Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Mamusis, 20. Februar 2011 .

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  1. 20. Februar 2011
    Hallo zusammen,

    zieht euch das mal rein:

    Ende Nov. fuhr ich von der X-Mas Feier nach hause. dummerweise bin ich mit fernlicht durch ne ortschaft gefahren. wie der zufall es so wollte kam ne streife entgegen, wendete und hielt mich an. naja papiere gezeigt usw. der bulle meinte ich hätte fernlicht angehabt und nebelscheinwerfer blabla halt. ich hab es wg dem fernlicht zugegeben, zu den nebelleuchten hab ich nix gesagt (waren 2 bullenschweine). der typ meinte würde 10 euro kosten.

    so, ende dezember kam halt der brief in dem stand ich wäre zu schnell gefahren und deswegen 10 euro. angeblich hätten die durch tachoablesen beim hinterher fahren mich gemessen^^
    zudem stand da ich wäre ganz woanders angehalten worden als es tatsächlich der fall war. außerdem stand auf dem schreiben nur ein bulle drauf, waren aber ja 2^^komisch komisch halt.
    ich hab halt widersprochen, weil es einfach ne schweinerei ist einfach nur so ne zu behaupten was nicht stimmt. ging mir halt ums prinzip.
    in der zwischenzeit rief mich ien bulle auf handy an und fragte mich ob ich bei meiner version bleibe. ich meinte natürlich, warum sollte ich auch lügen ? er meinte ob es nicht evtl. 2 bullenstreifen waren und ich die net bemerkt hätten. ich meinte nein, die sollen die wahrheit sagen und gut ist.

    so, gestern wieder post bekommen^^da steht jetzt die bullen hätten mich auf nem parkplatz angehalten (was net stimmt). dann noch die wären mir 500m hinterher gefahren wg der messung. auch it, weil nachdem sie gewendet hatten ich noch max. 60-70 m gefahren bin um anzuhalten. desweiteren schreiben sie ich wäre über die messung belehrt worden, auch schwachsinn. auf die nebelleuchten sollen sie wohl nicht eingegangen sein. sind sie aber. dann behaupten die noch sie hätten mir 15 euro aufbrummen sollen aber weil die ja so nett sind hätten die es bei 10 euro wg der geschwindigkeit belassen.

    ich hab jetzt per email geantwortet, wieder alles abgestritten weils ja einfach nur gelogen ist (der großteil halt). hab den noch geschrieben die sollen mir nen korrigierten zahlschein schicken in dem das fernlicht belangt wird und net so ne wie messung usw.

    hier die fragen:
    können die mir was ? im schreiben stand wenn ich dabei bleiben sollte, werden sie das alles an die staatsanwaltschaft weitergeben. die wiederrum gibt es an das zuständige amtsgericht, damit entschieden wird.

    was erwartet mich ? ich bin ja rechtsschutzversichert, aber wenn die das nicht klarstellen und korrigieren zieh ich die nummer bis zum gerichtsgang durch.

    ja, ich weiss...wegen 10 euro sollte man einfach kein fass aufmachen. aber mich kotzt das einfach nur mit den pennern an. nur weil die uniformen tragen, heisst das net das die einfach lügen können.
     
  2. 20. Februar 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    Klingt alles ziemlich wirr.

    Warum hast denn nicht direkt den ersten Einspruch von deinem Anwalt machen lassen?

    Ich denk, da kommt nicht mehr viel. Da sind so viele Widersprüche drin, dass sich da kein Staatsanwalt die Finger verbrennen wird.
     
  3. 20. Februar 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    Messen können die garnichts.
    Ihr Tacho ist so viel Wert wie ne Klorolle in China.

    Sie müssen dich per Cam festhalten in einem Video Wagen.
    Sie sind verpflichtet dir das Video zu zeigen, dieses muss auch exestieren.

    hinterherfahren und Tacho blabla ist nicht.
    Wie sind hier nicht bei einer Talkshow.

    Lass dich nicht beirren.
    Sie sollen dir das alles zeigen, schalt deinen Anwalt dazu.
    Mist ist nur das es steht Aussage gegen Aussage.


    hatte auch schon öfters solche vorfälle und bis jetzt immer gewonnen.
    Einfach quer stellen, die Leute brauchen sich nicht einbilden weil sie dem Staat dienen,
    sich alles erlauben zu können.
     
