Erbanteil frühzeitig anfordern?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von FreestyN95, 20. Januar 2011 .

  1. 20. Januar 2011
    Hallo zusammen,

    zuerstmal wollte ich sagen das ich kein Thread diesbezüglich hier im Board gefunden habe und deswegen einen neuen Post verfasse.

    Und ich möchte vorweg sagen,das ich "schnorrern" wegen Nutzlosen Comments hier keine BW geben werde.

    So nun zum Sinn meines Posts;

    Ich möchte gerne bei meinem Vater frühzeitig meinen Erbanteil einholen,nun stellt sich mir jedoch die Frage ob dies möglich ist wenn er (noch am leben) ist?
    (Möchte ihm nicht den Tot wünschen) Die in Klammern geschriebenen sachen sollten hoffentlich Klar und deutlich gemeint sein,ich wünsche niemandem etwas schlechtes!!!

    Mir wurde gesagt das man heutzutage seinen Erbanteil frühzeitig anfordern kann,um auf das restlichen Erbe sozusagen zu verzichten. Jedoch frage ich mich wie sowas abläuft und mit was für kosten ich evtl. durch einen Anwalt ich rechnen muss?

    Hat evtl. jemand diesbezüglich schonmal Erfahrungen gemacht?

    Und Bitte nicht unzählige links posten,hab da selber schon etliche websites durch gelesen...

    Und noch was;

    Auch wenn es so ist das mein Vater mich von meinem gesamten Erbe entbunden hat,und er aber vor vielen jahren neu geheiratet hat und ich ebenfalls mit den namen der neuen gattin mit angenommen habe bei schließung der ehe,steht mir doch der teil der so genannten "zugewinnung" in der ehe zu,auch wenn er auch bereits alles andere an besitztümern,anlagen etc. von sich abschreiben hat lassen auf seine neue frau???


    Das ganze ist wirklich eine Verzwickte Situation,hoffe mir kann hier jemand einen Vernünftigen Post liefern oder gar jemand der ähnliche Dinge durchlebt hat evtl. aus eigener Erfahrung erzählen,gerne auch via "PN".

    Grund für die frühzeitige Erbanteils forderung ist,weil ich mit diesem Menschen und seiner neuen Frau nichts mehr zu tun haben möchte,da er und sie sich einen "dreck" um ihr Enkelkind kümmern,sich nicht melden,kam nix zu Weihnachten/Neujahr etc.

    Und nebenbei gesagt ist meine sozusagen Stiefmutter auch noch Patentante mit für meinen kleinen geworden und es kam rein garnichts seit der Taufe von ihr...

    Traurige Welt und traurige umstände...

    Für jede Hilfreiche und Sinvolle Antwort ist eine Bewertung natürlich Ehrensache...

    Das wars erstmal.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  2. 20. Januar 2011
    AW: Erbanteil frühzeitig anfordern?

    Hi,

    auch wenn du enterbt bist, steht dir der Pflichtteil zu.
    Ich bin der Meinung das dieser bei Kindern die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ist. Sicher bin ich mir aber nicht.

    Der Erbteil ist der Teil den man erbt, wenn der jenige stirbt.

    Also wenn dein Vater stirbt, dann bekommt die Frau glaube 50%, rest die Kinder?
    oder so ähnlich
    bin da kein Fachmann.
    Gibt im Internet aber viele Möglichkeiten das nachzulesen
    hier zB

    Pflichtteil Erbe Erbschaft Pflichtteilsrecht Reform 2010 Erbrecht

    Aber zum Erben vor dem Tode habe ich bei google leider nur negatives gefunden

    das beruhigt vielleicht nicht
    aber inerhalb von 10 Jahren kann man Schenkungen wie zB ein Haus noch auf das Erbe anrechnen.
     
  3. 20. Januar 2011
    AW: Erbanteil frühzeitig anfordern?

    Das ganze geht nur, wenn dein Vater irgendetwas in einem Testament verfasst hat.
    Dann kannst du deinen Pflichtteil des Erbes einfordern. (aber halt erst nach dem tod)

    Zusatz: Du könntest mit deinem Vater einen Vertrag schließen, wodrin steht, dass du bei einer Zahlung von 5Euro (beispiel) auf dein restliches erbe verzichtest.

    Das ist ein ziemlich komplizierter Fall.
    Zu lebzeiten darf dein Vater mit dem Geld machen was er will. (er hats ja auch immerhin verdient)
    Und wenn er alles seiner neuen überschrieben hat, dann siehts da nicht gut aus für dich.
    Weil du bist nur mit ihm Verwandt und er hat keine wirklichen eigenen Besitztümer mehr.


