[Strafzettel] Eventuell widerspruchsrecht?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Chefkoch89, 4. Februar 2011 .

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  1. 4. Februar 2011
    Heyho Leute,

    kurze Schilderung meines Problems: Gestern bin ich von der Arbeit gekommen, um ca 17:00. Ich wohn im letzten Eck in nem Kaff in einen Apartmentgebäude. Leider sind die Parkmöglichkeiten bei meinen Apartment wirklich nur begrenzt, d. h. enge Straße (nur ein Auto passt immer nur durch).
    Daher war ich gestern sozusagen gezwungen die letzten Parkmöglichkeiten zu nehmen, nämlich links auf den Gehweg. Ich hab mich extra so hingestellt, dass mich andere Verkehrsteilnehmer ohne Probleme passieren konnten. Nur leider hab ich dabei nicht auf den Platz des Gehweges aufgepasst, dass Personen mein Auto auf dem Gehweg nur schlecht passieren konnten. Nächster Tag => 15 € Strafe deswegen. Grund: Kein Passieren des Gehweges.

    Jetzt meine Frage: Kann ich die Strafe irgendwie widersprechen?
    Mal ernsthaft: Das is nen Kaff! Ich wohne dort erst September letztens Jahres und ich kann wirklich von mir behaupten, dass sich dort nie ein Polizeibeamter blicken lässt. Vielleicht sogar haben mich Rentner mit zuviel Zeit verpfiffen -.-´ (ihr versteht sicher was ich damit meine). In einem Wohnviertel in einer Stadt würd ichs ja verstehen, aber hier??

    Bitte um Hilfe Jeder produktive Beitrag wäre wünscheswert

    Klar denk ich mir, dass da meine Chancen auf Widerspruch sehr gering sind, aber ich frag trotzdem mal bei euch vorbei ... vllt hilfts was.

    Danke euch schonmal!

    mfg
    chefkoch
     
  2. 5. Februar 2011
    AW: [Strafzettel] Eventuell widerspruchsrecht?

    Einspruch einlegen kannst du schon, die Frage ist halt ob sich der Aufwand zeitlich und finanziell lohnt.

    Klar ist das ärgerlich, aber bezahl den Quatsch und zieh daraus deine Lehren. Ein Einspruch hat da kaum Erfolg.
     
  3. 5. Februar 2011
    AW: [Strafzettel] Eventuell widerspruchsrecht?

    Deine Chancen stehen schlecht, bezahle lieber die 15€, ist billiger als die anderen Kosten.

    Und mit dem Argument das keine Parkplätze mehr vorhanden waren, wirst Du nicht weit kommen. Nächstes mal eine Ecke weiter parken.
    Ich wohne ebenfalls auf einem Dorf und wir haben auch unsere Politessen, auch wenn die dauer-unsichtbar sind, bringen die Ihre Knöllchen an den man.

    Musst halt aufpassen, bei uns sind die gerne mal um 07:00 Uhr morgens unterwegs.
     
  4. 5. Februar 2011
    AW: [Strafzettel] Eventuell widerspruchsrecht?

    den Kumpel behauptet immer, dass sein Vater seit zig Jahren kein knöllchen mehr bezahlt hat, weil er sofort immer Einspruch einlegt, mit der Begründung: Zahlendreher.

    Der hat 4 Nummern auf dem Schild, 3373, vllt klappts deswegen immer ^^
     
  5. 5. Februar 2011
    AW: [Strafzettel] Eventuell widerspruchsrecht?

    stell dir mal vor, du bist nen rollstuhl fahrer und willst da durch. dann haste verkackt. bezahl den mist einfach, 15euro sind wirklich net viel
     
  6. 5. Februar 2011
    AW: [Strafzettel] Eventuell widerspruchsrecht?

    Spar dir den Aufwand zum Widerspruch. Du bist nicht im Recht, da du einen Gehweg behindert hast und musst nun dafür blechen.
     
  7. 5. Februar 2011
    AW: [Strafzettel] Eventuell widerspruchsrecht?

    bezahls einfach, ich stand auch mal mit einem rad auf nem gehweg.
    dafür bekam ich ebenfalls nen strafzettel von 15€ für das blockieren des gehwegs.
    aber bevor ich da jemanden behindere, hätte sich eher einer auf dem eis auf die gelegt. shit happens.
     
  8. 5. Februar 2011
    AW: [Strafzettel] Eventuell widerspruchsrecht?

    Ich würds an deiner stelle auch einfach bezahlen und gut ist. sonst musste da wiederspruch einlegen und blabla. ist viel papierkram und das würde ich mir an deiner stelle für 15 euro nicht antun.
    nächstes mal parkste dann am bestern wo anders
     
  9. 5. Februar 2011
    AW: [Strafzettel] Eventuell widerspruchsrecht?

    Ich denke auch nicht das sich ein Widerspruch lohnen würde.
    Begründung: Politessen machen "normalerweise" immer ein Beweisfoto, vielleicht steht das sogar auf deinem Knöllchen, bei mir war es zumindestens immer der Fall.
    Von daher würde dein Widerspruch zu großer Wahrscheinlichkeit nichts bringen.

    Mfg masta
     
  10. 5. Februar 2011
    AW: [Strafzettel] Eventuell widerspruchsrecht?

    Deinen Chancen stehen schlecht - wie beim russischen Roulette

    Bezahl die kleinen 15EUR und lern einfach draus

    Wenn du jetzt Widerspruch einlegst und verlierst, wird es nur teurer.

    und 15,- sind gar nix.

    mfG
     
  11. 5. Februar 2011
    AW: [Strafzettel] Eventuell widerspruchsrecht?

    Erstmal muss du für einen Einspruch auf einen BGB warten. Danach: Es ist hoffnungslos. Die machen meistens sogar ein Foto, womit das mit "Zahlendreher" auch raus ist. Die Beweislage ist "erdrückend" und du wurdest zu Recht aufgeschrieben.
    Nebenbei explodieren die Kosten hier für dich. 15 Euro sind zu wenig, um hier zu zocken... zahlen und draus lernen
     
  12. 6. Februar 2011
    AW: [Strafzettel] Eventuell widerspruchsrecht?

    ich denke nicht, dass es möglich ist. Du hast Leute beim Passieren des Gehwegs behindert, wie willste da noch widersprechen?

    Mein Freund muss auch immer weiter weg von meiner Straße parken weil immer alle Parkplätze belegt sind und er sonst Strafzattel kassiert ^^ (hat er schon 3x oder so und paar zettelchen von Omis von wegen ,, Park das Auto weg sonst rufe ich Polizei "usw )
     
  13. 6. Februar 2011
    AW: [Strafzettel] Eventuell widerspruchsrecht?

    Hm schade eigentlich... naja hauptsächlich hat es mich einfach aufgeregt... Vorallem deswegen, weil es in nem Kaff ist und andererseits mit den Parkmöglichkeiten.

    Trotzdem Danke an alle

    /Closed
     
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