Vertrag wiederrufen?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von pumba, 28. Januar 2011 .

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  1. 28. Januar 2011
    Hallo

    Also ich bin Kunde bei Kabel Deutschland. Nun habe ich meinen Vertrag um Kabel Digital Home erweitert und bereue es. Es kommen nur lauter alte Schinken und es ist nicht so wie ich es mir vorgestellt habe.

    Vertragsbeginn war der 21.1.11. Nun ist meine Frage kann ich den Vertrag für Kabel Digital Home so einfach wiederrufen? Einfach die Smartcard zurück senden?

    mfg
     
  2. 28. Januar 2011
    AW: Vertrag wiederrufen?

    Musst deine Vetragsbedingungen lesen.
    Normal aber nicht.

    Ich zitiere mal
     
  3. 28. Januar 2011
    AW: Vertrag wiederrufen?

    Laut Vertrag 14 Tage

    Aber soll ich einfach die Smartcard zurück schicken? Reicht eine Email als Wiederruf oder muss ich das per Brief machen?
     
  4. 28. Januar 2011
    AW: Vertrag wiederrufen?

    Das kommt immer auf die seriosität des vertragspartners an. Wasserdicht ist ein Einschreiben, meistens reicht aber auch ne einfache Mail, wo du sagst dass du deinen Vertrag widerrufen willst und wie du weiter verfahren sollst.
     
  5. 28. Januar 2011
    AW: Vertrag wiederrufen?

    Wie hast du den Vertrag erweitert? Telekommunikationsmittel?

    § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
    -> Widerrufsrecht nach § 355

    Dieses Recht steht dir in diesem Fall zu, da muss ich "Plankton" widersprechen

    § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
    -> 14 Tage (ohne Begründung, rechtzeitige Absendung genügt)
    -> Widerruf in Textform oder Rücksendung der Sache
    -> TEXTFORM, d.h. (in meinem Verständnis), dass du deinen Widerruf schriftlich verfassen, unterschreiben und per Post versenden musst.
    -> Du hast die Möglichkeit das per "Einwurf-Einschreiben" zu machen, "Einschreiben mit Rückschein" geht auch, ist aber unzweckmäßig.


    Es wär gut, wenn der Anbieter bis zum 04.02.11 deinen Widerruf empfangen hat (auch wenn rechtzeitge Absendung genügt - Ärger vermeiden). Dann ist dein Widerruf rechtsgültig. Die Karte wird wahrscheinlich in einem Folgeschreiben vom Anbieter zurückverlangt, ich würde sie also erst in einem zweiten Brief zurücksenden.

    Hier noch ein paar Infos:

    - Einwurf-Einschreiben http://de.wikipedia.org/wiki/Einwurfeinschreiben#Einwurf-Einschreiben
    - § 323d http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/312d.html
    - § 355 http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/355.html
     
  6. 28. Januar 2011
    AW: Vertrag wiederrufen?

    Sie können Ihre vertragserklärung, sofern diese nicht im Handel abgegeben wurden, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zb Brief, Fax, Email)

    heisst soviel das ich mit meinem Wiederruf per Email im Recht bin und es reicht?
     
  7. 28. Januar 2011
    AW: Vertrag wiederrufen?

    unter § 126b BGB (Textform) steht "jede lesbare, dauerhafte Erklärung". Darunter versteh ich nur papierbasiert, also Brief.

    wie seht ihr das?
     
  8. 28. Januar 2011
    AW: Vertrag wiederrufen?

    Solang er nichts von Fernabsatzverträgen schreibt gilt die Regel " pacta sunt servanda".
    Außerdem frage ich mich wieso er nachfrägt, wenn in seinem Vertrag etwas von 14 Tagen steht.

    Email würde ich unterlassen, Einschreiben erst recht (hat nur Nachteile). Schreib einen Brief, ohne Smartcard
     
  9. 28. Januar 2011
    AW: Vertrag wiederrufen?

    Ungeachtet der Tatsache, wie das ganze abgeschlossen wurde, gilt § 355 (Widerrufsrecht bei VERBRAUCHERverträgen) auch ohne § 312 d (Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen).

    "pacta sund servanda", bedeutet, dass verträge einzuhalten sind und vertragsbruch eine widerrechtliche handlung ist. dies hat jedoch keine auswirkung auf die widersrpuchsfrist bzw das widerspruchsrecht.
     
  10. 28. Januar 2011
    AW: Vertrag wiederrufen?

    Richtig !


    Schreibe einfach eine Mail an das Unternehmen. Reicht in der Regel völlig aus und habe ich schon mehrfach bei Unitymedia gemacht.


    Verlange aber in jedem Fall eine Kündigungsbestätigung, dann bist Du auf der sicheren Seite.


    Wie manche Leute hier das BGB interpretieren, schon erstaunlich was dabei alles rauskommt. :]


    Grüße
     
  11. 28. Januar 2011
    AW: Vertrag wiederrufen?

    wenn die bgb-interpretationen falsch sein sollten, dann immer schön widersprechen, damit keine missverständnisse aufkommen.

    das bringt uns alle weiter
     
  12. 28. Januar 2011
    AW: Vertrag wiederrufen?

    Da hast Du Recht !


    Da dieser § sich genau auf diese Art von Verträgen bezieht braucht man andere Möglichkeiten nicht zu beachten. Die ist auch der Fall, wenn das Unternehmen in seinen AGB´s dieses Recht ausgeschlossen hat. Das BGB steht drüber

    Fernabsatzgesetz

    Das Fernabsatzgesetz fand Anwendung auf Fernabsatzverträge, also auf Kauf- oder Dienstleistungsverträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel abgeschlossen worden waren (§ 1 Abs. 1 und 2 FernAbsG).

