Muss man einer Mieterhöhung zustimmen?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von MC Downlow, 24. Februar 2011 .

  1. 24. Februar 2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    Hallo,

    habe letztes Jahr im Dez. einen Brief von meiner Wohnungsbaugesellschaft, also Vermieter, bekommen dass sie die Miete zum 01.Feb. aufgrund steigendem Mietspiegel erhöhen wollen.
    Wenn ich einverstanden bin, soll ich doch bitte unterschreiben und zurück schicken. Da ich aber nicht einverstanden war und auch keine Angaben dabei waren, um wieviel sich die Miete erhöht und was ich dann zahlen muss, habe ich nicht unterschrieben und den Brief zerissen!!

    Ende Januar, kam dann ein zweiter Brief in dem stand, das sie die Miete zum 1.Feb. erhöhen werden, aber ich trotzdem noch unterschreiben soll. Der Feb. kam, aber keine Mieterhöhung. Desweiteren stande wieder nicht drin, wieviel sie sich erhöht...was mache ich: ich zereisse den brief erneut!


    Gestern kam dann eine Gelbe "Postkarte" (Siehe Anhang)

    Haben die wirklich das Recht mich anzuklagen? Warum fragen die ob ich zustimmen will, wenn sie es sowieso machen?!?! Und können die, ne zustimmung der mieterhöhung verlangen OHNE angabe von der neuen Miete???

    Und kann ich die jetzt Anklagen wegen Datenschutzmissbrauch oder so? Weil der gelbe Zettel lag einfach so im Briefkasten, jeder konnte meine Kundennummer lesen und sehen das die mich anklagen! Das ist doch Datenschutz oder nicht??!!?! Außerdem muss doch sowas per einschreiben kommen. ich kann doch jetzt einfach anrufen und sagen, es sei nie was bei mir angekommen. Oder liege ich falsch?

    Danke schonmal im Vorraus!!

    Bild

    Bild
     
  2. 24. Februar 2011
    AW: Muss man einer Mieterhöhung zustimmen?

    Bin kein Experte in dem Gebiet aber soweit ich weiss kann der Vermieter bei einer Modernisierung die Kosten an die Mieter weiterreichen und wenn es keine Modernisierung ist dann brauch er deine Unterschrift, falls du nicht unterschreiben willst geht es halt vors Gericht wo der Mieter dem Richter klarzumachen versucht dass die erhöhte miete dem ortsüblichen mietspiegel entspricht. Aber wie gesagt bin kein Profi lass dich lieber vom Mieterschutzbund in deiner nähe beraten.

    Edit: Seh erst jetzt dass es sich bei dir nicht um ne Modernisierung handelt^^
    Also niemand kann dich zum unterschreiben zwingen aber wenns vor Gericht landet entscheidet halt der Richter ob die erhöhung in ordnung ist.
     
  3. 24. Februar 2011
    AW: Muss man einer Mieterhöhung zustimmen?

    also 1. ne klage wegen datenschutz: was versprichst du dir davon?
    2. natürlich kannst du die zerreißen und so tun als ob du nix bekommen hast aber auch heir wieder die frage: was hast du davon?

    Fakt ist: dein vermieter will die mieten erhöhen, und er wird dafür vermutlich einen grund haben. Wohnungsbaugesellschaften haben so viele mieter das die es sich gar nicht leisten können ohne wirklcihe grundlage grundlage die miete zu erhöhen. Irgendwer wehrt sich immer dagegen. Ich weiß jetzt nicht inwieweit ein mietspiegel berechtigt , nachzuziehen aber ich halte die möglcihkeit für durchaus warshceinlich.

    Im grundegenommen hast du nur die wahl zwischen mieteerhöhung zustimmen oder nicht zu stimmen und entsprechend in 3 monaten auszuziehen. So zu tun als hättest du nix bekommen bringt gar nix, denn wenn du dann später der mieterhöhung zustimmst musst du nachzahlen.
    Ich halte es auch in soclehn fällen für völlig schwachsinnig jetzt auf irgendwelchen kleinigkeiten rumzureiten. natürlich unterschreibt man für keine mieterhöhung ohne das darauf steht wieviel aber 1. kann man das einfach telefonisch nachfragen und 2. kann es sein dass das bereits in einem der ersten beiden briefe stand?
     
