§53 Urheberrechtsgesetzes: Youtube zu Mp3 Dienst legal?

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von Dot com, 15. Januar 2011 .

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  1. 15. Januar 2011
    Ich weiß nicht obs, Werbung ist, also eine Website bieten das laden von Youtube Musik an.

    Dann kommt der Paragraph:
    AKTE 20.10 (Sat.1).mpg - YouTube verbirgt sich hinter dem klicken sie hier.

    Der Rechtsanwalt sagt, dass es möglich ist, sich Musik von Youtube zu laden, aufgrund §53.

    Ich denke mir: Glaub ich nicht.


    Dann gucke ich mir §53 an und siehe da:


    1. Die Website ist garantiert kein Mensch.

    2. Die Vorlage (Musik auf Youtube) ist offensichtlich rechtswidrig hergestellt. (Ich rede hier von der Musik die illegal ist und auf Youtube liegt.)

    Was meint ihr ??(
     
  2. 15. Januar 2011
    AW: Ein Rechtsanwalt irrt sich ?!

    Es ist nicht "offensichtlich", dass die Musik bei yt illegal ist. Allerdings trifft vlt das "oeffentlich zugaenglich gemachte" zu.

    Prinzipiell wurde aber ein solcher Fall noch nie vor Gericht geklaert, es gibt keine Praezedenzfaelle, das Gesetz ist zu schwammig formuliert und somit faellt es allgemein in die Grauzone.
     
  3. 15. Januar 2011
    AW: Ein Rechtsanwalt irrt sich ?!

    zu 1) die Seite ist ein Hilfsmittel, die Kopie erstellst aber trotzdem du..

    2) Ja, es ist ziemlich offensichtlich, dass die Musik rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde, wenn die Labels die Musik sperren / nur 30 Sekunden Versionen rausgeben, der Uploader ein normaler User ist und auch noch Coverbilder ins Video genommen werden.

    Zusätzlich erlaubt YouTube keine Downloads, ist also ein Verstoß gegen deren AGB und evt. auch Umgehung eines Kopierschutzmechanismus (denn ohne so eine Seite bzw. ein angepasste Programme kann man da auch keine Musik herunterladen).
     
  4. 15. Januar 2011
    AW: Ein Rechtsanwalt irrt sich ?!

    Warum sollte es offensichtlich sein? Es gibt auch legale Musik auf Youtube.
     
  5. 15. Januar 2011
    AW: Ein Rechtsanwalt irrt sich ?!

    Weil der Uploader direkt über dem Video steht, legal eingestellte Clips sind vom Label oder Künstler.
     
  6. 15. Januar 2011
    AW: Ein Rechtsanwalt irrt sich ?!

    Und das weiss ich als DAU woher?
     
  7. 15. Januar 2011
    AW: Ein Rechtsanwalt irrt sich ?!

    Keine Kopien herstellen wenn man keine Ahnung hat
     
  8. 15. Januar 2011
    AW: Ein Rechtsanwalt irrt sich ?!

    Hab ich extre im ersten Post geschrieben, aber scheint dich nicht zu interessieren

    Wenn du ein Album oder ne Single mit dem Lied kaufen kannst, und sie dann plötzlich völlig kostenfrei bekommst, muss man sich mal Gedanken machen mein Lieber

    Ausgenommen Radio Rips.
     
  9. 15. Januar 2011
    AW: Ein Rechtsanwalt irrt sich ?!

    Deine Logik hat nur einen Haken, es gibt auch Labels, die die Lieder auf Youtube posten obwohl der Titel grad neu im Laden ist.

    Es geht hier um das "offensichtlich" aus dem Paragraph. Wenn ich erwarten kann, dass es Labels gibt, die ihre neue Musik einstellen, dann ist es eben nicht offensichtlich, dass es aus nicht legaler Quelle kommt.

    Es ist so, wie in einem Laden in Russland einzukaufen, der legale CDs und Raubkopien gleichermaßen verkauft. Es ist nun nicht "offensichtlich" was legal und was illegal ist.

    Zur natürlichen Person: Damit ist nicht die Webseite gemeint, sondern der Mensch, der die Datei von Youtube kopiert.
     
  10. 16. Januar 2011
    AW: Ein Rechtsanwalt irrt sich ?!

    Er sagt in seinem Video ganz klar, dass er meint es ist rechtlich okay. Denn man muss davon ausgehen, dass Videos auf YouTube legal sind. Ist aber einem klar, dass das Video illegal dort ist und nur noch nicht entdeckt wurde, dann ist es auch illegal das Lied zu laden.

    Achja und die Videos von YouTube kann man mit jedem Standard Browser downloaden, der Browser macht ja auch nichts anderes als die Dateien runterzuladen.
    Außerdem könntest du die Musik oder sogar auch ein Video einfach mitschneiden. Wie beim TV und beim Radio.
     
  11. 16. Januar 2011
    AW: Ein Rechtsanwalt irrt sich ?!

    so siehts eben aus. mitschnitte sind rechtens weil youtube die sorgfaltspflicht hat alles davon zu entfernen was rechtswidrig dort ist.
     
  12. 16. Januar 2011
    AW: Ein Rechtsanwalt irrt sich ?!

    Ich habe in der Fahrschule von meinem Fahrlehrer gelernt: "Die Intention des Gesetzes ist mir 'scheiß egal'". Was das Gesetz nicht ausdrücklich schreibt, das kann auch nicht belangt werden.

    Außerdem hat letztens ein Anwalt auf EinsLive genau das gleiche gesagt.

    LG
    Lötkolben
     
  13. 16. Januar 2011
    AW: Ein Rechtsanwalt irrt sich ?!

    der dienst ist völlig legal, er bietet an youtube videos umzuwandeln in mp3s. und die meisten videos auf youtube sind legal und damit auch diese privat für sich aufzunehmen wie vom radio nur eben mit diesem dienst.

    der dienst stellt nur die funktion zur verfügung, genauso wie ein aufnahmegerät am radio.
     
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