#1 14. Januar 2011 So folgende Situation: Die Parkplatzsituation an unserer Schule ist ziemlich bescheiden. Da man mindestens ne halbe Stunde vor Unterrichtsbeginn da sein muss, um einen Parkplatz zu bekommen, parke ich des Öfteren auf dem "Lehrerparkplatz". Der sogannante Lehrerparkplatz wird von selbigen als Behinderten/Versehrtenparkplatz bezeichnet. Als ich vor ca nem halben Jahr dort beim Parken erwischt wurde, meinte ein Lehrer (der einzige, der augenscheinlich körperlich behindert ist und auf diesem Parkplatz parkt), dass ich Hausfriedensbruch begehe, da es ein Privatgelände ist und er mich beim nächsten Mal abschleppen lässt. So jetzt wurde ich heute wieder erwischt, diesmal vom Hausmeister, der mein Kennzeichen und Namen notiert hat. Wurde zum Schulleiter geschickt, der mir recht freundlich sagte, das die Schule ein öffentliches Gebäude ist und somit sie rechtlich gesehen Behindertenparkplatze zur Verfügung haben müssen. Die Schule zählt zwar als öffentliches Gebäude, doch inwiefern haben Lehrer dort Sonderrechte auf einem Versehrtenparkplatz zu parken, die ich nicht habe? Was passiert wenn ich abgeschleppt werden würde, wäre es für die genauso leicht an die Abschleppkosten, wie wenn ich auf der Straße abgeschleppt werde? Bitte nur sinnvolle Kommentare Bw geht für gute Kommis klar Gruß:] + Multi-Zitat Zitieren
#2 14. Januar 2011 AW: Lehrerparkplatz, Rechte? Bei mir ist eine ähnliche Situation. Nur das es bei uns durch ein Schild gekennzeichnet ist "Privatgelände, Parken nur für Lehrer erlaubt". Haben schon paar probiert da zu parken und wurden abgeschleppt. Privatgelände = Kein Zutritt ohne Erlaubnis, daher dann auch Hausfriedensbruch + Multi-Zitat Zitieren
#3 14. Januar 2011 AW: Lehrerparkplatz, Rechte? Der Rektor hat das Recht zu bestimmen, wer darauf parken darf (Lehrer) und wer nicht (Schüler) - wie ein Privater Grundstücksbesitzer. Dass er als öffentliche Behindertenparkplätze zur Verfügung haben muss ist nur formsache und damit abgedeckt. + Multi-Zitat Zitieren
#4 14. Januar 2011 AW: Lehrerparkplatz, Rechte? nicht ganz, Schulparkplätze müssen von der Stadt genehmigt werden, damit keine fluchtwege etc zugeparkt werden bei uns an der Schule gibt es auf dem Schulhof welche und einige an der strasse, die an der Strasse werden nie benutzt, sind aber durch nen Poller nicht befahrbar. Trotzdem dürfen wir dort nicht parken.... + Multi-Zitat Zitieren
#5 14. Januar 2011 AW: Lehrerparkplatz, Rechte? Zumal das so leicht nicht beantwortet werden kann. Bei uns ists nämlich so, dass der Parkplatz an meiner ehemaligen Schule nicht mehr zum Schulgelände gehört, sondern zu Stadthalle, Turnhalle und Sportplatz, ergo der Stadt. Einige Lehrer, die morgens halt gern mal just in time kommen, haben dann dort auf einem Bereich ein Schild mit "Lehrerparkplatz" aufgestellt. Weil, wie gesagt, der Parkplatz aber nicht Schulgelände ist, hat das Schild dort rein gar nichts zu sagen... + Multi-Zitat Zitieren
#6 14. Januar 2011 AW: Lehrerparkplatz, Rechte? An dieser Stelle bitte ich nochmal auf sinnlose Kommentare zu verzichten. Wie lux88 schon angedeutet hat, ist das Ganze rechtliche in Ordnung? 1) Wenn es ein Behindertenparkplatz ist, dürfen dort auch kein "normalen" Lehrer stehen. 2) Es als Privatgelände zu bezeichnen, erschließt sich in meinen Augen auch nicht ganz, denn ich vermutete, dass das Grundstück keinen der Lehrer gehört 3) Wenn es öffentlich ist, sollten doch alle die gleichen Rechte haben dort zu parken?! + Multi-Zitat Zitieren