  4. 24. Februar 2011
    AW: Muss man einer Mieterhöhung zustimmen?

    Also ich finds ne frechheit, dass du ner undefinierten Mieterhöhung zustimmen sollst. Ohne Angabe über die genaue Mieterhöhung hätt ich auch nichts unterchrieben.
    Allerdings hätt ich sofort bei meinem Vermieter angerufen und nachgehackt.
    Das würd ich an deiner Stelle auch nachholen. Man muss doch nicht immer gleich alles über Anwalt etc. laufen lassen. Einfach mal miteinander reden hilft oft.
     
  5. 24. Februar 2011
    AW: Muss man einer Mieterhöhung zustimmen?

    ich würde an dieser stelle mal das bgb in die hand nehmen und §558 anschaun. dieser besagt

    "der vermieter kann die zustimmung zu einer erhöhung der miete bis zur ortsüblichen vergleichsmiete verlangen, wenn die miete in dem zeitpunkt, zu dem die erhöhung eintreten soll, seit 15 monaten unverändert ist." [...] "Bei der erhöhung darf sich die miete innerhalb von drei jahren [...] nicht um mehr als 20% erhöhen (kappungsgrenze)"

    dein vermieter kann also die zustimmung verlangen (siehe zudem §558b abs 2 bgb), jedoch weiß ich nicht, ob es auch ohne angaben der erhöhung geht.

    um dir ein bild zu machen, wie hoch die erhöhung sein könnte, dann ruf entweder mal da an (telefonnummer steht ja scheinbar dabei) oder schau nach was die momentane ortsübliche vergleichsmiete ist.
     
  6. 24. Februar 2011
    AW: Muss man einer Mieterhöhung zustimmen?

    Ich kann dir nun mit genauen Angaben auch nicht weiterhelfen, aber mein Vorposter scheint größtenteils schon recht zu haben.
    Ich habe dazu heute einen Artikel in der WR (Dortmund und Umgebung) gelesen.
    Da ging es auch darum, dass eine Wohnungsgesellschaft solche Schreiben herumgeschickt hat, mit den Verweis auf das BGB §557 und quasi so formuliert haben, als müsse man zustimmen. Das haben wohl nun auch etwa 70% der Mieter getan und einer vom Mieterbund hat dann dazu gesagt, dass es für diese Mieter schwierig sein wird, da wieder herauszukommen, weil die Unterschrift halt gegeben wurde, aber sie dürfen hoffen, dass durch den öffentlichen Druck die Wohnungsgesellschaft nachgibt. Für die anderen wurde geraten, nichts zu unterschreiben solange nichts genaueres geklärt ist und im Fall der Fälle würden die Mieter recht bekommen, weil da wohl auch nichts drinnen stand in welchem Rahmen sich die Mieterhöhung abspielt.
    Und selbst wenn du da anrufst und nachfragst und sie dir sagen jaa 30€ und du unterschreibst das was du jetzt hast, ist das für den Vermieter quasi blanko. Unterschreibe nichts wo nichts genaueres steht. Setze dich mit denen in Verbindung und wenn sie ne Mieterhöhung fordern, sollen sie dir den ganzen Wisch mit § und in welcher Höhe das ausfällt nochmal zu schicken.
    Im Notfall den Mieterbund anrufen und mal nachfragen. Die können dir sicherlich am besten helfen.
     
  7. 25. Februar 2011
    AW: Muss man einer Mieterhöhung zustimmen?

    also danke erstmal an alle.

    Habe da heute mal angerufen. Sie wollen die Grundmiete um 9€ erhöhen, damit bin ich immernoch vergleichsweise unter dem mietspiegel durchschnitt.
    sie hätten es ende märz zur anklage gebracht.

    Die haben mir heute ne eMail dann zugeschickt, angeblich den original 1.brief....jetzt plötzlich steht da aber viel mehr dabei, auch das es 9€ erhöht wird und und und...

    solche ******
     
  8. 25. Februar 2011
    AW: Muss man einer Mieterhöhung zustimmen?

    umziehen steht nicht zur alternative? gut liegst unter dem mietspiegel. kann man nichts sagen. aber wenns dir so gegens gesicht geht und das nicht duldest-> umziehen. kostet zwar und is n aufwand aber der typ kann dich dann mal kreuzweise
     
  9. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.