Gemeinde verklagen wegen Eis?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Mythos, 22. Dezember 2010 .

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  1. 22. Dezember 2010
    Servus,

    ich hab mal eine Frage:
    X ist heute in der Früh in richtung Bushaltestelle gegangen (ca 400m von zuhause), auf dem Weg ist X auf ner größeren Eisfläche ausgerutscht und auf den Allerwertesten geflogen und sein Handgelenk hat es auch leicht erwischt (leicht geprellt).
    Leider kommen die Winterräumdienste der Gemeinde sehr spät am Abend in X's Siedlung, erst so gegen 20 Uhr und räumen den Schnee weg, wenn kein Neuschnee kommt, fähr bei ihnen nichts durch.

    Also nun zu meiner Frage:
    Könnte X die Gemeinde verklagen, wenn er sich z.B. den Arm gebrochen hätte aufgrund des Glatteises?

    Dies soll keine Rechtsberatung sein, aber ich würde nur gerne wissen, ob sowas möglich wäre, weil zum Teil ist ja der anliegende Grundstücksbesitzer verantwortlich, ob gestreut ist oder nicht.

    Wäre dankbar wenn ihr mich aufklären könntet.

    Grüße,
    Mythos
     
  2. 22. Dezember 2010
    AW: Gemeinde verklagen wegen Eis?

    Ja, wie du schon gesagt hast, der gründstückbesitzer ist dafür zuständig! wenn, dann müsstest du schon ihn verklagen!
     
  3. 22. Dezember 2010
    AW: Gemeinde verklagen wegen Eis?

    Ist aber ein wenig kompliziert, weil es war im Eck der Siedlung und da ist ein kleiner Weg zu einem Feldweg, über den man über die andere Siedlung zur Bushalte kommt.
    Und in dem Eck sind die 2 Grundstücke aber ein wenig von der glatten Stelle entfernt. (ca 5m)

    Und sonst hat da die Gemeinde nicht eine Verpflichtung dass sie für sichere Straßen sorgt?
     
  4. 22. Dezember 2010
    AW: Gemeinde verklagen wegen Eis?

    Dir ist aber auch klar das die stadt immo garnicht mehr mit dem räumen hinter her kommen
    Priorität ist
    Erst autobahn/hauptstraßen
    dann seitenstraßen und dann zu schluss die kleinen nebengassen und fußwege.
    Viele gemeinden haben kein salz mehr. bei uns werden einige straßen nur noch glatt geräumt und dann ein bisschen spöit drauf gemacht.
     
  5. 22. Dezember 2010
    AW: Gemeinde verklagen wegen Eis?

    Ja du kannst die Gemeinde verklagen, wenn sie Ihre Streupflicht nicht nachgegangen sind. Müsstest aber herrausfinden ob es wirklich der Stadt gehört oder die Busfahrgesellschaft für den Abschnitt verantwortlich ist, wenn dort eine Haltestelle ist.

    Am besten aber einen Anwalt fragen
     
  6. 22. Dezember 2010
    AW: Gemeinde verklagen wegen Eis?

    Die haben nur bis zu bestimmten uhrzeiten Räumpflicht, zumindest ist das bei uns so.
    Bis 22 Uhr werden die Hauptstraßen freigehalten, bis 20 Uhr die Nebenstraßen, am Wochenende rückt das Ganze nach vorne. Außerdem herrscht Salzmangel bei uns. Aber beschwer dich halt.
     
  7. 22. Dezember 2010
    AW: Gemeinde verklagen wegen Eis?

    1. wegen ner geprellten Hand so einen aufstand zu machen ist echt pussyhaft.

    2. ne komune derzeit dafür zu verklagen ist ultra lächerlich. da wirst du auch vor gericht kein recht bekommen

    3. was würde dir ne klage bringen? nix. du bekommst kein schmerzgeld. im "besten" fall wird die Gemeinde abgemahnt. Was hast du davon? Du bist der Dorf/Stadtarsch.


    Die Gemeinden müssen auch nur eingeschränkt Winderdienst leisten. Das heißt nicht, dass nirgends mehr Schnee liegen darf.

    Meiner Meinung nach solltest du mit den Fingern langsam in die Hose fahren und deine Eier suchen.
     
  8. 22. Dezember 2010
    AW: Gemeinde verklagen wegen Eis?

    Wegen einem eventuell leicht angeprellten Handgelenk die Gemeinde anzuzeigen...naja wers braucht..."der Fall" wird nichtmal vor Gericht enden...du kriegst höchstens nen Entschuldigungsschreiben oder sowas, mehr nicht

    nemesis hat da schon Recht. Die haben andere Prioritäten, wie z.B. Autobahnen und Bundesstraßen. Finde ich auch vollkommen korrekt. Auf was für Straßen man teilweise fahren muss ist echt heftig.
    Da kann man froh sein, dass die wenigstens den Schnee wegräumen und mit Splitt streuen.

    Wenn da jetzt son Lümmel wie du aufn ***** fällt juckt wirklich niemanden.
     
  9. 22. Dezember 2010
    AW: Gemeinde verklagen wegen Eis?

    ich antworte darauf mit einem klaren und eindeutigen:

    es kommt darauf an...

    die streu- bzw. räumpflicht ist in DE nicht einheitlich geregelt. im grunde genommen kann jede gemeinde eigene verordnungen erlassen.
     
  10. 22. Dezember 2010
    AW: Gemeinde verklagen wegen Eis?

    lass es lieber.
    macht dir nur einen schlechten ruf und im moment ist es sowieso zu chaotisch auf der straße. streusalz gibt es sowieso keins mehr .....
    is besser so.
    gib dich mit deiner kleinen prellung zufrieden weil wegen kleinigkeiten anzeigen, finde ich etwas übertrieben.
    es ist winter leute ! meiner meinung nach muss man damit rechnen auf die schnauze zu fallen und solange du keine ernsthafteren verletzungen hast, lass es bleiben.
     