  4. 20. Februar 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    ich wollte halt nicht für die erstberatung 120 euro zahlen.

    @german fire
    aussage vs aussage ist zwar . aber die penner können doch net machen was die wollen. mich pisst das nur extrem an, dass die müll labern der garnicht passiert ist.
    ich hoffe mal das amtsgericht bewertet es als unspektakulär und stellt es ein. wenn nicht, gehe ich allein aus prinzip vor gericht um den penner wiederzusehen.
    das mit dem video auf cam kenn ich auch so. wurde auch schon gefilmt als ich mit 180 durch ne 100er zone gefahren bin.
    also wirds eher eingestellt ? bw´s sind raus
     
  5. 22. Februar 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    update:

    nachdem ich wie erwähnt wieder geschrieben habe, kam heute ein schreiben. die bußgeldstelle leitet den vorgang an den staatsanwalt weiter.
    frage: wie geht es jetzt weiter ? jetzt schon zum anwalt oder warten bis post kommt ?
     
  6. 22. Februar 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    eindeutig warten, selbst wenn es dennoch vor gericht geht, wird es mangels beweise sofort eingestellt. warscheinlich aber noch früher.
     
  7. 22. Februar 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    sind das nur mutmaßungen oder seid ihr da sicher ?
    hab kein bock wegen meinem dickkopf und gerechtigkeitssinn ne ordentliche summe latzen zu müssen.
     
  8. 22. Februar 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    Mutmaßungen, da das ganze nicht unbedingt eingestellt wird, da es hier um ggf. Falschaussagen der Polizisten geht.

    Da du Rechtschutzversichert bist, hättest du direkt zum Anwalt gehen sollen. Wenn die RS das übernimmt, bezahlst du auch nciht für eine ERstberatung.

    Das blöde an der Geschichte ist, dass eine Polizei aussage mehr Wert vor Gericht hat als eine eines normalen Menschen. Ich würde es dennnoch bis zum Gericht laufen lassen, wenn es soweit kommt. Nimm dir aber ein Anwalt dafür, denn wenn das ganze in die falsche Richtung für dich vor Gericht läuft, sollte der Anwalt den Einspruch zurückziehen und dann kannst du nicht wegen iwas anderem Belangt werden.



    Dem ist leider nicht ganz so. Es gibt sogar OLG Beschlüsse über das "Messen durch Nachfahren"

    Die Polizei ist nicht verpflichtet Bewesie in form von Video oder Dokumenten vorzulegen. Es reicht auch einfach die Zeugenaussage des Polizisten. Sowas geht dann immer vor Gericht wenn es nicht bezahlt wird und der Richter muss entscheiden ob er dem glaubt oder nicht. Ziemlich unlustig und nicht gerechtfertigt wie ich finde.

    Aufjedenfall immer dagegen wehren. Wie du sagst, hat man ja durchaus gute Chancen
     
  9. 25. Februar 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    jetzt schon zum anwalt oder warten bis ich post bekomme ??
    jetzt macht ihr mir aber hier schon etwas panik ^^
     
  10. 25. Februar 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    Ne mach dir keine Panik, geh da locker ran. ^^ Du hast ja nichts falsch gemacht und es sind ja "nur" die 10EUR. Ich würde halt auch nur angehen, weil die Polizei nicht einfach so Falschaussagen machen kann und das in dem Maße.

    Zum Anwalt würde ich bei sowas immer direkt gehen, weil das einfach mehr Eindruck bei der Polizei macht. Das heißt jetzt nicht die bekommen Angst oder so. Aber du bist einfach besser beraten wenn du den schriftlichen Papierkram vom Anwalt erledigen lässt, der schmeißt mit Paragraphen um sich rum und kann alles begründen. Du hingegen kannst nur sagen ich habe das nicht gemacht.

    Du hast ja gesagt du bist rechtschutzversichert, lass dich einfach mal vom Anwalt beraten der wird sagen ob das ganze Sinn macht oder nicht. Der kann ja auch aus seiner Berufserfahrung erfahrungen mit einbringen ob sowas lohnt und wie die Chancen stehen.