    In erwartung der Summe die du vlt. erben könntest, solltest du vielleicht 50€ für ne erstberatung in einen Anwalt investieren...
    Wenn du dein Erbe einklagen würdest, wenn es da etwas gibt, dann wird das eh nicht ohne Anwalt laufen.
    Es muss immer ein rechtlicher Beistand dabei sein.

    Grüße.
     
  4. 20. Januar 2011
    AW: Erbanteil frühzeitig anfordern?

    Naja also nach ner bestimmten Zeit geht in der Ehe ja der Besitz der jeweiligen Ehepartner in das gemeinsame Eigentum über.
    D.h. nach 15 Jahren gehören die Sachen ihm ja eh wieder. Sollte er also noch 15 Jahre leben und mit der Frau verheiratet sein, sollte ihm dann trotzdem ein Erbe zustehen.
    Evtl. gilt das sogar schon früher, wenn er die Sachen seiner Frau überschreibt.
    Aber da muss wirklich dann ein Anwalt ran
     
  5. 20. Januar 2011
    AW: Erbanteil frühzeitig anfordern?

    Also bei Besitz (Schmuck, pelze, Häuser, Gründstücke) kann man das relativ schnell regeln, das Kapital ist hier eher die schwierigere Form.

    Bei so einem komplizierten Fall würde ich dir raten, mach dir einen Stammbaum, wo alle potenziellen Erben mit drin sind.

    Lass dich dann von einem Notar beraten (Beratung Kostenlos!) und denke dann evtl über juristische Maßnahmen nach.
    (anwalt für Erbrecht)
     
  6. 21. Januar 2011
    AW: Erbanteil frühzeitig anfordern?

    Danke erstmal für die gesamten Antworten. Werde mich jetzt telefonisch mit einem Anwalt in Verbindung setzen und nachfragen was es da für Möglichkeiten gibt.

    So wie mir hier jeder von euch schildert kann ich also Frühzeitig kein Erbe bekommen außer es wird zwischen meinem Vater und mir etwas schriftlich geregelt das wir uns auf etwas einigen wie zb. Betrag "X" und somit auf das restliche Erbe verzichte,sofern das Hab und Gut nicht auf eine andere Person überschrieben steht.

    Jedoch müsste er trotzdem seinen Pflichtteil hergeben,nur nach was richtet sich der "Pflichtteil"? Und wie steht es mit dem "ZuGewinn" seit begin der Ehe?

    Es wurden massig Fianziell hohe Umbauten getätigt am Haus und sehr sehr hohe Summen für Ausbauten,Neu Einrichtungen (zimmer,Bad,Küche) Investiert was ja zum zugewinn zählt...

    Ach Herrje,das ist ja alles so kompliziert...

    Ich möchte mich nur vorzeitig aus dem Erbe herraus bringen das ich nie wieder was mit diesem Menschen zu tun haben muss,auch dann nicht wenn er nicht mehr unter den lebenden verweilt...!

    Vorweg habe ich allen eine BW gegeben für ihre Hilfreichen Antworten,evtl folgen ja noch ein paar Antworten von Leuten die bereits erste Erfahrungen in diesem Bereich oder ähnlichen gemacht haben...

    Danke vorweg.
     
  7. 21. Januar 2011
    AW: Erbanteil frühzeitig anfordern?

    Nachtrag: Ich meine in Errinerung zu haben, dass nach 15 Jahren aller Besitz zum "gemeinsamen" besitz wird...


    Pflichtteil:

    Quelle

    Hoffe ich konnt dir helfen.

    Gruß.
     
  8. 21. Januar 2011
    AW: Erbanteil frühzeitig anfordern?

    da wäre noch der sg. berliner testament.meine frau und ich haben soetwas auch gemacht.
    vorteil für erblasser, der pflichtteildes einzelnen geht erst nach dem tod des anderen in die auszahlung. dh. wenn er mit der st.mutter einen macht und es zu deinen ungunsten formuliert dann ist der rat eines anwalts eh unumgänglich.
    die 10 jährige schenkungfrist ist dazu da, dass keine einrichtung -sozial-pflegeversicherung nicht aufden bestand zugreifen kann. vor ablauf der 10 jahre könnten diese nämlich noch an dich herantreten falls irgendwelche pflegeähnliche (alten-pflegeheim) nicht aus der beiträge und ersparnissen gedeckt werden kann.
    gererell ist der begriff erbe nur mit dem tod in verbindung zu bringen.die chancen stehen schlecht, es sei du kannst beweisen dass deine st.mudder dir das dann streitig machen will oder es verprasst.
    wünsche dir glückliche hand bei deinem tun, denn todgesgte leben ewig, der olle kyndros
     
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