Unternehmergesellschaft

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Blackb!rd, 28. Dezember 2010 .

  1. 28. Dezember 2010
    Hey Leute,

    ich führe derzeit nebenbei ein kleines Gewerbe was sich mit Softwareentwicklung beschäftigt. Da ich im Laufe der Zeit immer mehr Geschäftskunden gewinnen konnte, die meine Software in wichtigen Bereichen einsetzen, steigt für mich das private Risiko und wird mir langsam etwas zu heiß.

    Daher plane ich meine Firma in eine UG umzuwandeln.

    Ich habe schon einige Informationen dazu gelesen, unter anderme auch die Pflicht-Kennzzeichnung "UG (haftungsbeschränkt)"
    Da ich nirgends eine genaue Definition gefunden habe, wann ich diese Ergänzung anwenden muss, frage ich euch mal, ob jemand damit Erfahrung hat?

    Muss ich zB auch in Werbe-Blättern und auf Visitenkarten diese Kennzeichnung einbringen? Oder gehört soetwas zB nur in die Fußzeile von Dokumenten/Rechnungen und auf die Impressum-Seite meiner Webseite?

    Welche Alternative hätte ich sonst um mein privates Haftungsrisiko zu minimieren? Das Geld für eine GmbH hat ja nicht jeder unterm Kopfkissen liegen


    Gruß Blackbird89
     
  2. 28. Dezember 2010
    AW: Unternehmergesellschaft

    Du musst den Namenszusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" verwenden. Lt. Definition trifft das auf den Geschäftsverkehr zu. Also auf jeden Fall Schriftverkehr, Rechnungen und imho auch Flyer & Visitenkarten (wobei ich mir bei letzten beiden nicht 100% sicher bin). Im Impressum auf jeden Fall.

    Denk auf jeden Fall daran das du Rückstellungen in Höhe von 25% des Gewinns bilden musst, bis ein Stammkapital von 25.000EUR (Mindestkapital GmbH) erreicht ist. Dann kannst du auch theoretisch zur GmbH umfirmieren (wobei das real erst bei mehr als 25.000 Sinn macht).


    Limited wäre eine Alternative. Allerdings wird eine Limited häufig als unseriös verstanden. Allerdings geht es der UG nicht viel besser. Dafür ist die UG bei Eintragung etwas günstiger (allerdings reden wir hier nicht unter Unsummen an Differenz) und du sparst dir die "Zwangsrücklage".

    Eine Produkthaftpflicht wäre ohnehin zu empfehlen (was das jetzt bei Software kostet k.A.). Da auch eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform dich nicht in allen Fällen vor Produkthaftung schützt.

    Ich würde sagen lass dich anständig beraten. Lieber jetzt ein paar EUR mehr investieren anstatt ordentlich auf die zu fallen. Das Board ist nicht unbedingt der geeignetste Platz dafür

    Edit: Versehentlich bedankt
     
  3. 28. Dezember 2010
    AW: Unternehmergesellschaft

    Hatte ich eh vor, wollte nur erstmal Feedbacks von Geschäftsleuten hier ausm Forum sammeln.

    Außerdem habe ich noch kein Plan wo ich mich beraten lassen soll^^


    Gruß Blackbird89
     
  4. 28. Dezember 2010
    AW: Unternehmergesellschaft

    Anwalt oder Steuerberater. Alternativ ginge auch ein Unternehmensberater. Von denen kann man halten was man möchte. Ich pers. halte von dieser Zunft wenig (wobei man natürlich nicht alle über einen Kamm scheren kann).

    Mit das Wichtigste habe ich gestern noch vergessen:
    UG = Kapitalgesellschaft = Buchführungspflicht (doppelte Buchführung, Bilanz)
    Das nur als Info. Mitunter ein erheblicher Aufwand und nichts was man mal beiläufig lernt.
     
  5. 28. Dezember 2010
    AW: Unternehmergesellschaft

    also, wenn du keine risikoreichen Geschäfte tätigst, brauchst du nicht den Schutzschirm einer haftungsbeschränkenden Kapitalgesellschaft.

    Zusätzlich bringen die angesprochenen Verpflichtungen (die sich im übrigen nur marginal von denen einer GmbH unterscheiden) eine Menge Arbeit mit sich, und wenn man das Fachwissen -wie in deinem Fall- nicht hat, muss man sich es KAUFEN, was wiederum kostet.

    Weitere Nachteile sind die deutlich schlechtere Bonität - also Kreditwürdigkeit - der juristischen Person und die Pflicht zur Gewinnthesaurierung, also der Ansparung der Mindestkapitalanforderung in Höhe von 25000 Euro. Außerdem kostet die notarielle Gründung und die handelsregistrielle Eintragung einer juristischen Person auch nicht unbedingt wenig Geld (mindestens grob vierstellig).

    Also, wenn du nicht unbedingt MUSST, lass die Finger von der Kapitalgesellschaft.
     
  6. Video Script

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