Kindergeld Anspruch?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von sge4ever, 16. Februar 2011 .

Schlagworte:
  1. 16. Februar 2011
    Hallo,

    ich wollte mal fragen, ob ich Anspruch auf Kindergeld habe.

    Also folgende Situation:

    Ich wohne seit August in meiner ersten eigenen Wohnung und habe von August bis 31. Januar Zivildienst gemacht.

    Am 1.August 2011 fange ich meine Ausbildung an.

    Nun habe ich mir für die Übergangszeit einen Nebenjob gesucht (Kommissionieren), der geht ab 1. März los, da werde ich so ca. 1200, 1300€ Brutto verdienen.

    Habe ich Anspruch auf Kindergeld?

    Für Februar doch schonmal auf jeden Fall, oder?
    Kann ich das rückwirkend beantragen?

    hoffe ihr könnt helfen

    bw ist ehrensache
     
  2. 16. Februar 2011
    AW: Kindergeld Anspruch?

    jop, hast du bis du 25 bist und deine erstausbildung nicht abgeschlossen ist.
    und durch den zivi wurde es eh verlängert.

    Edit: wie bist du eigentlich an den job gekommen, da ich sowas zur zeit auch such.
     
  3. 16. Februar 2011
    AW: Kindergeld Anspruch?

    okay, wo kann ich das beantragen?
    Agentur für Arbeit?


    Hm durch Kontakte bin ich daran gekommen.

    Ich fands echt voll schwierig so einen Übergangsjob zu finden, weil ich ja nur einen für 4 Monate suche und zwischenzeitlich noch 2 Wochen im Urlaub bin und jeder potentielle Arbeitgeber sagt dann natürlich: " Ne das ist viel zu kurz"

    Kann ich ja auch voll und ganz verstehen, ich meine ich muss ja dann schon ein paar Tage eingearbeitet werden und nach paar Monaten müssen sie sich grad wieder einen neuen suchen.
     
  4. 16. Februar 2011
    AW: Kindergeld Anspruch?

    glaube nicht, dass du anspruch auf den vollen zeitraum bis august hast.
    nachm abi war das auch so, dass man nur 3 oder 4 monate zeit hatte, bis die ausbildung/zivi/bund beginnen musste.
    frag am besten einfach beim arbeitsamt nach.

    edit:

    nachdem ich mit zivi fertig war hab ich auch gerade noch so kindergeld bekommen. war zum 31.5 fertig und 1.10 begann studium. 4 monate dazwischen ist glaub ich nur gestattet. kann mich aber auch irren
     
  5. 16. Februar 2011
    AW: Kindergeld Anspruch?

    Ich muss auch hier fragen, ich habe zwar schonmal vor ein paar Monaten angerufen bei denen, allerdings kamen die mir mehr als inkompetent rüber.

    Meine Situation:

    - 19 Jahre alt

    - Wohne alleine in Österreich (deutscher Staatsbürger)

    - Mache dort eine Ausbildung (2tes Lehrjahr)

    - Meine Familie ist vor einem Jahr nach Amerika ausgewandert

    Kann dass irgendwer einschätzen ? Habe ich Anspruch darauf ?
    Ich habe wenig Zeit und will nicht wieder 30 Minuten an eine Frau verschwenden die keine Ahnung von ihrem Job hat.
     
  6. 16. Februar 2011
    AW: Kindergeld Anspruch?

    Das Kindergeld müssen in erster Linie mal deine Eltern beantragen und dann an dich überweisen. Es geht wohl evtl. auch, dass du das selber machst, aber das is kompliziert. Meine Schwester wurde immer weiter gereicht, da hieß es dann "ja geht" der nächste sagte "nein, auf keinen fall", der dritte wieder "ja evtl.". Sag deinen Eltern sie sollen es beantragen, so sparste dir ne Menge Zeit und Ärger.

    Zustehen tut es dir auch während der Ausbildung, ALLERDINGS darf dein jährliches Einkommen nicht 8004EUR überschreiten. Der Zivildienst wird dabei nicht angerechnet (also dein Sold), da du in der Zeit ja auch nicht Kindergeldberechtigt bist. Betrachtet wird immer ein Kalenderjahr also von Januar bis Dezember. Wenn du also Jahresübergreifend durch einen Job mehr verdienst spielt es keine Rolle.
    Du wirst regelmäßig Einkommennachweise vorlegen müssen. In dem Moment wo du die 8000EUR Grenze überschreitest wird das Kindergeld gestrichen, du musst dann aber keine "Strafe" zahlen oder so, bekommst einfach kein Geld mehr.

    Achja, wenn ihr zur Kindergeldkasse geht, dann denkt dran, dass ihr deinen Ausbildungsvertrag mitnehmt, ansonsten müssteste arbeitslos gemeldet sein, bzw. angeben, dass du auf der suche nach ner Ausbildung bist und dann klopfen sie ständig an deine Tür, ob du schon was gefunden hast (also bildlich gesprochen)

    Mfg

    edit:

    3-4 Monate ist die Übergangszeit, wenn du praktisch nichts richtiges hast, aber auch nicht mehr kindergeldpflichtig bist. Etwas kompliziert...du bekommst das Kindergeld auch weiterhin, wenn du sagst, du bist auf der Suche und eben vorlegen kannst, dass das auch stimmt, zb. Ablehnungsbescheid von der ZVS (falls Studium) oder ne Absage vom Ausbildungsplatz usw. Grundsätzlich zahlen sie das Kindergeld solange bis deine Ausbildung beginnt, ich war Ende März mit meinem Zivi fertig und habe bis Oktober schon Kindergeld bekommen, obwohl ich nur nen 400EUR Job hatte (also 6 Monate)


    PS:
    Wer für dich zuständig ist, findeste am leichtesten raus, indem du bei Google "Kindergeldkasse X" eingibst, wobei X eine Variable ist, die durch den Namen deines Wohnortes eingibst. (Bzw. dem deines Antragstellenden Elternteils) In der Regel ist das ein eigenes Amt, zumindest in großen Städten, wenn mich nicht alles täuscht.
     
  7. 16. Februar 2011
    AW: Kindergeld Anspruch?

    wollte man das nicht 2011 abschaffen?
    Bald Kindergeld unabhängig vom Einkommen? - Studis Online-Forum

    im link kann man rauslesen, dass es im dezember noch unklar war, wann die änderungen in kraft treten. ist das jetzt schon bekannt?

    noch ne frage:
    wo kann ich solche neuregelungen sehen? gibts ne seite, wo alle neuregelungen von estg (oder anderen gesetzen) auf einen blick zu sehen sind?
    also wie halten sich das finanzamt und steuerberater aktuell. die bekommen ja nicht nach jeder kleinen änderung ne lieferung von beck.
     
  8. 17. Februar 2011
    AW: Kindergeld Anspruch?

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    mfg
     
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