Haftpflicht-Versicherung: länger zurückliegender Vorfall

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von -=LuIgI=-, 18. Januar 2011 .

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  1. 18. Januar 2011
    Hey RR´ler,

    ich habe eine Frage zu einem Problem, welches ich momentan habe. Ich fange am
    besten mal mit der Vorgeschichte an, damit ihr wisst worum es überhaupt geht.

    Ich war mit ein paar Freunden in einer nahe gelegenen Disco, in der wir ein
    bissche feiern wollten. Als ich durch den Laden ging bin ich ausversehen mit einem
    Fotographen zusammen gestoßen. Das blöde dabei war, dass ich noch einen Whiskey-Cola
    in der Hand hatte, der natürlich über seine Kamera flog. Er wollte natürlich meine
    Personalien haben, falls irgend etwas an der Kamera kaputt gegangen ist. Er wollte
    sich dann die darauf folgenden Tage melden falls was kaputt gegangen ist, weil er es
    an dem Abend noch nicht beurteilen konnte. Jedoch habe ich nichts von ihm gehört.

    Jetzt bekam ich, ein halbes Jahr später, einen Anruf von ihm, indem er mir mitteilte,
    das doch was kaputt gegangen wär. Das Ersatzteil hätte 500€ gekostet und ich sollte ihn
    entschädigen.

    Jetzt ist meine Frage, bin ich überhaupt noch dazu verpflichtet? Es ist immerhin ein
    halbes Jahr her und wer weiß was er bis dahin mit seiner Kamera noch so gemacht hat,
    bzw. passiert ist.

    Ich hoffe einer oder mehrere von euch habe etwas Ahnung von Rechtwissenschaften und
    können mir in diese Sache behilflich sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    LuIgI
     
  2. 18. Januar 2011
    AW: Rechtsfall -> Versicherung

    Deine Haftpflicht zahlt das. Solltest du keine haben, is das sehr schlecht sollte jeder haben....

    Wenn du keine Hafpflicht hast sag ihm du willst wissen was genau kaputt ist und das du das net glaubst das es jetzt aufeinmal kaputt ist
     
  3. 18. Januar 2011
    AW: Rechtsfall -> Versicherung

    a) er muss dir ne Rechnung bom Ersatzteil vorlegen. Hat er keine - Forderung haltlos. Hat er eine von jetzt - hinterfragen, wenn er meint er hat's erst jetzt gesehen würde ich die Clubs kontaktieren, nach einem Foto in Originalauflösung fragen und dann die im Foto hinterlegten Daten auslesen, war es die selbe Kamera wird sicher jemand vom Team den Kerl mit der Kamera auch gesehen haben. dH im Endeffekt, er hat während der Zeit Fotografiert - wie geht denn das wenn die Kamera defekt is ? Bleib cool, und frag erstmal nach ner Rechnung.
     
  4. 18. Januar 2011
    AW: Rechtsfall -> Versicherung

    Also meines erachtens ist es sein Pech


    Ein Haftpflichtschaden ist dem Versicherer innerhalb einer Woche schriftlich zu melden. Dabei sind die Umstände, die zum Schaden geführt haben, genau und wahrheitsgemäß zu schildern. Ohne vorherige Abstimmung mit seinem Versicherer darf der Versicherte keine Zahlungen an den Geschädigten leisten bzw. keine solchen versprechen.

    er kann nicht erst nach 6 Monaten ankommen und sagen da ist doch etwas kaputt gegangen!!!

    Für die Versicherung bruahcst du auf jeden Fall Tag des Schadens Kosten der Kamera als sie neu war, Kostenvoranschlag für die Reperatur!!!

    Wenn der Schaden dann nicht auf die Flüssigkeit zurückzuführen ist, dann wehr die Haftpflich den unberechtigten Schaden ab .

    Also mach dir erstmal keine Sorgen!! Verlange von dem Fotographen einfach die benötigten Unterlagen und reich die bei der versicherung ein

    Lg Ruki
     
  5. 19. Januar 2011
    AW: Rechtsfall -> Versicherung

    Man kann den Schaden der Haftpflichtversicherung auch ein Jahr später melden. Auch dann müsste bei begründeten Schadensersatzansprüchen gezahlt werden, weil hierbei noch keine Verjährung vorliegen würde. Mal ganz davon abgesehen geht es hierbei ja in erster Linie um die Haftung des TE's und nicht um die Zahlung einer Haftpflichtversicherung. So wie du es geschrieben hast bist du in jedem Fall haftbar zu machen. Die Höhe des Schadens muss allerdings sichtbar gemacht werden, entweder mit einem Gutachten, oder mit einem Kostenvoranschlag der Reperatur. Den Schaden kannst du dann problemlos deiner Haftpflichtversicherung vorlegen, die würden sich auch darum kümmern, wenn die Schadenhöhe nicht rechtens wäre. Hast du keine musst du dich selber darum kümmern. Er muss dir in jedem Fall ganz klar nachweisen wie der o.g. Betrag zustande kommt.
     
  6. 19. Januar 2011
    AW: Rechtsfall -> Versicherung

    Alles klar, danke schön schonmal für die Antworten.
    Also eine Haftpflicht habe ich natürlich, da ich noch über meine Mutter ver-
    sichert bin. Er hat sich ja jetzt ein Ersatz gekauft. Habe ich es richtig verstanden,
    dass ich entweder nur den Betrag für die Reperatur oder für den Ersatz des gleichen Gerätes, welches ich zerstört habe, zahlen muss?

    Gruß LuIgI
     
  7. 19. Januar 2011
    AW: Rechtsfall -> Versicherung

    Du, bzw. deine Versicherung ist lediglich dazu verpflichtet den Zeitwert der beschädigten Sache zu erstatten, niemals ein neues Gerät. Melde den Schaden deiner Versicherung, die sollen sich mit dem Geschädigten auseinander setzen. Die Versicherung ist wie schon gesagt wurde nicht nur für die Entschädigung eventueller Schadensersatzansprüche da, sondern ebenfalls für die Zurückweisung anderer Ansprüche die nicht rechtens sind. Melde den Schaden und lass die Versicherung den Rest machen, dafür werden Prämien gezahlt.
     
  8. 19. Januar 2011
    AW: Rechtsfall -> Versicherung

    Mehr muss ich nicht machen? Also, eben meiner Versicherung bescheid sagen und gut ist die Sache?

    Gruß LuIgI
     
  9. 21. Januar 2011
    AW: Haftpflicht-Versicherung: länger zurückliegender Vorfall

    Im Normalfall "ja". Die sollten sich normalerweise um alles kümmern. Es kann natürlich sein das die noch Unterstützung von dir haben wollen, aber ansonsten werden die sich um den weiteren Verlauf kümmern.
     
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