#7 14. Januar 2011 AW: Lehrerparkplatz, Rechte? also Lehrerparkplatz kann niemals auch ein Behindertenparlplatz sein Es ist entweder das eine oder das andere. Ein Lehrer darf genau so wenig auf einem Behindertenparlplatzparken wie ein Schüler oder sonstwer. Wenns Privatgelände ist und in keinster weiße als Behindertenparlplatz beschildert darf die Schule das natürlich als Lehrerparkplatz ausweißen und du hast kein Recht darauf zu stehen. + Multi-Zitat Zitieren
#8 14. Januar 2011 AW: Lehrerparkplatz, Rechte? Ja... Gleiche kosten nur, dass du kein knöllchen bekommst... aber trotzdem alles zahlen musst. Ja -.- Rate mal wer das Hausrecht dort hat... und wem das Gelände gehört... Also wer macht wohl die Park bestimmungen? Rate mal wer das Hausrecht hat... und wem das Gelände gehört -_- Hatten mal an meiner alten Schule die gleiche Debatte, weil irgendwelche Pfosten das nicht gecheckt haben... Fahr halt mit dem Fahrrad... + Multi-Zitat Zitieren
#9 14. Januar 2011 AW: Lehrerparkplatz, Rechte? das einzige was sinnlos ist, ist deine frage. du darfst auch nicht im lehrerzimmer brotzeit machen problematisch ist dass die lehrer auf den behinderten parklätzen stehen, was dir aber noch lange nicht erlaubt selbiges zu tun + Multi-Zitat Zitieren
#10 14. Januar 2011 AW: Lehrerparkplatz, Rechte? Wenn es ein öffentlich registrierter Behinderten-Parkplatz ist, dürfen dort auch nur Leute mit entsprechendem Behindertenschein parken. Dein Beispiel mit dem Lehrerzimmer trifft nicht zu, da das Lehrerzimmer in dem Sinne anders ist als der Parkplatz. + Multi-Zitat Zitieren
#11 14. Januar 2011 AW: Lehrerparkplatz, Rechte? Zwar Off-Topic, aber verbindet mal das ganze miteinander. Behinderten Parkplatz und Lehrer. Ich wusste es schon immer xD BTT: Wenn es als öffentlicher Raum deklariert wird, zwecks Behindertenparkplatz, dann dürfen dort auch keine Lehrer stehen (bis auf den einen der da was hat). Ansonsten mal kurz beim Ordnungsamt anrufen und Meldung machen. Die werden sich über das zusätzliche Einkommen in die Stadtkasse freuen. Zum Gelände selber, der Direktor hat zwar Hausrecht, aber Eigentümer ist immer noch der Staat, ergo auch die Stadt. Wenn also Behindertenparkplätze vorhanden sein MÜSSEN, müssen diese auch für Leute mit einem Behindertenausweis freigehalten werden. Egal ob Lehrer, Schüler oder der Kaiser von China. Ergo, ja es ist in Ordung, das du was auf den Deckel bekommst und ja sie machen es nicht besser + Multi-Zitat Zitieren
#12 14. Januar 2011 AW: Lehrerparkplatz, Rechte? stimmt. wollte mit dem beispiel nur verdeutlichen dass er sowieso keinen anspruch hat. aber um die frage abschließend zu klären sollte er mal deutlicher erklären was für schilder etc da stehen. fakt is nur, als schüler darfst du nicht auf den lehrerparkplatz + Multi-Zitat Zitieren