    Widerruf:

    Bei Fernabsatzverträgen wurde den Verbrauchern ein grundsätzliches Widerrufsrecht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 FernAbsG i. V. m. § 361a BGB a. F. eingeräumt. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen konnte der Verbraucher seine Willenserklärung widerrufen und war dann nicht mehr an den Vertrag gebunden.
    Diese Frist begann, sobald der Unternehmer seine oben genannten Informationspflichten erfüllt hat. Wurde ein Kaufvertrag geschlossen, begann die Frist frühestens, sobald der Verbraucher die Ware erhalten hat, spätestens jedoch vier Monate nach Erhalt der Ware.



    Dieser § existiert jedoch nicht mehr, wurde aber nun in das BGB unter BGB §312 ergänzt.
    § 312b BGB Fernabsatzverträge - dejure.org



    Frage an den Threadersteller:

    Hast Du Info über den Widerruf bekommen ?


    Grüße
     
  13. 28. Januar 2011
    AW: Vertrag wiederrufen?

    bei einem "normalen" Vertrag gibt es faktisch kein Widerrufsrecht, dies gilt nur bei diesen gesetzlich normierten Verträgen:

    Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher gilt bei:
    • Haustürgeschäften (§ 312 Absatz 1 BGB)
    • Fernabsatzverträgen (§ 312d Absatz 1 BGB)
    • Teilzeit-Wohnrechteverträgen (§ 485 Absatz 1 BGB)
    • Verbraucherdarlehensverträgen (§ 495 Absatz 1 BGB)
    • Verbraucher-Finanzierungsleasingverträgen (§ 500 BGB)
    • Verbraucher-Teilzahlungsgeschäften (§ 501 BGB)
    • Ratenlieferungsverträgen (§ 505 Absatz 1 BGB)
    • Fernunterrichtsverträgen (§ 4 Fernunterrichtsschutzgesetz, FernUSG)
    pacta sunt servanda bedeutet u.a. auch, dass ein geschlossener Vertrag bindet ist und nicht wie im Volksmund oft gerne angenommen widerrufen werden kann, außer, siehe oben oder vertraglich bestimmt.
    immer diese Erstsemester...
     
  14. 28. Januar 2011
    AW: Vertrag wiederrufen?

    wie kann man so ein geschiss um sowas machen und irgendwelche paragrafen posten, wenn kabelbw offensichtlich ein 14-tägiges widerrufsrecht einräumt? da steht du hast 14 tage zeit und kannst auch 'ne mail schreiben. mach das und bitte um bestätigung per mail.

    // 1. mach ich dich überhaupt nicht dumm an. außerdem fragst du ihn etwas, dass er bereits beantwortet hat..
    ich wiederhole das was der threadersteller gesagt hat, weil hier einige offensichtlich zu doof zum lesen sind
     
  15. 28. Januar 2011
    AW: Vertrag wiederrufen?

    Ich frage Ihn Doch nur, warum machst Du mich so an ? ?(


    Das Unternehmen räumt Ihm dieses Recht ein, weil sie dazu verpflichtet sind ! Warum haben wir bereits oben geklärt, du wiederholst das also nur.
     
  16. 28. Januar 2011
    AW: Vertrag wiederrufen?

    Das ist eben falsch!!!!
    Nur bei Fernabsatzverträgen...
     
  17. 28. Januar 2011
    AW: Vertrag wiederrufen?

    Mensch was ist das denn, was er gemacht hat ???

    Er hat übers Internet oder Telefon etwas bestellt, dämmerts ?
     
  18. 28. Januar 2011
    AW: Vertrag wiederrufen?

    Und wo steht das? Zitier die besagte Stelle doch bitte mal....
     
  19. 28. Januar 2011
    AW: Vertrag wiederrufen?

    Nun das nehme ich an, deswegen fragte ich ja nach der Widerrufsbelehrung, wenn er die nicht erhalten hat könnte er auch so rauskommen

    Zusätzlich ist das ein Hinweis dafür, dass er die Bestellung über sein Kundenportal durchgeführt hat. (wie bei Unitymedia)

    Aber erstmal abwarten, was er dazu sagt.

    Grüße
     
  20. 28. Januar 2011
    AW: Vertrag wiederrufen?

    Sowas nennt man in der Juristerei "Sachverhaltsquetsche", das macht man nicht

    Aber ich muss dir ja Recht geben, spricht schon viel dafür dass er es im Inet gemacht hat. Warum er fragt is mir immer noch schleierhaft. Steht ja so im Vertrag drin...
     
  21. 28. Januar 2011
    AW: Vertrag wiederrufen?

    hattest du auch den berater vor der tür der dir diesen test angeboten hat?
    falls ja ich hatte das selbe

    hab es getestet war aber nicht zufrieden... im packet war ein retourschein sodass du es umsonst zurücksenden kannst ! ... pack alle inhalte wieder ein die beim packet dabei waren ! schreibe aufm pc eine kündigung vorlagen findest du im internet eine begründung ist nicht nötig da du mit dem packet und dem "vorläufigen vertrag" einen schein beigelegt bekommen hast wo du ankreuzen kannst "retour ... reperatur... und nochwas ... " kreuz einfach retour an !
    wenn du das nicht mehr haben solltest schreib ein extra brief mit deinem anliegen und leg ihn den packet bei ...

    vergiss uhrzeit und datum nicht bei der unterschrift vom vertrag..

    hoffe es hilft dir weiter

    greetz
     
  22. 29. Januar 2011
    AW: Vertrag wiederrufen?

    Schick das Ganze als Einschreiben(Kündigung plus Smartcard)
    fertig
    Alles andere wurde ja jetzt genug wiederholt...
     
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