Zivi: Welche Begründung zur Kostenerstattung für VHS Chinesisch Kurs ?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Proco, 21. Dezember 2010 .

  1. 21. Dezember 2010
    Hallo Leute,

    ich würde gerne von den mir zur Verfügung stehenden berufsfördernden Mitteln einen Chinesisch Kurs machen (ca. 140€).
    Wenn man sich die Kosten dann erstatten lassen möchte, muss man das ja meistens begründen... Was meint ihr ist eine gute Begründung damit der Antrag durch geht ?

    Das beste was mir bislang eingefallen ist: Ich möchte BWL studieren und anschließend den Master "Emerging Markets" studieren und da der Chinesisch Markt momentan ungemein boomt würde ich gerne Chinesisch sprechen können.
     
  2. 21. Dezember 2010
    AW: Zivi: Welche Begründung zur Kostenerstattung für VHS Chinesisch Kurs ?

    Dann schreib das doch so, dass du in deinem zukünftigen Studienfach und Beruf sehr von Chineskenntnissen profitieren wirst bzw. du diese brauchst ?
     
  3. 21. Dezember 2010
    AW: Zivi: Welche Begründung zur Kostenerstattung für VHS Chinesisch Kurs ?

    Uns wurde bei dieser Belehrung gesagt, dass man Sprachkurse grundsätzlich finanziert bekommt...die braucht man also nicht begründen, weil die Vorteile ja auf der Hand liegen. Red doch mal mit dem Zivibetreuer von deiner Stelle.

    Ich hab mir damals 650EUR für den Hängerschein dazubekommen, weil ich gesagt habe, dass ich später ne Stelle bei ner Firma bekomme und dafür den Hängerschein brauche. Musste dafür nur ne Bestätigung von der Firma schreiben lassen.
     
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