe= ~1-2EUR
    Miracoli spaghetti = ~2,50EUR
    .....

    und das mit dem auto 150/2 = 75

    dann hat sie immer noch 375 EUR zum Leben sagen wir dann so 200-300 wenn alle Rechnungen abbezahlt sind!


    die Frage ist was verdienst du????

    // FAZIT:

    -JA zu hohe kosten
    -ne andere Wohnung suchen oder sich mit dem Typ auf Kompromisse einigen was weiß ich auto+Wohnung 500EUR oder so und essen macht ihr euch selbst!

    --> ihm sagen könnt ihr euch nicht leisten!

    und ich denke mal er wird drauf eingehen weil er nie im Leben so viel geld später dann wieder bekommt!
     
  15. 16. Dezember 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Kostgeld zu hoch?

    Fassen wir zusammen:
    - ihr arbeitet beide von 3Uhr bis 19Uhr (also 16h am Tag, na alles klar)
    - deine Freundin verdient 650€, bei 7.70€ pro Stunde kommt man da aber nicht auf 16h pro Tag
    - sie zahlt 610€ an Vadda und DAZU noch x€ von dir (na klar)
    - ihr zahlt jeweils 75€ für ein Auto, was ihr nicht benutzt (hehe)
    - zufällig genau heute wurdet ihr rausgeschmissen

    Da fällt mir nur eins zu ein:
    trollface.jpg
    {img-src: //img440.imageshack.us/img440/959/trollface.jpg}
     
  16. 16. Dezember 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Kostgeld zu hoch?

    *made my evening*

    damit kein spam. was ist das eigtl. für ein Vater der von seiner Tochter so viel geld verlangt?
     
  17. 16. Dezember 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Kostgeld zu hoch?

    das dachte ich mir auch...
    deine story klingt mehr nach RTLII. Meinst du das ernst?
    Wenn deine Freundin wirklich 6€ für Pasta mit Ketchup zahlt is sie wirklich nicht helle....
    Entweder du verarscht uns oder es stimmt. Dann geh zum Jugendamt
     
  18. 16. Dezember 2010
    AW: Kostgeld zu hoch?

    AHA! 3h Anfahrt zur Arbeit.

    Alter was willst du uns bitte erzählen? 10h pro Tag und dann kommt ihr (oder halt deine Freundin) am Ende auf 650€ (jaja schon klar Steuern und so, trotzdem), oder sogar noch weniger weil die Zeitfirma ja "versucht abzuziehen"? Ich lolierte sehr.
     
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