#1 23. Februar 2011 Hey all, ich bin am 03.01.11 umgezogen in eine WG, habe zuvor 19€ Bafög bekommen . Jetzt möchte ich meinen Bafögsatz erhöhen. Habe eine Mietbescheinigung zum Vermieter geschickt, die er mit einer Unterschrift zurück geschickt hat. Nun meine Frage wie ist das mit dem Studentenwerk? Was brauche die alles, kann ich einfach nen Anschreiben + Mietbescheinigung hinschicken und gut ist? Oder muss man noch extra ein Formular mitabschicken? Kennt sich jemand aus? MFG Mynthaster
#2 23. Februar 2011 AW: Bafög Mietbescheinigung - Frage rechne mal deinen satz mit diesem rechner hier aus: BAföG-Rechner 2014 [v11.3] / BAföG kostenlos berechnen kA ob du bei 19EUR die mietkosten bezahlt kriegst bzw. 100% davon.
#3 23. Februar 2011 AW: Bafög Mietbescheinigung - Frage ?? Ich versteh nicht genau was du von mir willst? ...dein letzten Satz versteh ich nicht. Als ich letztes mal ausgerechnet habe, wie viel ich ungefähr bekommen würde, waren es ca. 200EUR. Momentan bekomme ich halt noch 19EUR (weil ich noch bei den Eltern angeblich wohne, bin ja seit 2011 umgezogen). Ich muss ja mehr Bafög bekommen, bin ja nun schließlich ausgezogen, musste sonst 1 Stunde in eine Richtung pendeln...
#4 23. Februar 2011 AW: Bafög Mietbescheinigung - Frage Hi, bei Formblattt 1, gibt es extra Felder, in die du deine "Wohnadresse während der Ausbildung" eintragen kannst. Ebenso gibt es ein Feld für die Höhe der Miete. Ich würde das Formblatt 1 + Mietvertrag hinschicken. Evtl. noch einen Handgeschriebenen Zettel, dass du umgezogen bist. Sonst wollen die vielleicht den ganzen Rest auch noch. Weiß aber nicht ob das stimmt. Normalerweise fehlt ja eh immer irgendwas oder ist falsch.
#5 23. Februar 2011 AW: Bafög Mietbescheinigung - Frage Also ich schick die Mietbescheinigung immer mit nem kurzen Begleitschreiben hin. Also quasi so: Hat bis jetzt immer gepasst Um den Regelsatz zu erhöhen kannst nicht wirklich viel machen, außer evtl. bei den zusätzlichen Nebenkosten ein wenig zu schummeln (geht aber nicht wirklich, da du überall noch Zeug beifügen sollst...)
#6 23. Februar 2011 AW: Bafög Mietbescheinigung - Frage du kreigst nich zwangsläufig deine miete bezahlt, bzw nicht 100% der miete...je nachdem wieviel geld deine eltern verdienen, was du machst etc...daher der rechner, der spuckt dir alles aus (auch die mietkostenübernahme).
#7 23. Februar 2011 AW: Bafög Mietbescheinigung - Frage Aso meint ihr das..., war mir schon klar, dass die mir nicht 100% der Miete übernehmen . Bin grad doch endlich durchgekommen und er meinte nur die Mietbescheinigung reicht und natürlich auch umgemeldet sein in der Stadt. Trotzdem danke an alle!