  11. 22. Dezember 2010
    AW: Gemeinde verklagen wegen Eis?

    Genau, und was kann die stadt dafür bzw die gemeinde, wenn auf 5 metern eis ist? dein kumpel das nicht sieht, und ausrutscht.....

    Jedem sollte klar sein das es zur zeit glatt ist.
    Ich geh ja auch nicht ins schwimmbad und beklage mich warum ich nass wurde
     
  12. 22. Dezember 2010
    AW: Gemeinde verklagen wegen Eis?

    jop..die leute mit eigenen grundstücken gehn nicht umsonst schnee wegschaufeln ^^
    aber naja je nachdem wie sehr er sich wehgetan hat lohnt es sich oder eben nicht. bei ner prellung würd ich nicht anzeigen. im letzten jahr bin ich auch einmal voll auf meine knie geflogen und hatte da nen fetten blauen fleck ^^ hab aber nichts weiter gemacht als darüber zu lachen xD
     
  13. 23. Dezember 2010
    AW: Gemeinde verklagen wegen Eis?

    der besitzer des grundstücks muss für die schäden aufkommen und wenn es auf nem öffentlichen gelände passiert ist muss die stadt dafür aufkommen ganz einfach!
    deswegen bezahlen wir auf der arbeit gebühren damit wir nen winterdienst haben

    kalli.hes
     
  14. 23. Dezember 2010
    AW: Gemeinde verklagen wegen Eis?

    @tarmoisaki, killerburns und manzel: eigentlich wollte ich ja hier nur lesen, weil es mich auch interessiert, für den hypothetischen fall, dass einem selbst mal sowas passiert und man sich auf einer öffentlichen straße was bricht, aber ihr habt echt den vogel abgeschossen.

    wieso sollte man sich nicht beklagen dürfen? wir zahlen schließlich steuern für u.a. solche sachen. und trotzdem sind bei uns in der stadt auch teilweise hauptstraßen bis zum späten nachmittag noch nicht geräumt. nach dem chaos im letzten jahr hätten die gemeinden und städte einfach mal dazu lernen müssen. das prioritäten gesetzt werden müssen ist klar, aber nach ein paar tagen könnte man doch auch mal die "größere" nebenstraßen räumen.

    und zu dem thema "lächerlich" und "schlechten ruf machen": die stadt wird sich sicherlich an euch erinnern und euch immer wieder ungerechtfertigte strafzettel verpassen, weil ihr ja einen schlechten ruf habt. oder ihr müsst bei behördengängen extra lange warten....
    und außerdem ist es nicht lächerlich für sein recht zu klagen, denn wenn das mal mehr leute machen würden, würde das auch in allen anderen belangen etwas bewirken, nicht nur bei der räum- und streuangelegenheit.
     
  15. 23. Dezember 2010
    AW: Gemeinde verklagen wegen Eis?

    das "kleine" seitenstraßen nicht geräumt werden verstehe ich gut. wäre ja auch zu schön, wenn sie bei jedem auto die seitenspiegel abreißen oder den schnee vor die autotür schieben xD

    anstelle die gemeinde anzuzeigen solltest du dir ein herz fassen und an der gefährlichen stelle das eis entfernen. dann gehörst du nämlich einer minderheit an, die nicht nur an sich selber und ihr recht denkt, sondern auch an andere denkt und diese davor schützt.
    so produzierst du oder dein freund keinen bürokratischen sinnlosen müll und rettest menschen leben! kannst noch ein schild hinstellen: geräumt von: oberst werner
    dann kriegste auch noch die anerkennung der leute und der gemeinde

    sorry, musste sein -> b2t:
    wie schon oft erwähnt: herausfinden, wer dafür zuständig ist, und entsprechend die anzeige verfassen. das du erfolg haben wirst, kann ich nicht garantieren.
    wahrscheinlich hageln eh gerade wieder 1mio beschwerden rein, sodass sie eh wieder überlasstet sind. anstelle von wichtigen themen müssen sie sich mit sowas befassen.
    eine frage hätte ich da noch. wie sieht es da mit der beweispflicht aus?
    kannst ja überall hingefallen sein^^

    ---

    ich weiß zwar nicht, wie es sich hier einige vorstellen. aber jede straße rund um die uhr vom schnee zu befreien Oo da müssten die steuern ja locker um 25% angehoben werden, um das zu realisieren. für jeden quadratmeter ein mann mit schaufel, salz, streuzeug.
    ja, dass wäre doch was! oder beheizte straßen.

    Mfg Schmidt!
     
  16. 23. Dezember 2010
    AW: Gemeinde verklagen wegen Eis?

    Also ich weiß nicht, warum einige meinen, dass ich die Gemeinde verklagen will, weil ich mir die Hand geprellt hab. Ich hab mich da nur aufgeregt und war froh, dass nichts schlimmeres war. Wenn ich mir was gebrochen hätte (siehe Frage, nicht was wirklich war!), dann wäre ja irgendwer verantwortlich und genau deshalb hab ich gefragt. Und @taromisaki: Es ist nicht pussyhaft, vor allem hab ich hier nicht rumgeheult wegen der geprellten Hand, natürlich is es , weil ich z.B. vom Sportunterricht befreit werden müsste, aber wie gesagt, ich hab nur gefragt, ob man die Gemeinde verklagen könnte, wenn ich mir was gebrochen hätte, oder die Grundstücksbesitzer dann dafür grade stehen müssen.

    Ansonsten danke für die Antworten.

    Grüße
    Mythos

    *closed*
     
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