    Ich gebe Grundsätzlich alles zum Anwalt solange die REchtschutzversicherung ihr ok gibt. Also außer ich bin tatsächlich schuld und es gibt absolut keinen Weg das zu leugnen
     
  11. 26. Februar 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    muss ich erst zum vertreter und ihm den vorgang darlegen? er gibt mir dann das ok oder wie ?
     
  12. 27. Februar 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    Normal gehst du zum Anwalt deiner Wahl, mit dem Bescheid von der Versicherung, dass du Rechtschutzversichert bist. Der Anwalt schreibt die Versicherung an und lässt sich von denen das Okay geben und wenn die sagen ja übernehmen wir, werden alle Kosten übernommen.
     
  13. 27. Februar 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    ok, danke soweit. ich werde mal morgen mit dem versicherungstypen kurz quatschen. kann mit dem gut und dann sehen wir ja.
     
  14. 27. Februar 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    das ist gelogen die können und dürfen abschätzen wie schnell du gefahren bist war bei mir auch so. war deswegen auch beim anwalt und der meinte das ein polizist darf abschätzen anhand der fahrbahn markierung oder des eigenen tachos. und die aussage einen polizisten ist nicht so leicht anfechtbar....
     
  15. 27. Februar 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    ich habs doch richtig verstanden, dass ich meinen einspruch zurückziehen kann wenn die versicherung sagt lass es lieber, oder?
     
  16. 27. Februar 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    Jap, sogar noch vor Gericht. War auch mal vor Gericht und als der Anwalt gemerkt hat, dass die Tenzenz der Richterin eher ins schlechte ausfällt, hat er den Einspruch zurückgezogen. Wenn du dann nicht Versichert bist bzw. die Versicherung nicht übernimmt kommen aber Kosten auf dich zu. Lohnausfall der Beamten und Gerichtskosten.

    Wenn du vorher zurückziehst werden trotzdem ein paar Bearbeitungsgebühren auf dich zukommen. Aber im Normalfall sagt die Versicherung ja.
     
  17. 2. März 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    tag zusammen!

    als azubi bei einer versicherung wollte ich nu auch mal meinen senf dazu geben.

    hast du eine selbstbeteiligung in deinem rechtsschutzvertrag?
    wenn ja kannst du die bearbeitungsgebühren, die hacker5 meinte, schon einmal aus eigener tasche zahlen.
    wenn nein musst du nur die daumen drücken das deine RS versicherung den fall übernimmt. wird sie wahrscheinlich auch. (wenn du den verkehrsbereich mitversichert und keine wartezeiten hast)

    weiter empfehle ich dir bei rechtsschutzfällen jeder art, egal obs wie hier nur die 10 euro sind oder nen dicker fall wo es vielleicht um deinen arbeitsplatz geht IMMER erst deinen Versicherer anfragen ob bei dieser angelegenheit versicherungsschutz besteht.

    Grund dafür ist klar: übernimmt sie nicht kannst du dir den ganzen quatsch vorher sparen und lieber die 10€ zahlen.

    wenn sie den fall übernimmt aber du bist VORHER (also bevor du bei deiner RS versicherung angefragt hast) schon zum anwalt gelaufen zahlst du die erstberatung auch aus eigener tasche weil du in eigenregie gehandelt hast.

    so. erteilt dir dein versicherer eine deckungszusage aber dein anwalt dann doch einsieht das es kein sinn macht (wie oben Richter ist gegen dich) übernimmt deine versicherung trotzdem alle kosten (anwalt, richter, staatsanwalt, gehalt der polizei, gebühren....usw) das ist nunmal das risiko das die versicherung trägt.

    zu den abschätzen deiner geschwindigkeit:
    da ist die polizei im recht! ist eine im gesetz anerkannte methode die geschwindigkeit zu messen. dennoch sind alle anwälte heutzutage alles schlitzohre und fechten alles an (war zu dunkel zum messen, hohes alter der beamten und somit schlechtere sehfähigkeit, geschwindigkeit war nicht konstant gleich zum messen...usw)

    also wenn du da einen guten hast wird er dich locker raushauen und du hast 10€ gespart (dafür aber unnötig unsere steuergelder ausgegeben und vielleicht es geschafft eine beitragserhöhung in deiner versicherung zu kassieren wenn du häufig schäden meldest )

    hach ich liebe meinen beruf

    klär uns auf wie es ausgeht / weitergeht

    grüße Timl0r
     
  18. 3. März 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    hab ich noch nie gehört das P
    olizisten in Deutschland die Geschwindigkeit schätzen dürften,
    in Österreich ist das glaub ich standart, aber hier bei uns ist das meines wissens nach nicht rechtsgültig.
    Wozu gibs denn Messgeräte wenn jeder Polizist schätzen dürfte wie viel man gefahren ist.