#13 15. Januar 2011 AW: Lehrerparkplatz, Rechte? Also die Lehrer sind sich da glaub ich selber uneinig. Sie selber bezeichnen den Parkpaltz als Lehrer und Behindertenparkplatz, ansich widersprüchlich, ...wobei? Vor dem Parkplatz hängt ein Schild mit der Aufschrift "Behindertenparkplatz", von den 20 Parkplätzen ist einer nochmals zusätzlich mit Behindertenparkplatz gekennzeichnet. Dann hängt ein selbstgedrucktest Feuerwehrzufahartsschild und ich meine ein Schild, dass schulfremde Personen informiert sich beim Betreten des Geländes im Sekritäriat zu melden. + Multi-Zitat Zitieren
#14 15. Januar 2011 AW: Lehrerparkplatz, Rechte? Also an unserer Schule haben wir sowas nicht, also nen Behindertenparkplatz. Allerdings dürfen die Lehrer- sofern sie einen Zettelhaben, den sie ins Auto legen müssen- auf dem gesamten Schulgelände Parken, wenn die Stelle mitm Auto erreichbar ist :lol: Schade, dass bei dir gleich so massiv gegen Vorgegangen wird, Abschleppen & Anzeige Bei uns hat sich einer kurz hinter dem Eingangstor aufs Schulgelände gestellt, und der Lehrer, der sowieso da mit uns chillt und raucht, meinte einfach: "Du, hier kannste eig. nicht parken, brauchste son Zettel für, also denk das nächste mal einfach dran ok ?" find ich richtig nett von dem, andere Lehrer fangen an einen anzuschreien, zu beleidigen und mit Polizei zu drohen, und dann wundern sie sich warum jugendliche sich ihnen gegenüber so verhalten + Multi-Zitat Zitieren
#15 15. Januar 2011 AW: Lehrerparkplatz, Rechte? Ist bei uns auch so und die Lehrer haben gesagt, dass sie einen Jahresbetrag zahlen, um dort parken zu dürfen - Schülerparkplätze gibt es bei uns leider nicht ... + Multi-Zitat Zitieren
#16 15. Januar 2011 AW: Lehrerparkplatz, Rechte? Ich hab an meiner Schule bestimmt 1,5 Jahre täglich auf dem Lehrerparkplatz geparkt, wie rund 10 weitere Leute aus meinem Jahrgang. Teilweise mussten die Lehrer deswegen auf der Straße parken (mussten sie aber auch so, weil der Parkplatz eh zu klein für alle Lehrerautos war). Wurde zwei mal runtergeschickt, den anderen Lehrern wars meist egal. So lange man nicht grade ankam, wenn der Schulleiter auf dem parkplatz stand, wars kein Problem. Glück muss man haben. + Multi-Zitat Zitieren
#17 15. Januar 2011 AW: Lehrerparkplatz, Rechte? komisch,bei uns gab es nirgends Behindertenparkplätze und auch keine Lehrerparkplätze..jeder durfte parken wo er wollte. Bei meiner jetzigen Schule gibt es auch nur kurzzeitparkplätze, oder man kann im Parkhaus parken gg Gebühr... kannst ja die Nummernschilder der andern Lehrer notieren die da parken und auch sagen dasse keine Behinderung oder nen Behindertenausweis haben. Wenn du richtig fies bist kannste ja mal das Ordnungsamt hinrufen und sagen dass nicht ordnungsgemäß geparkt wird...aber es wär echt klug von dir wenn du dann auf nen andern Parkplatz zurückgreifen würdest + Multi-Zitat Zitieren
#18 15. Januar 2011 AW: Lehrerparkplatz, Rechte? Der Schulleiter/ Die Schulleiterin darf entscheiden wer dort parken darf und wer nicht, da es ja Schulgelaende ist. Sie koennten dich auch im Zweifelsfall abschleppen lassen, da dies eine Besitzstörung darstellt. Und auch wenn die Schule einer Kommune gehoert, heißt es auch noch lange nicht, dass dies eine oeffentliche Flaeche zum parken o.ä. ist. Seh es ein Gruß + Multi-Zitat Zitieren
#19 16. Januar 2011 AW: Lehrerparkplatz, Rechte? Sind Schulen eigentlich verpflichtet entsprechende Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen? + Multi-Zitat Zitieren