#1 7. Februar 2011 Hey Leute, habe echt ein scheiß Problem und wollte euch nach einem Rat fragen... Und zwar, es war Anfang Dez. 2010 und ich war in nem Club. Mir war auf einmal schlecht weil ich zu viel getrunken habe, dann bin ich raus gegangen, weil ich drinne nicht kotzen wollte. Ich hab mich dann draußen hingesessen, und bin scheinbar eingepennt. ICh wurde dann nach ca. 15 minuten von 2 Polizisten geweckt und die haben mich dann aufs Revier mitgenommen. Weil der Türsteher mich nimmer reinlassen wollte, und ich keinen drinnen erreicht hab. -.- Ja, jedenfalls hab ich dann ins Polizeiauto gekotzt und als ich ausgestiegen bin sagte der Polizist halt, du kommst in die Ausnüchterungszelle blabla, und dann hat er die Kotze gesehn. und meinte halt " Was ist das hier denn???" un gab mir dann ne backpfeife. Zurückschlagen wollte ich net, weil ich viel zu besoffen war, dass wäre ausgegangen, außerdem hätte das dann eh gehießen, dass ich angefangen hätte. Jedenfalls hab ich den Freund und Helfer anscheinend voll beleidigt. Mit welchen Worten weiß ich nicht mehr. Soweit so gut, Anfang Januar kam dann die Rechnung für Zelle + Reinigung 350€ Für mich als Student schon schlimm genug. Dachte dann, alter selbst schuld..das bezahl ich.Fertig! Achja in der Rechnung stand,dass ich mitggenommen wurde, weil ich mich nicht mehr Artikulieren konnte usw...Aber ich hab ihn beleidigt. Vor einer Woche allerdings kam noch ein Brief, mit einer Vorladung zur Vernehmung wegen Beleidung & Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte... Das ist nun morgen, hatte mich bis jetzt nicht wirlich um etwas kümmern können, wegen Klausurvorbereitung.... Mein Problem ist nun. Was sage ich morgen aus? Die Schelle kann ich nicht beweisen, keine Zeugen. Nichts Unzurechnungsfähig ? (Kein Alk.Test gemacht-.-) Ich werde auf jeden Fall Reue zeigen... schon mal danke für euern Rat und Danke, dass ihr den scheiß oben durchgelesen habt grüße + Multi-Zitat Zitieren
#2 7. Februar 2011 AW: Beleidigung/Widerstand gg. Vollstr.Beamte ich würde es genauso sagen wie dus hier geschriben hast.. fertig wird wohl drauf ankommen was du für einen erwischst und wie gut der drauf is^^ + Multi-Zitat Zitieren
#3 7. Februar 2011 AW: Beleidigung/Widerstand gg. Vollstr.Beamte An die Schelle kannst du dich erinnern und an deine wüsten Beschimpfungen nicht? Wie mein Vorredner schon gesagt hat schildere den Vorfall so wie du es erlebt hast. + Multi-Zitat Zitieren
#4 7. Februar 2011 AW: Beleidigung/Widerstand gg. Vollstr.Beamte Ich würd trotzdem aber auch mal die Sache mit dem nicht mehr artikulationsfähig und beleidungen ansprechen. Das klingt für mich nach nem krassen Widerspruch. Ich fürcht aber, wenn du in der Richtung was bewegen wollen würdest, musst dir wohl oder übel nen Anwalt nehmen. + Multi-Zitat Zitieren
#5 7. Februar 2011 AW: Beleidigung/Widerstand gg. Vollstr.Beamte Ich würde garnicht zur Vernehmung hingehen sondern einen Anwalt damit konsultieren. Habe auch meine Vorladung (übrigens auch wegen Widerstand ggn. Vollstreckungsbeamte welcher aber um einiges heftiger ausgefallen ist als deiner) meinem Rechtsbeistand gegeben und der hat sich dann um alles weitere gekümmert. Zelle musste ich nicht bezahlen gab ne Gerichtsverhandlung, Strafe war mega lasch nur 250 EUR obwohl ich mich vor der Festnahme noch geprügelt hab und dann auch noch die Beamten angegriffen haben soll. Anwalt war nicht so günstig waren ca. 600EUR hat sich aber gelohnt weil mein Anwalt den Vorgesetzten der Staatsanwältin sehr gut kannte und ich somit nicht zu Sozialstunden verknackt wurde. Als sie ihn angerufen hat hat mein Anwalt schöne Grüße ausrichten lassen aber auch total dreist durch den ganzen Gerichtssaal gerufen und dabei hämisch gegrinst. Fazit der Geschichte war nachher das sie ein Verbot bekommen hat mir mehr als ne Geldstrafe aufzudrücken . Hätte ich kein Anwalt gehabt wäre es um einiges dicker gekommen. Und nehm dir nen alten Anwalt der schon <25 Jahre dabei ist die sind immer dreist und kennen die meisten Staatsanwälte. Das Ding mit der Backpfeife geht gar nicht hätte der das mit mir gemacht würde ich ihm auflauern und den dann mal so verdellen nur weils ein scheiss Polizist ist hätte er nicht das Recht mir eine zu geben dem Freund würde ich helfen. Alktest wird IMMER gemacht wenn du in die Zelle gesteckt wirst... + Multi-Zitat Zitieren
#6 7. Februar 2011 AW: Beleidigung/Widerstand gg. Vollstr.Beamte Auf die polizeiliche Vorladung erstmal nicht reagieren, ist eh wayne. falls es vor gericht kommt und nicht fallen gelassen wir Anwalt konsultieren... + Multi-Zitat Zitieren
#7 7. Februar 2011 AW: Beleidigung/Widerstand gg. Vollstr.Beamte Richtig. Wenn du nicht hingehst kannst schon nichts falsches sagen. Bei mir wurde es auch fallen gelassen, bei nem Kollegen auch, die Chancen stehen denk ich gut + Multi-Zitat Zitieren
#8 7. Februar 2011 AW: Beleidigung/Widerstand gg. Vollstr.Beamte Wenn du hingehst bereuhe alles und entschuldige dich sagst du hast zu viel getrunken und kannst dich an nicht mehr erinnern. Selber Schuld wenn die keinen Alk test machen. Sag du trinkst sonst nie hast aber einen nach dem anderen ausgegeben bekommen weil einer Geb hatte. Wenn du davor noch nicht wegen sowas auffällig geworden bist stehen die chancen gut so war es bei mir + Multi-Zitat Zitieren
#9 7. Februar 2011 AW: Beleidigung/Widerstand gg. Vollstr.Beamte Geh hin, zeig Reue, welche du gut mit der gezahlten Rechnung begründen kannst. So ein Verfahren wird mit Sicherheit nicht einfach eingestellt! + Multi-Zitat Zitieren