    B2T
    Mamu,
    ich versteh dein Problem, sonne Unstimmigkeiten und Falschaussagen dürfen nicht einfach dabei belassen werden. Ich finds ein Unding was mittlerweile auch von den Polizisten als Aussage durchgeht.
    Lass dich nicht einschüchtern lass dich erstmal von einem Anwalt beraten, der klärt es dann mit deiner RS, ob der Fall begründet ist und der übernommen wird.
    Sollte das nicht der Fall sein würde ich jedoch überlegen die ganze Sache trotz Fehlverhaltens der Polizisten fallen zu lassen. Denn wenn es wirklich vor Gericht geht und du im ungünstigen Fall verlierst kommt ein vielfaches der 10€ die anfangs gefordert wurden auf dich zu,

    Viel Glück
     
  19. 3. März 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    Wenn das passiert, hast du einen Anwalt der nur auf dein Geld aus ist. Wenn du zu einem guten Anwalt gehst, lässt der sich erstmal die nötigen Sachen der RS-Versicherung zufaxen, schicken ect. und gibt erst grünes Licht für einen Termin, wenn die Versicherung ja sagt. Ich musste mich noch nie selber dadrum kümmern und meine Versicherung fragen ob sie einen Fall für mich übernimmt. Man hat eh höhere Chancen das sie das übernimmt, wenn der Anwalt anfragt.
     
  20. 3. März 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    also, leute...hab gestern mit meinem versicherungstypen gesprochen.

    er meinte ich muss kein ok von der versicherung vorher einholen und könnte direkt zum anwalt meiner wahl gehen. ich frage mich aber mittlerweile ob es nicht besser wäre der tante von der bußgeldstelle ne email zu schreiben, dass ich den einspruch zurückziehe und den mist bezahle...auch wenn die penner lügen.
    innerlich sträubt sich alles das zu bezahlen, aber ich bin mir echt nicht mehr sicher.
    was meint ihr ?
     
  21. 5. März 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    Dann hast du wohl ne recht gute Rechtschutz die sogut wie alles übernimmt. Wenn du keine Lust auf Stress hast, zieh es zurück. Wenn du willst, dass die Kerle ggf. dafür bluten und Abmahnungen bekommen zieh es durch. Zurückziehen kannst ja wie gesagt bis zum Zeitpunkt wo der Richter die Sitzung schließt und zu einem Urteil kommt.

    Und per Email würde ich das ganze auch nicht zurückziehen. Sondern per Einschreiben!
    Aber da es dich nichts kostet höchstens ne Stunde Zeit beim Anwalt, würde ich mir mal anhören was der mir so sagt.
     
  22. 13. März 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    also, hab es letzte woche per email zurück gezogen und gezahlt ^^ jaja, jetzt haut drauf :/

    parallel habe ich post vom amtsgericht bekommen in der ich gefragt werde ob ich das ganze aufrecht erhalten will...hat sich dann wohl überschnitten
     
  23. 13. März 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    alles richtig gemacht!
    wenn du es vors gericht gezerrt hättest, würdest du noch mehr strafe bezahlen sowie die gerichtskosten tragen müssen
     
  24. 13. März 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    Nö absoluter Schwachsinn wenn du gelesen hast, dass die RS ihr Okay gegeben hat.

    Rechtschutz im Notfall die alles abdeckt + guten Anwalt mit gespür für die Tendenz der Verhandlung = sichere Seite.
     
  25. 15. März 2011
    AW: Widerspruch gg. Bußgeldbescheid

    also die rechtsschutz ist echt top und hätte alles übernommen. ich habe aber ein stopschild der besseren hälfte gezeigt bekommen. das was ich mir vorwerfe ist,dass ich net direkt zum anwalt gegangen bin und den pennern direkt den wind aus den segeln genommen habe.

    das nächste mal kommt aber bestimmt.
    ich danke allen die ihren beitrag geleistet haben.
     
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